Keyless Ride. Ja oder Nein.

Diskutiere Keyless Ride. Ja oder Nein. im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Für weitere Absicherungen gibt es ja auf dem Markt diverse nachrüstbare Immobilizer und Alarmsysteme, die sich auch an ein Moped anpassen lassen...
SQ18

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Die Diskussion hier geht auch eher darum, wie man es weiter absichern kann.
Für weitere Absicherungen gibt es ja auf dem Markt diverse nachrüstbare Immobilizer und Alarmsysteme, die sich auch an ein Moped anpassen lassen:

z.B. Bundpol Security Systems - Online-Shop

Ford hat bei den neueren Keyless Go Schlüsseln AFAIK eine Bewegungserkennung integriert, somit ist das abfischen des Nachts schonmal erledigt.
 
taz2ride

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Gegen die Gefahr, dass ein ganz böser Mensch meine Schlüsseldaten ausliest und das Moped klaut, gibt es eine Teilkaskoversicherung.
Sicher das die zahlt? Gibt für einen Fall allerdings mit Auto ein Urteil das die Versicherung nicht zahlen muss - rechtskräftig.
Nutze es aber selber. Wenn das Moped steht aber mit Schlüssel in abgeschirmter Box.
Martin
 
Bullerbue

Bullerbue

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Hallo Guido,
wie kommst du jetzt auf Überforderung? Keyless ist einfach eine Weiterentwicklung und gute Alternative. Klar kann man den Schlüssel 8 mal am Tag in die Hand nehmen = 1 Tankstop + 3 Pausen. Ist aber angenehmer wenn man es nicht muß. Noch besser, ich muß nicht mal dran denken.
Alles gut und ist ja auch nur meine persönliche Meinung dazu. 😉

Mit geht es bei der GS vornehmlich um das „Kernkonzept“ dieses Motorrades. Ich telefoniere auch nicht während der Fahrt obwohl ich es über das Navi könnte. Genau so Gegensprechfunktion etc. Nutzen wir nicht. Wenn was ist kommt von hinten das gute alte Fingertippen.

Aber jeder wie er mag.

Gruß Guido und schönes WE
 
Brauny

Brauny

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Eigentlich eine Sinnfreie Diskussion. Wie immer, die einen dafür und die anderen dagegen.
Warum man aber bei Anwahl von Keyless Ride im Konfigurator, zusätzlich die Auspuffanlage verchromt, sowie Heizbare Griffe, als Grundvoraussetzung braucht, erschließt sich mir nicht. Genauso wenig wie, Zusatzscheinwerfer nur mit Sitzheizung?
Welch‘ ein Unsinn.
An die Entwickler der BMW Schlüssel: Macht ‚nen Schalter oder Sonstiges dran, dann ist Ruhe.
Gruß Brauny
 
gerd_

gerd_

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Hi
Jetzt gibt es eine eindeutige Rechtsauffassung. Salopp formuliert sagt sie: Wer Keyless verwendet hat selber Schuld wenn irgendetwas aus dem Auto geklaut wird.
Nachdem das Urteil aber feststellt, dass Keyless problemlos überwunden werden kann, dürfte jede Versicherung dieses Argument verwenden wenn auch das Fahrzeug weg ist.
Quelle: Heise Online

Urteil: Versicherung muss nach unbefugtem Pkw-Öffnen per Funksignal nicht zahlen
Das Amtsgericht München urteilte, dass ein Mann kein Geld für einen aus seinem Auto gestohlenen Koffer bekommt: beim Keyless-Go-System sei kein Aufbruch nötig.
Keyless-Go-Systeme gelten schon lange als unsicher.

19.10.2020 15:38 Uhr Von Stefan Krempl
Ein Pkw-Halter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bei einem Diebstahl aus seinem Auto, wenn dieses per Keyless-Go-System über Funk ver- und entriegelt und darüber ohne Gewalteinsatz unbefugt geöffnet werden kann. Das Versicherungsunternehmen muss nicht zahlen, wenn die Hausratsversicherung lediglich bei einem "Aufbrechen" des Fahrzeugs greift. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 12. März (Az. 274 C 7752/19) ist jetzt rechtskräftig, nachdem das Landgericht die Berufung dagegen Ende September zurückgewiesen hatte.

