Immer wieder gefähliche Situation wenn Fahrräder überholt werden

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Ein Anspruch, der nicht ganz unbegründet scheint.
Scheint aber nur:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Man bedenke, dass für Planung und Bau der Straßen folgende Parameter wesentlich sind: Entwurfsgeschwindigkeit, bei Landstraßen häufig um die 80 km/h, zu erwartende Menge von Auto- und LKW-Verkehr. Zweiräder - motorisiert oder nicht - spielen dabei keine Rolle. Man sieht also schon wofür die Straßen gebaut wurden.
Sie müssen dafür - für diese Lasten - ausgelegt sein, damit sie nicht vorzeitig kaputt gehen. Wozu "ungeplant" ausweichender Lkw-Verkehr führt, sieht man an vielen Nebenstraßen, die eben genau nicht "dafür" gebaut wurden.

Hinzu kommt natürlich von wem die Straßen bezahlt werden.
Ach ja? Von wem denn?

Und sag jetzt nicht Kfz-Steuer. Steuern sind per definitionem zweckungebunden. So gesehen werden Straßen von allen Steuern bezahlt, auch (und v.a.) Umsatz-, Lohn-, Gewerbe- und Einkommensteuer, das sind - bei weitem - die größten Posten.
 
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der_brauni

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Scheint aber nur so ....
Du irrst, wenn du behauptest, der Seitenstreifen gehört nicht zur Fahrbahn, nur weil er nicht befestigt ist, dem ausweichenden KFZ hilft dieser einen schwerwiegenden Frontalcrash zu vermeiden und bietet die Möglichkeit, die allseits beliebten Leitplanken zu installieren u.v.m.
Was ich mit meinen Aussagen zur Planung der vorhandenen Straßen sagen wollte hast du offensichtlich nicht richtig verstanden.
Alle geometrischen Daten einer Straße (Breite der Fahrbahn, und des Seitenstreifens, Längs- und Querneigung, Kurvenradien, Länge der Übergabgskurven) bemessen sich nach den Nutzern der Straße. Rein Planungstechnisch gehen dabei nur Auto- und LKW-Verkehr ein. Dasselbe gilt für die Bemessung von Ober- und Unterbau, die die Stabilität der Straße bestimmen.
Ich weis, dass Steuern nicht zweckgebunden verwendet werden, allerdings aktionsgebunden eingenommen.
So zahlt jemand der viel fährt und ein schweres Fahrzeug fährt entsprechend viel KFZ- und Mineralölsteuer und trägt damit proportional zu Herstellung und Erhalt der Infrastruktur bei, welche er nutzt.

Um es provokativ zu sagen:
Straßen werden für Kraftfahrzeuge gebaut, Straßen werden von deren Fahrern bezahlt und sollten daher bevorzugt von diesen benutzt werden. Alle die diese Straßen benutzen ohne für diese Infrastruktur zu bezahlen, sollten sich nicht darüber beschweren, dass eben dort die Gegebenheiten nicht für deren Nutzung optimiert sind und daher bitte die nötige Sorgfalt und Vorsicht walten lassen und auch entsprechend Rücksicht nehmen.

Gruß Thomas
 
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vilkas

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Um es provokativ zu sagen:
Straßen werden für Kraftfahrzeuge gebaut, Straßen werden von deren Fahrern bezahlt und sollten daher bevorzugt von diesen benutzt werden. Alle die diese Straßen benutzen ohne für diese Infrastruktur zu bezahlen, sollten sich nicht darüber beschweren, dass eben dort die Gegebenheiten nicht für deren Nutzung optimiert sind und daher bitte die nötige Sorgfalt und Vorsicht walten lassen und auch entsprechend Rücksicht nehmen.

Gruß Thomas
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Du irrst, wenn du behauptest, der Seitenstreifen gehört nicht zur Fahrbahn, nur weil er nicht befestigt ist, dem ausweichenden KFZ hilft dieser einen schwerwiegenden Frontalcrash zu vermeiden und bietet die Möglichkeit, die allseits beliebten Leitplanken zu installieren u.v.m.
Ich habe überhaupt nicht von Seitenstreifen gesprochen. Der zitierte Satz ist aus der StVO.

