Kaufberatung - R1200GS 2014 - 2018 - welches Baujahr

Diskutiere Kaufberatung - R1200GS 2014 - 2018 - welches Baujahr im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Wäre der "worst" Case, aber soll laut Kommunikation von BMW so sein - in der Sprachregelung von BMW unterscheiden sich die beiden Services ja auch...
SQ18

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Wäre der "worst" Case, aber soll laut Kommunikation von BMW so sein - in der Sprachregelung von BMW unterscheiden sich die beiden Services ja auch und oft wird Jahres- und Laufleistungs-Service zusammen erledigt.
AFAIR aber auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.

Unabhängig von der Laufleistung ist für alle BMW Motorräder ein Wartungstermin pro Jahr erforderlich. Für Vielfahrer gilt neben dem jährlichen Regeltermin noch die laufleistungsabhängige Komponente. Das bedeutet, eine zusätzliche Wartung ist dann erforderlich, wenn innerhalb eines Jahres mehr als 10.000 Kilometer gefahren werden
 
KlausB

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Also kann man im Januar des ersten Jahres und 23 Monate später im Dezember des Folgejahres zum Service, solange man innerhalb der 10tkm bleibt? Schwer vorstellbar, dass Kalenderjahre gemeint sind und nicht innerhalb eines Jahres (=365 Tage) nach dem letzten Service.
Du brauchst dir das nicht schwer vorzustellen, das ist die Aussage von BMW München gewesen und entspricht der Vorgabe (jährlich bzw. einmal im Jahr). Wenn du es nicht glaubst, dann rufe BMW selbst an, aber stell dir nicht vor, dass das nicht stimmt.

Es gibt bei allen Vorgaben diese Grenzfälle. Jemand, der so wenig fährt, dass er auch in fast 2 Jahren keine 10.000 km zusammenbekommt (dafür gibt es dann Gründe), wird kaum im Janur des Vorjahres und im Dezember des laufenden Jahres sein Mopped zur Inspektion bringen. Das glaube ich nicht, für solche Fahrer ist eher Winterpause angesagt, vielleicht sogar Saisonkennzeichen, dieses theoretische Problem wird sich kaum stellen.

Und genau deswegen kommt der Hinweis zum Service nach 10.000 km oder kurz vor den 365 Tagen, im konkreten Fall dann im Januar nach den 365 Tagen. Dann hat man die Service-Anzeige zur Erinnerung im Zweifelsfall sehr lange vor Augen. Auch als Wenigfahrer hat man die dann bis zum Herbst vor Augen (falls man sie nicht zurücksetzen lässt). Es gibt eine Kilometerangabe für die Serviceanzeige und die Datumsanzeige, die auf den 365 Tagen Abstand zur letzten Inspektion beruht. Ich finde das auf dem normalen Display kein Problem. Wenn es beim TFT-Display zu penetrant ist, dann kann man das in der Werkstatt sicherlich auf ein neues Datum setzen lassen.

Gruß
Klaus
 
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DreasDakar

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Und ich darf mir erst mal vorstellen, was ich möchte, ohne dass ich gleich den formvollendeten Gegenbeweis antreten muss. Das ist eine ungewöhnliche Regelung, die mir so in dieser Form bei noch keinem Hersteller untergekommen ist und ich bin schon diverse Fabrikate gefahren, deswegen meine Irritation.

Edit: habe gerade gesehen, dass es schon einen ellenlangen Thread hierzu gibt. Langer-Rudi hat dort auch eine schriftliche Aussage von BMW gepostet, die Deine Aussage bestätigt. Beruhigenderweise bin ich nicht der einzige, den diese Regelung verwundert hat. 🤷‍♂️

Anbei der Link:
Ich habe heute von BMW die erbetene Antwort zur aufgrund des App- Hinweises aufgekommenen Serviceproblematik erhalten, welche ich Euch nun mit deren Erlaubnis hier zur Kenntnis gebe.

Demnach ist es tatsächlich so, dass- sofern die 10tkm noch nicht erreicht sind- DAS KALENDERJAHR die entscheidende Größe für den nächsten Servive darstellt, und NICHT, wie zuvor, 1 Jahr ab dem letztem Service einzuhalten ist.
Zudem gilt dies für......

...........aber lest selbst! :victory:


Eine sehr praktische und kundenfreundliche Regelung, wie ich finde!



------------------------------------------
"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08. Juni 2021.

Grundsätzlich muss bei unseren BMW Motorrädern einmal pro Jahr oder nach 10.000 Km eine Wartung durchgeführt werden. Sollten seit der letzten Wartung noch keine 10.000 Km erreicht worden sein, spielt der Zeitpunkt der Wartung keine Rolle. Wichtig ist, dass das Motorrad einmal pro Kalenderjahr gewartet wird. Diese Regelung gilt selbstverständlich für die gesamte Zeit der gesetzlichen Gewährleistung, der freiwilligen Kulanz und die Anschlußgarantiezeit.


Wir hoffen, dass wir alle Unklarheiten ausräumen konnten und wünschen Ihnen noch eine schöne Motorradsaison.

Mit freundlichen Grüßen
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

i.A.
Markus Reindl
BMW Motorrad Kundenbetreuung

BMW Motorrad

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Und ich darf mir erst mal vorstellen, was ich möchte, ohne dass ich gleich den formvollendeten Gegenbeweis antreten muss.
Stimmt, das darf man. Das ist aber mittlerweile das Problem geworden, weil das gleich geschrieben wird. Viele Leute stellen sich viel vor, schreiben die Vermutungen, viele glauben das, klingt ja logisch, die Gegenbeweise sollen andere liefern, aber das wird dann nicht mehr gelesen, also werden die Vermutungen als Pseudo-Wahrheiten weiter verbreitet.

Insofern vielen Dank an dich, dass du noch mal selbst im Forum recherchiert hast und den Link gepostet hast. Auch wenn du mir damit nicht glauben wolltest. :wink:

Gruß
Klaus
 
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DreasDakar

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Stimmt, das darf man. Das ist aber mittlerweile das Problem geworden, weil das gleich geschrieben wird. Viele Leute stellen sich viel vor, schreiben die Vermutungen, viele glauben das, klingt ja logisch, die Gegenbeweise sollen andere liefern, aber das wird dann nicht mehr gelesen, also werden die Vermutungen als Pseudo-Wahrheiten weiter verbreitet.

Insofern vielen Dank an dich, dass du noch mal selbst im Forum recherchiert hast und den Link gepostet hast. Auch wenn du mir damit nicht glauben wolltest. :wink:

Gruß
Klaus
Stimmt. Wollte ich zunächst nicht. Kraft meiner beruflichen Erfahrung ist diese Regelung eben sehr ungewöhnlich und eine mündliche Aussage von XY in großen Unternehmen, das waren Deine Worte - nun ja, da habe ich schon viel erlebt.
Von daher finde ich den Begriff Pseudo-Wahrheiten etwas despektierlich.

Ein Forum lebt davon, dass bei offenen Fragen im ersten Schritt auch eine ungeprüfte Sichtweise , alternativ Vermutungen angestellt werden dürfen. Ich könnte mir vorstellen (schon wieder:-) , dass auch Du hier schon mal Deine Sichtweise zu einem Punkt angebracht hast, der sich im Verlauf der weiteren Diskussion als nicht zutreffend herausgestellt hat.
OT Ende
 
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