Das Keyless-Go-System gilt unter Experten seit Längerem als unsicher. ADAC-Prüfer konnten in Tests mit etwa 300 Fahrzeugmodellen fast immer die Sperre überwinden. Als Schwachstelle gilt unter anderem der Funkeinheitscode der Autoschlüssel, mit dem sich Öffnungs- und Schließchiffren oft nicht einmal unterscheiden lassen.

Dazu kommt, dass das Signal häufig dauerhaft gesendet wird. Angreifer können so alle aktiven Funkcodes vom Auto und vom Schlüssel mit einem eigenen Sender schier beliebig verlängern. Die Signale lassen sich auch durch Wände hindurch abfangen und bis zu 400 Meter weit übertragen. Die Polizei Niedersachsen gibt in einem Video Tipps, wie sich Betroffene angesichts der "Technik mit Tücken" schützen können.

Quelle:
Amtsgericht München, Pressemitteilung 46 vom 16.10.2020

Kein Aufbruch
Hausratversicherung muss nach Öffnen des PKW mittels Funksignal nicht zahlen
Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 12.03.2020 die Klage eines Piloten aus dem Raum Freiburg gegen ein Münchner Versicherungsunternehmen auf Zahlung aus Hausratsversicherung in Höhe von 3.314,72 Euro für einen aus seinem PKW entwendeten Koffer ab.

Der Pkw des Klägers kann mittels eines Keyless-Go-Systems über Funk ver- und entriegelt werden Am 10.12.2018 stellte der Kläger seinen PKW in der Münchener Straße in Frankfurt am Main ab und verließ es für fünf Minuten. In dieser Zeit wurden ein Reise- und ein Pilotenkoffer von einem unbekannten Täter entwendet. An dem Pkw befanden sich danach keine Aufbruchspuren. Der Kläger verständigte umgehend die örtlich zuständige Polizeidienststelle und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte. Teile seiner Uniform, Ausweisdokumente und Pilotenlizenz wurden im von der Polizei ausgehändigt, nachdem sie in einer Mülltonne in unmittelbarer Nähe zum Tatort gefunden worden waren.
Der Pilotenkoffer nebst den seinem Arbeitgeber gehörenden Geräten sowie die Uniform wurden durch seinen Arbeitgeber ersetzt.

Der Vertrag über die Hausratsversicherung enthält die Klausel: „Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die (…) durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet…werden.“

Der Kläger trägt vor, dass er den Pkw sicher verschlossen habe. Wahrscheinlich sei der Pkw vom unbekannten Täter durch eine sogenannte „Relay Attack“ entriegelt worden, indem das Keyless-Go-System unbefugt mit einem Funksignal überwunden wurde. Er meint, dass auch eine unbefugte Öffnung des Pkw per Funksignal unter den Begriff „Aufbrechen“ falle.

Die Beklagte ist der Auffassung, dass keine Einstandspflicht bestehe, da es vorliegend an einem „Aufbrechen“ fehle. Hierfür sei mehr erforderlich als jedes unbefugte Öffnen. Die Verwendung eines falschen Schlüssels sei aber gerade nicht gleichzusetzen mit einem „Aufbrechen“.

Der zuständige Richter am Amtsgericht München begründet sein Urteil u.a. so:
„Das vom Kläger vermutete unbefugte Öffnen des Pkw per Funksignal fällt nicht unter die Versicherungsbedingungen der Beklagten. (…) Der Wortlaut des Begriffs „Aufbrechen“ ist nach Auffassung des Gerichts eindeutig. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (und auch der Definition des Duden) umfasst ein entsprechendes Vorgehen die Anwendung von Gewalt. Auch wenn nach Auffassung des Gerichts nicht zwangsläufig eine Beschädigung der Sache erforderlich ist, fällt unter „Aufbrechen“ nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sicher nicht jedes unbefugte Öffnen mittels Verstärkung eines Funksignals oder Verwendung eines „falschen“ Funksignals. (…)
Für die Kosten- und Risikokalkulation der Beklagten ist es zwangsläufig erforderlich, dass der Versicherungsumfang (und damit ihre zu erwartenden Risiken) klar abgegrenzt sind. Es können nicht einfach (später) zusätzliche versicherte Risiken durch Auslegung entgegen eines eindeutigen Wortlauts in den Vertrag aufgenommen werden. (…)
Für eine unterschiedliche Behandlung dieser Fälle spricht auch die Nachprüfbarkeit durch die Beklagte und die Beweislage. Bei dem versicherten gewaltsamen Aufbrechen dürfen in der Regel Spuren hinterlassen werden. Im Fall einer elektronischen Überwindung per Funksignal könnte die Abgrenzung zum schlichten Vergessen des Absperrens durch den Versicherungsnehmer nur deutlich unsicherer anhand der Angaben des Versicherungsnehmers und ggf. Zeugen erfolgen. Für die Beklagte wäre dies kaum nachprüfbar, und es bestünde nach Auffassung des Gerichts eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr. (…)

