7.3.1.3.5. Helme, die mit Zubehör auf den Markt gebracht werden, müssen untersucht werden, dass die ergänzende Ausrüstung keinen negativen Einfluss hat und dass der Schutzhelm und/oder das Visor in jedem Fall immer noch alle Anforderungen entsprechen.
HINWEIS: Die Bewertung ist mit und ohne das Zubehör und ihre Unterstützung mit besonderer Aufmerksamkeit abzulegen.
Zum Beispiel zur Energieabsorption, zur scharfen Kanten und zum Sichtfeld. Kein Helm darf aus seiner ursprünglichen Spezifikation wie hergestellt werden. Zubehör muss gemäß den Anweisungen des Helmherstellers ausgestattet sein. Nur während des Typsgenehmigungsverfahrens des Helms getestetes Zubehör halten die Typgenehmigung gültig.
Wow, ihr könnt ja wirklich lesen....

Aber verstanden?

In der ganzen Richtlinie wird das Visier, auch Sonnenvisier als einziges Zubehör für Helme genannt und beschrieben (Sichtfeld, Bruchfestigkeit etc). Und im Punkt 7 und seinen Untergliederungen wird das Testprocedere beschrieben. Nicht mehr und nicht weniger!
Also, es fehlt noch der Beweis, das Helmsprechanlagen / Intercoms für die Prüfung von Helmen nach der neuen ECE R 22-06 von Bedeutung sein sollen.....


Vielleicht in der nächsten überarbeiteten Richtlinie -22-07????