Was du zur Planung sagst, ist mir klar. Beispielsweise Fahrräder werden bei der Planung der Bauausführung nicht berücksichtigt, weil sie keinen Lastfaktor darstellen. Sie müssen ggf. für die Aufteilung der Fahrstreifen (und den nötigen Platz) berücksichtigt werden, sonst sicher nicht.

So zahlt jemand der viel fährt und ein schweres Fahrzeug fährt entsprechend viel KFZ- und Mineralölsteuer und trägt damit proportional zu Herstellung und Erhalt der Infrastruktur bei, welche er nutzt.
...zum allgemeinen Steueraufkommen bei, das derzeit zum größten Teil in die Sozialsysteme und die Altersversorgung eingeht.

Straßen werden für Kraftfahrzeuge gebaut
Nein. Straßen werden für Fahrzeuge gebaut.

Straßen werden von deren Fahrern bezahlt
Nein, s.o. Ein gut verdienender und konsumierender Radfahren zahlt in Summe mehr Steuern als ein Fahrer eines großen Autos, der sich dann nichts anderes mehr leisten kann. Alle Steuerzahler bezahlen Straßen. Eine Ursache und Wirkung bei Nutzung und Finanzierung von Straßen herzuleiten, ist nicht korrekt.

und sollten daher bevorzugt von diesen benutzt werden.
Nein. Neben der generellen Benutzungspflicht gem. §2 StVO für alle Fahrzeuge gibt es keine andere Bevorzugung für allgemeine Straßen. Da kannst du dir noch so viele vermeintlich schöne und korrekte Argumente zurechtlegen.

Alle die diese Straßen benutzen ohne für diese Infrastruktur zu bezahlen, sollten sich nicht darüber beschweren, dass eben dort die Gegebenheiten nicht für deren Nutzung optimiert sind und daher bitte die nötige Sorgfalt und Vorsicht walten lassen und auch entsprechend Rücksicht nehmen.
Schon mal gar nicht. Dieses Konstrukt gibt es nur bei gemischten Fahrrad- und Fußwegen (ausdrücklich ausgeschildert), oder wenn die Benutzung von speziell gewidmeten Wegen für andere Verkehrsteilnehmer erlaubt wird (Zusatzzeichen "Fahrräder frei", "Leichtkrafträder frei" usw)

Grundsätzlich müssen die mehr Rücksicht walten lassen, von denen größere Gefahr ausgeht. Zeig mir mal, wo dein letztes Argument sich auch nur ansatzweise in §1 StVO verankern ließe. Eine allgemeine Betriebsgefahrt, die üblicherweise zu Mithaftung führt, gibt es in der Form nach meiner Kenntnis nur bei Kraftfahrzeugen, nicht bei Fahrrädern.
 
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carsten-bo

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"Straßen werden für Kraftfahrzeuge gebaut, Straßen werden von deren Fahrern bezahlt und sollten daher bevorzugt von diesen benutzt werden. Alle die diese Straßen benutzen ohne für diese Infrastruktur zu bezahlen, sollten sich nicht darüber beschweren, dass eben dort die Gegebenheiten nicht für deren Nutzung optimiert sind und daher bitte die nötige Sorgfalt und Vorsicht walten lassen und auch entsprechend Rücksicht nehmen. "

Hallo Thomas

schöne Provokation. Stellt sich die Frage woraus du ableitest, das Steuereinnahmen aus dem Kraftfahrzeugbereich für den Erhalt der Infrastruktur eingesetzt werden.
Wird nicht bei fast Allem von fast Allen eine Steuer erhoben, und dann alle notwendigen öffentlichen Ausgaben daraus bestritten ?
Deiner Logik folgend könnte man demjenigen, der besonders viele Steuern auf den Kauf von Büchern bezahlt dann eine bessere Bildung finanzieren ( bzw hätte er ja sein Recht darauf erworben ).
Alle die Tabaksteuer in besonderem Maß bezahlt haben dürfen sich dann ob der fehlenden Bildungschancen still in eine Rauchwolke zurückziehen.