Ein Versicherungsnehmer kann damit nicht davon ausgehen, dass auch ein unbefugtes Öffnen des Pkw ohne Anwendung von Gewalt einen Versicherungsfall darstellen sollte.

Urteil des Amtsgerichts München vom 12.03.2020, Aktenzeichen 274 C 7752/19
Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung am 25.09.2020 rechtskräftig.

Klaus-Peter Jüngst
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gerd
 
udob

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Im Fall einer elektronischen Überwindung per Funksignal könnte die Abgrenzung zum schlichten Vergessen des Absperrens durch den Versicherungsnehmer nur deutlich unsicherer anhand der Angaben des Versicherungsnehmers und ggf. Zeugen erfolgen.
Beim Keyless-Go gibt es doch eigentlich kein Vergessen. Zumindest bei meinem PKW verriegelt das Fahrzeug, wenn ich mich mit dem Schlüssel entferne.
Vergessen würde ich bei einer Funk-Fernbedienung eher sehen, da ich da ja aktiv auf einen Knopf drücken muss, damit sich das Fahrzeug verriegelt.

Aber so ist es halt mit der Rechtssprechung.
Wird wahrscheinlich demnächst von einem anderen AG in einem anderen Bundesland anderes gesehen.

:-)
 
Pinky

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Beim Keyless-Go gibt es doch eigentlich kein Vergessen. Zumindest bei meinem PKW verriegelt das Fahrzeug, wenn ich mich mit dem Schlüssel entferne.
Bei der GS ist es ja kein "Keyless Go" in dem Sinne, daß sich das Motorrad beim Verlassen automatisch verschließt. Das Lenkradschloß muß nach wie vor händisch bedient werden. Da ist wie beim normalen Schlüssel die Aussage des Fahrers/Halters ausschlaggebend.
Die "DWA & Keyless drive" kann man allerdings so einstellen, daß sie automatisch scharf stellt, wenn man mit dem Schlüssel außer Reichweite ist.
 
ufoV4

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Keyless als Kaufargument würde mir auch schwerfallen. War halt mit in irgend einem Paket dabei. Insofern nutze ich gerne diese Komfortfuktion. Kann udob da nur beipflichten. Wird sicherlich bald vor einem anderen Gericht wieder zu bescheiden sein. Hier ist sicherlich auch eine genaue und "moderne" Interpretation des Begriffs "Aufbrechen" erforderlich. Die Judikative (und natürlich auch die Legislative) sollten mal zur Kenntnis nehmen, dass die Digitalisierung auch für bislang mit mechanischer Gewalt getätigte Taten zunimmt :regeln:
 
G

Gast 35536

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Welch ein Gedöns um das Keyless,der eine mag es der andere nicht...da muss man nicht versuchen dem anderen seine Meinung aufzudrücken bzw. von den Vor oder Nachteilen zu überzeugen... :schulterzucken:
 
FlowRider

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Das Urteil ist eindeutig eine Mindermeinung. Das wird sich so nicht halten und auch die Begründung ist Dorfgerichtsniveau in meinen juristischen Laien-Augen.
Die Hersteller verkaufen keyless als Schlüsselersatz - ohne Sternchentext, dass es unsicher sei. Manchmal gibt es dazu gar keine Alternative, siehe Tesla.
 
udob

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kein "Keyless Go" in dem Sinne, daß sich das Motorrad beim Verlassen automatisch verschließt.
Das ist mir schon bewusst, da ich ja auch immer das Knöpfchen drücke, wenn das Lenkradschloss geschlossen werden soll. Sogar in der Garage. :-) :-)
Meine Anmerkung bezog sich aber auf die Bewertung aus dem zitierten Urteil zu einem PKW, dass hier das Verschließen vergessen werden kann, was ich bezweifele.
:-)
 
derechteede

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Der Wortlaut des Begriffs „Aufbrechen“ ist nach Auffassung des Gerichts eindeutig. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (und auch der Definition des Duden) umfasst ein entsprechendes Vorgehen die Anwendung von Gewalt.
Ich bin da ja auch nur ein juristischer Laie, aber mir streuben sich da die Nackenhaare! Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Aufbruch der Wohnung mit einem Dietrich oder "lockpicking" auch nicht versichert wäre, da die Tür ja nicht mit Gewalt geöffnet wurde 🤔
 
