Kroatien Motorradsicherstellung

Diskutiere Kroatien Motorradsicherstellung im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Die Regeln für Beleuchtung sind doch Europaweit ident, oder? Wenn ich mit einer Karbidlampe an einem Ratbike rumfahren würde weil es geil aussieht...
SQ18

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Mal eine ganz blöde Frage, was gehen den kroatischen Polizisten die angeblich (in Deutschland) nicht konformen Blinker an? Die Fahrzeuge sind nicht in Kroatien zugelassen und müssen dort auch nicht zum Tüv.
Die Regeln für Beleuchtung sind doch Europaweit ident, oder?
Wenn ich mit einer Karbidlampe an einem Ratbike rumfahren würde weil es geil aussieht (was in D nicht zugelassen ist), würden mich die Kroaten doch auch zu recht rausholen, oder?
Wird ja nicht legaler nur weil ich D verlasse.
Umgekehrt wird doch ein Schuh draus, ich habe in meinem Heimatland ein zugelassenes Fahrzeug und fahre legal in ein Land wo die Beleuchtung illegal ist - siehe z.B. bei uns die rot blinkenden Amis - die dürfen das.

Aber ich könnte mir auch vorstellen das die Gruppe vielleicht aufgefallen ist und man diese "abkühlen" will und dazu ein sicheres Mittel gesucht hat.
 
Exvierzylinder

Exvierzylinder

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Ein Teil unsere Familie sind ja Kroaten und leben seit der Pensionierung dauerhaft in Istrien am Meer.
Dadurch sind wir seit mindestens 30 Jahren oft und regelmäßig unten.
Vor vielen Jahren konnte man gegen ein paar Euro ohne Beleg die Sache abwenden. Dafür wäre man in Deutschland aber lange zu Fuß gegangen. Ist mit 2 x passiert, war immer berechtigt und keine Willkür. O.K., war für mich besser so, aber halt auch Korruption.
Auch wir haben es damals mit dem Auto und dem Mopped da krachen lassen.
Es hat es sich nur bei vielen Touristen noch nicht rumgesprochen, dass Kroatien ein EU-Land mit den entsprechenden Regeln ist. Sei es auf dem Wasser oder auf der Straße.
Kroatien hatte lange eine sehr traurige Bilanz bei den Unfallzahlen. Anfangs bedingt durch den Zustand der Fahrzeuge (oft Schrott aus Deutschland oder alte Jugos) dann kamen noch die schlechten Straßen dazu, die Raserei und der Alkohol.
Wer aufmerksam schaut, kann je nach Region die vielen Plastikblumen am Straßenrand sehen, die Aushänge an den Bushaltestellen, oder auf den Friedhöfen die Gräber mit den Bildern von vielen jungen Leuten.
Seit ein paar Jahren, besonders seit dem Beitritt in die EU gehen die massiv dagegen vor. Das hat jetzt halt die Truppe erwischt. Oft stehen die Polizeiwagen im Schatten unter einem Baum und schauen was da so vorbeifliegt. Gerne warten die auch in der Nähe einer Konoba (kleine Kneipe) oder hinter einem Market und schauen wer da zu seinem Auto schwankt.
Seit dem gehen die Zahlen der Verkehrstoten stetig zurück.
Und wenn es einen mit einem Unfall erwischt, ist der RTW nicht in wenigen Minuten vor Ort wie bei uns. Das kann schon dauern, weil der Wagen oft zu einem Krankenhaus gehört und wenn bereits unterwegs dann Pech. Mein Schwiegervater hat nach einem Schlaganfall über eine Stunde gewartet.
Also immer schön vorsichtig fahren.
 
AmperTiger

AmperTiger

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Die Regeln für Beleuchtung sind doch Europaweit ident, oder?
Wenn ich mit einer Karbidlampe an einem Ratbike rumfahren würde weil es geil aussieht (was in D nicht zugelassen ist), würden mich die Kroaten doch auch zu recht rausholen, oder?
Wird ja nicht legaler nur weil ich D verlasse.
Umgekehrt wird doch ein Schuh draus, ich habe in meinem Heimatland ein zugelassenes Fahrzeug und fahre legal in ein Land wo die Beleuchtung illegal ist - siehe z.B. bei uns die rot blinkenden Amis - die dürfen das.