hier ein kleines Zitat :
Steuern sind die Grundlage eines politischen Systems, sie verschaffen dem Staat Geld, damit er seine Aufgaben erfüllen kann. Steuern sind also vor allem eines: Einnahmen für den Staat. Von diesen Einnahmen werden die Leistungen finanziert, die wir von einem Gemeinwesen erwarten: Bildung, öffentliche Infrastruktur, Gesundheitswesen, soziale Absicherung oder die innere und äußere Sicherheit zählen zu diesen Bereichen. Schulen, Straßen, Krankenhäuser und Kindergärten müssen ebenso bezahlt werden wie Aufgaben im Umweltschutz, die Gerichte oder die Polizei. Steuern werden aber auch dazu genutzt, Verhaltensweisen zu lenken oder Geld mit Blick auf die soziale Gerechtigkeit umzuverteilen. So ist die Tabaksteuer ein Beispiel dafür, dass der Staat versucht, über hohe Steuern das Rauchen einzudämmen.

Eine Strasse ist eventuell technisch auf die Lasten aus motorisiertem Verkehr ausgelegt, weil alle anderen Lasten zu vernachlässigen sind; aus dieser technischen Betrachtung dann ein Vorrecht abzuleiten halte ich für bedingt durchdacht.
... und als Radfahrer fühle ich mich trotz allem Recht mich gleichberechtigt auf diesen Strassen bewegen zu dürfen sack unwohl; wie auch auf Schutzstreifen und ähnlichem.
Eigentlich möchte ich nur in Ruhe und Frieden meinen Kadaver täglich mit dem Radl zu meiner steuerpflichtigen Tätigkeit transportieren. Das geht aber weder unsichtbar, noch ohne Einfluss auf andere Menschen die ihrerseits ihren Kadaver bewegen wollen.

Glück auf!

Carsten
 
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der_brauni

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Hi Carsten,
Ich schrub doch, dass ich weis, dass Steuern nicht Zweckgebunden verwendet werden, allerdings an einer Aktion gebunden erhoben. Da der Staat weis, dass Straßenbau und Erhaltung viel Geld kostet, erhebt er von denen, die diese nutzen auch entsprechend Steuern. So trägt der, der dafür Steuetn zahlt auch entsprechend dazu bei.
Übrigens kennst du die Sache mit der Sektsteuer?

Gruß Thomas
 
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der_brauni

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Grundsätzlich müssen die mehr Rücksicht walten lassen, von denen größere Gefahr ausgeht. Zeig mir mal, wo dein letztes Argument sich auch nur ansatzweise in §1 StVO verankern ließe
Gucksdu:
"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Rücksicht muß jeder nehmen auch Radfahrer, die langsam den Berg hoch radeln und nachfolgenden Verkehr behindern.
Rücksicht ist keine Einbahnstraße, es ginge auch anders, man könnte zur Seite, fahren, absteigen und die Autoschlange vorbeiwinken. Tut man das nicht, provoziert man damit waghalsige Überholmanöver und gefährdet damit sich und andere.

Gruß Thomas
 
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Randyacres

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Nee, ist es nicht... das schlimme ist, dass man obwohl man das macht trotzdem noch böse angeschaut wird.
ich wohne in einer Spielstraße, umgeben von weiteren Spielstraßen. Seit mehr als 20 Jahren. Außer mir habe ich hier noch nie jemanden im Schrittempo fahren sehen, ohne Quatsch. Kümmert anscheinend keine Sau. Bis auf die eine Trulla, die mir mal wie das Rumpelstilzchen vor die Karre gehüpft ist, weil sie der Meinung war, ich führe zu schnell und gefährdete ihr Kind, was noch nicht einmal in der Nähe war.

Selbst Eltern von Kindern geigen hier lang als hätten sie ein Rennen zu gewinnen. Und das ist so richtig gefährlich. Morgens kommen vom Berg runter die Schulkinder auf Rollern und Rädern wie die Bekloppten runtergerauscht, da sind 30, 40 km/h schnell zusammen. Dann kommt eine rechts vor links. Ein wahres Wunder, dass da noch kein Kind gestorben ist, kein Witz. Ich musste gestern am Auto schrauben was direkt an dieser Ecke geparkt ist und habe binnen Minuten mehr haarsträubende Szenen gesehen, als gut sind.