Bullerbue

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Ich bin da ja auch nur ein juristischer Laie, aber mir streuben sich da die Nackenhaare! Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Aufbruch der Wohnung mit einem Dietrich oder "lockpicking" auch nicht versichert wäre, da die Tür ja nicht mit Gewalt geöffnet wurde 🤔
Ja wenn es an‘s Zahlen geht dann gibt es immer Theater.

Aber vorher süffisant mit den Leistungen werben.

Gruß
 
gugamat

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ich hab keyless nicht bestellt
 
CSS

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Aufgrund der Optionspakete ergibt sich die Option ohne Keyless in den USA erst gar nicht. Basisausfuehrungen stehen zwar im Konfigurator nur hat so ein Motorrad kein Haendler vorraetig. Nahezu alle in den USA verkauften GS/A Modelle haben bereits ab Werk ein sogenanntes Premium Package, inclusive Keyless ride.
Bei freier Wahl wuerde ich die Keyless Ride Option nicht in Erwaegung ziehen. Anders als die Fahrsicherheits relevante Systeme ist Keyless Ride nichts weiter als eine potentielle Stoerquelle ohne einen fuer mich erkennbaren praktischen Vorteil.
 
Classic Sport CS

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Man sollte das Urteil mal richtig lesen, da steht nämlich in den Versicherungsbedingung "aufbrechen" eben dieser Versicherung, heißt aber nicht bei allen.

Es geht um Diebstahl aus einem Auto, nicht von einem.
Dieses "Aufbrechen" hatten Hausratsversicherungen schon in den Bedingungen als es noch kein Keyless gab.
 
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Pinky

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Andernfalls könnte die Versicherung auch schwerlich Diebstahlschutz beim Keyless-drive gewähren.
 
sampleman

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Das Problem am Keyless ist ja der Komfort, die wenigsten werden noch kontrollieren ob die Kiste tatsächlich schließt, sondern einfach weggehen.
Ich kenne aus der Praxis bislang nur mein Auto (Toyota) mit Keyless, und da ist es nicht so, dass sich das Auto einfach von selber verriegelt, wenn ich mich mit dem Schlüssel in der Tasche entferne. Stattdessen hat es in den beiden vorderen Türgriffen Sensoren, wo ich einmal mit dem Finger drauftippe. In der Heckklappe hat er einen Knopf, auf den ich drücken muss. Dann wird gecheckt, ob der Schlüssel in der Nähe des Schalters ist, den ich gerade betätige, dann wird das Auto verriegelt. Dabei blinkt es mit den Blinkern (auch in den Rückspiegeln, sieht man also auch, wenn man an der Tür steht), und dann klappen die Rückspiegel an. Wenn irgendwas nicht funktioniert (eine Tür offen, ein Schlüssel im Auto), dann verriegelt der Wagen nicht, stößt aber einen außen hörbaren, ziemlich penetranten Warnton aus.

Ich habe schon bei vielen Autos kleine Knöpfe, Tasten etc. an den Türgriffen gesehen, mit denen man offensichtlich manuell das Auto verriegelt. Es verriegelt sich also nicht von selbst. Der Vorteil von Keyless ist in diesem Fall, dass man den Schlüssel nicht in der Hand halten muss. Eine Hand zum Auf- und Zumachen der Tür braucht man ohnehin. Ich finde Keyless an meinem Toyota geil und hätte es an meiner BMW auch gern, weil ich bei der immer erst den Zündschlüssel von meinem (beträchtlichen) Schlüsselbund abmache, bevor ich ihn ins Zündschloss meiner GS stecke.
 
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GS-Matze

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Mein Auto verriegelt sich nach 30sek selbst, wenn die Türen zu sind und der Schlüssel nicht im Fahrzeug ist. Das gab‘s auch schon bei den “alten“ Fernbedienungsschlüsseln.
 
deralfons

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Keyless Ride. Ja oder Nein.

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