Die Straßen sind jeweils ca. 100 Meter lang, ein Zeitverlust durch Schrittgeschwindigkeit ist also nicht wirklich zu erwarten
 
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carsten-bo

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Moin,

ja die Geschichte der Schaumweinsteuer ist bekannt. Das ist auch ein tolles Thema, aber bei der heutigen Betrachtung nicht hilfreich. Das eine Abgabe, einmal eingeführt, so lange wie möglich erhalten bleibt ist prima.
Das Thema KFZ Steuer ist aber etwas anders gelagert, wie andere Steuern wird sie zwar für eine bestimmte Sache erhoben, aber eben nicht für den Zweck dieser Sache eingesetzt.
Nie und nimmer nicht können daraus Rechte, die die Rechte anderer übersteigen oder mindern abgeleitet werden. Da bin ich auch gewillt diesen Punkt mantramäßig vorzutragen und zu rechtfertigen.
Neben vielen weiteren Beispielen sei mir noch eins gegönnt : der Bezieher von ALGII hätte deiner oben genannten Logik folgend welches Recht am, von ihm nicht mitfinanzierten, Gemeinleben teilzunehmen, oder muss er an einer Engstelle auf dem Bürgersteig dem Steuerzahler Platz machen und diesem huldigen ?
Also bitte keinerlei Rechtsableitung über Steuern.
Wo wir aber gerne und ausführlich drüber diskutiere ist das Miteinander verschiedener Akteure im öffentlichen Raum.
Ich fahre diensttäglich ca. 45 km Fahrrad, bewege mich zusätzlich mit Auto und größeren Fahrzeugen, in einem recht ansehnlich großen Ballungsraum der Republik.
Ich kann in erster Näherung bei keiner Gruppe eine signifikante Abweichung von der statistischen Wahrscheinlichkeit erkennen einem Vollpfosten zu begegnen.
was mir aber sehr wohl auffällt ist eine andere Wahrnehmung je nach selbst genutztem Fahrzeug.
Soll heißen, mit dem Fahrrad fallen mir nur sehr wenig bekloppte Radlfahrer auf, mag an der vergleichbaren Geschwindigkeit liegen.
Sitze ich in meinem Trapo, fallen mir Radlfahrer auf und besonders Autofahrer, die noch eben schnell vor einem soooo großen LKW auf die Straßen einbiegen ( meine Bremsen werden dadurch schon genutzt ).
Wenn z.B. Uli wahrnimmt, das sich 99% der Radler daneben benehmen, und er zu dem 1% der Guten gehört, ist er 1. ein echter Einprozenter ( mit HD doppelt glaubhaft ) und 2. eventuell in seiner Wahrnehmung emotional etwas verstellt ;-)
Focussiere ich mich auf die Wahrnehmung auf Meisen werde ich auch mehr sehen.
Der Selbsterhaltungstrieb sollte mich dazu bewegen als Radfahrer Wege zu wählen, die stressfrei zu befahren sind; da ich aber das gleiche Recht habe eine Straße zu benutzen wie jeder andere bitte ich um nicht mehr als etwas Rücksicht.
Über den Sinn und Unsinn von getrennter Verkehrsinfrastruktur für verschiedene Akteure schreiben wir dann später

Glück auf!

Carsten
 
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"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Rücksicht muß jeder nehmen auch Radfahrer, die langsam den Berg hoch radeln und nachfolgenden Verkehr behindern.
Da sind wir aber schon seeeehr weit in einer Interpretation von Behinderung. Gem. - z.B. - der VwV-StVO wird unter Behinderung des Verkehrs von Abstellen von Containern auf der Fahrbahn gesprochen. Da dürften die Meinungen deutlich auseinander gehen; und insbesondere bei der formalen Klärung wird der Radfahrer, der aufgrund der Geländebeschaffenheit nicht schneller kann, nicht als Behinderung gesehen, sofern er ansonsten sein Recht zur Straßenbenutzung wahrnimmt.

Eine Gruppe von betrunkenen Spaziergängern mit Bollerwagen, die alle paar Meter anhalten, um aus dem aufgeladenen Fässchen zu zapfen, werden da sicher anders betrachtet, wenn sie das mitten auf der Fahrbahn tun und nicht mindestens auf einen Seitenstreifen wechseln, so vorhanden. (Von der alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr mal ganz abgesehen).

Rücksicht ist keine Einbahnstraße, es ginge auch anders, man könnte zur Seite, fahren, absteigen und die Autoschlange vorbeiwinken.
Genau. Und man könnte auch am Straßenrand ne Stunde stehenbleiben, weil einfach viel los ist, wie z.B. letzten Sonntag rund um die Stauseen. Da ist aber die Zumutbarkeit nicht mehr gegeben. Dass er die Straße benutzt, ist ja sein Recht. Rücksicht in Form von Verzicht zu fordern, ist ein zu scharfes Schwert. Genauso könnte der Radfahrer fordern, der Autofahrer (die Autofahrer) möchten doch bitte Rücksicht nehmen und die Umgehungsstraße nehmen statt dieser. Oder warten, bis er den Berg wieder runter ist.

Tut man das nicht, provoziert man damit waghalsige Überholmanöver und gefährdet damit sich und andere.
Ähm... was?

Niemand zwingt andere zum Überholen, wenn man mal von vorsätzlicher Nötigung (Ausbremsen usw) absieht. Ich kann als Vorausfahrender höchstens provozieren, dass der Nachfolgende bremsen oder ausweichen muss, weil ich selbst das Tempo verringere. Ich kann als Langsamer möglicherweise ein Überholmanöver anbieten, indem ich z.B. rechts blinke und anzeige, dass ich überholen lasse (bspw. Lkw auf der Landstraße)

Wenn vor mir ein Trecker fährt, kann ich als Nachfolgender den Wunsch haben, dran vorbei zu kommen. Aber eine Gefährdung geht immer von der Handlung des Überholenden aus, nicht vom Überholten. Niemand wird gezwungen zu überholen, schon gar nicht unter Gefährdung. Da kann man immer dahinter bleiben, bis mehr Platz ist.

Alle müssen sich den Platz auf der Straße teilen, und niemand hat mehr Recht, jetzt hier zu fahren als andere, oder jetzt gerade schneller zu fahren als andere. Woher auch?

Aber damit kommen wir genau an den Kern: der Anspruch, seinen eigenen Willen jetzt und hier so durchzusetzen, wie man es gerade für sich in Anspruch nehmen will. Das ist die Definition von Rücksichtslosigkeit.

Den Fehler, oder auch nur die Ursache für das eigene Problem, erstmal bei sich selbst zu suchen, das kommt der Definition von Rücksicht schon mal näher.
 
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der_brauni

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Genau. Und man könnte auch am Straßenrand ne Stunde stehenbleiben, weil einfach viel los ist, wie z.B. letzten Sonntag rund um die Stauseen. Da ist aber die Zumutbarkeit nicht mehr gegeben. Dass er die Straße benutzt, ist ja sein Recht.
Du bastelst hier Alles so zurecht wie es zu deiner Argumentation passt.
Aber ich hoffe du weist, wie ich es meine.
Einmal ein anderes Beispiel:
Ein Auto läuft auf ein Fahrad - sagen wir mal ein E-Mountainbike - auf. Trotz leichter Steigung ist der Radfahrer dank E-Unterstützung und kräftigen Pedaltritt relativ zügig unterwegs. Der Autofahrer kann aber nicht überholen, da er wegen einer Kurve den Gegenverkehr nicht einsehen kann. Wäre es da vom Radfahrer zu viel verlangt, mal auf den Seitenstreifen auszuweichen, nicht dabei absteigen und stehen bleiben?

Gruß Thomas
 
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der_brauni

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Über den Sinn und Unsinn von getrennter Verkehrsinfrastruktur für verschiedene Akteure schreiben wir dann später
Egal ob getrennt oder nicht, wenn auch außerhalb der Städte der Fahrradverker weiterhin dramatisch zunehmen sollte, wird die Infrastuktur entsprechend umgebaut bzw. angepasst werden müssen, in welcher Weise auch immer.


Gruß Thomas
 
Morg

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Ein Auto läuft auf ein Fahrad - sagen wir mal ein E-Mountainbike - auf. Trotz leichter Steigung ist der Radfahrer dank E-Unterstützung und kräftigen Pedaltritt relativ zügig unterwegs. Der Autofahrer kann aber nicht überholen, da er wegen einer Kurve den Gegenverkehr nicht einsehen kann. Wäre es da vom Radfahrer zu viel verlangt, mal auf den Seitenstreifen auszuweichen, nicht dabei absteigen und stehen bleiben?
Wenn der Seitenstreifen die Breite einer Fahrspur hat, also z.B. ein klassischer Mehrzweckstreifen - nö. Das wäre im Rahmen der Rücksicht sicher zumutbar.

Wenn der Seitenstreifen aber auch nur ein "Randstreifen" ist, der nur 50 cm breit ist, dann wäre immer noch nicht genug Platz zum Überholen mit ausreichend Abstand. Insofern wäre das auch nicht zweckmäßig.

Radfahrer sind per Erlassdefinition 2 - 3 Meter breit (physikalische Breite, seitliche Abstand vom rechten Fahrbahnrand plus 1,5 - 2 m je nach Verkehrssituation). Sie sind damit - gewollt - genauso breit wie ein Trecker mit seitlichem Abstand.

Dass sie langsamer sind, ist wie beim Trecker hinzunehmen.

Den Seitenstreifen (s.o.) sollte (!) ein Trecker oder auch ein langsamer Lkw ja genauso benutzen.
 
Morg

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Egal ob getrennt oder nicht, wenn auch außerhalb der Städte der Fahrradverker weiterhin dramatisch zunehmen sollte, wird die Infrastuktur entsprechend umgebaut bzw. angepasst werden müssen, in welcher Weise auch immer.
Da würde ich nicht von ausgehen, im Gegenteil. Die Infrastruktur wird nach jetziger Perspektive wahrscheinlich zunehmend umgewidmet, so dass dem motorisierten Individualverkehr weniger Platz zur Verfügung steht.

Wir werden umdenken und ggf. unsere Gewohnheiten anpassen müssen.
 
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die Frage, ob es von einem Radlfahrer zu viel verlangt ist auf einen Seitenstreifen auszuweichen ist auf den ersten Blick mit einem „nö“ beantworten. Auf den zweiten Blick gestaltet sich der Blick schon differenzierter. So muss der Radfahrende wenn ein Hindernis auf dem Seitenstreifen auftaucht mit seiner geringen Geschwindigkeit zurück in den fließenden Verkehr, das ist dann für den schwächeren mal ein so richtig spannendes Erlebnis. Das ist dann das Gleiche wie mit parkenden Fahrzeugen auf verkehrsbegleitenden Radwegen. Das dort stehende Fahrzeug stört mich als Radfahrer erstmal nicht. Das Fahrzeug wird erst dann ein Problem, wenn ich mich dann für den Fahrzeugverkehr überraschend mit geringer Geschwindigkeit in den Fließverkehr einordne. Das sollte sich für jeden verbieten solche Situationen zu provozieren, sowohl für Fahrzeugführer als auch für Radlfahrer. Die Idee dass der Radfahrer sich da ja kurz zum Radsteher wandeln könnte um eine geeignete Lücke zu erspähen und zu nutzen wäre dann die Reinform von dem „ Recht des Stärkeren“.
Jeder einzelne Fahrzeugführer hat eine subjektiv perfekte Erklärung warum er gerade auf dem Radweg anhält, für den Radfahrer ist das trotzdem ..... . Nach dem fpfümpften Parker musst du auch als Radler tief durchatmen.
Dieses Beispiel soll nur dazu dienen für jede Sichtweise immer ein Argument für das falsche Verhalten finden zu können. Da kann man dann ein Spiel draus machen : Vorwurfspingpong.
Die allerwenigsten verhalten sich im Strassenverkehr extra wie die Axt im Wald, einfach mal versuchen das Verhalten zu ergründen.

Glück auf!

Carsten
 
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Kannst ja ausrechnen. 50 cm seitlicher Abstand, bei fehlender Randbefestigung eher 80 cm, plus 60 cm Breite des Fahrrades plus 2 Meter seitlicher Abstand ergibt eine Hindernisbreite von 3 Metern. Wenn jetzt auf dem Fahrstreifen abzüglich 1,5 m noch genug Platz zum Überholen ist - ja.

Unter weiterer Beachtung der Ausführungen von Carsten, also ja bei offensichtlich freiem Seitenstreifen für angemessene Länge...
 
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