Aber ich könnte mir auch vorstellen das die Gruppe vielleicht aufgefallen ist und man diese "abkühlen" will und dazu ein sicheres Mittel gesucht hat.
Ich verstehe immer noch nicht, woher ein Kroate rein rechtlich die Möglichkeit ableitet, an einem Fahrzeug Bauteile (die nicht gefährden) zu bemängeln, das nicht in seinem Land zugelassen ist?
Davon ausgehend, dass auch Kroatien eine Art Straßenverkehrsordnung und einen Zulassungsordnung haben.
Die Zulassungsordnung für Kroatien trifft ausschließlich für Fahrzeuge zu, die dort zugelassen sind.
Wenn die Blinker blinken (und von den Fahrzeugen keine Gefährdung ausgeht) ist der ausländischen (kroatischen) StraßenVerkehrsordnung Genüge getan.

Bin gespannt, wie es weitergeht.
 
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nixwiefort

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Ich verstehe immer noch nicht, woher ein Kroate rein rechtlich die Möglichkeit ableitet, an einem Fahrzeug Bauteile (die nicht gefährden) zu bemängeln, das nicht in seinem Land zugelassen ist?
Davon ausgehend, dass auch Kroatien eine Art Straßenverkehrsordnung und einen Zulassungsordnung haben.
Die Zulassungsordnung für Kroatien trifft ausschließlich für Fahrzeuge zu, die dort zugelassen sind.
Wenn die Blinker blinken (und von den Fahrzeugen keine Gefährdung ausgeht) ist der ausländischen (kroatischen) StraßenVerkehrsordnung Genüge getan.

Bin gespannt, wie es weitergeht.
wie kommst du drauf, dass Blinker ohne E-Nr keine Gefährdung sind ?
 
Taunus_Michel

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Für die Beamten in Kroatien ist nur bindend was in der deutschen Zulassungsbescheinigung steht bzw eine E Nr hat. Umbauten welche in Deutschland durch eine ABE abgesichert sind, sind nur bei uns bindend, da die ABE ein nationales Dokument ist. Diese können müssen aber nicht, im Ausland anerkannt werden. Keine Ahnung wie die Buben gegenüber den Beamten aufgetreten sind und ob sie die ABE's überhaupt dabei hatten, wie vorgeschrieben.

Micha
 
sigmali

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Ich verstehe immer noch nicht, woher ein Kroate rein rechtlich die Möglichkeit ableitet, an einem Fahrzeug Bauteile (die nicht gefährden) zu bemängeln, das nicht in seinem Land zugelassen ist?
Davon ausgehend, dass auch Kroatien eine Art Straßenverkehrsordnung und einen Zulassungsordnung haben.
Die Zulassungsordnung für Kroatien trifft ausschließlich für Fahrzeuge zu, die dort zugelassen sind.
Wenn die Blinker blinken (und von den Fahrzeugen keine Gefährdung ausgeht) ist der ausländischen (kroatischen) StraßenVerkehrsordnung Genüge getan.

Bin gespannt, wie es weitergeht.
Eine nicht vroschriftsmäßige Beleuchtung indiziert immer "fehlende Verkehrssicherheit".
Sonst könnte man es sich sparen, aufwändige Testprozedere, verbunden mit entsprechenden Kosten und Genehmigungsprozessen durchzuführen.

Die Kroaten nehmen die gleiche Vorschrift, wie die deutschen Polizisten bei ausländischen Fahrzeugen zur Hand

Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr


Das Fahrzeug muss alle technischen Voraussetzungen im Anhang 5 des Wiener Übereinkommens erfüllen. Darüber hinaus muss es verkehrssicher sein (Art. 39 Wiener Übereinkommen).

Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr – Wikipedia
 
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sigmali

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Auch die deutsche Polizei kann über diese Vorschrift einschreiten, wenn Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung nicht verkehrssicher sind. Denn für diese Fahrzeuge wäre sonst nur die StVO (Verhaltensvorschriften für den Fahrer) anwendbar. Die StVZO gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Glatte Reifen, defekte Bremsen usw. werden bei uns normalerweise über die StVZO sanktioniert und ggf. aus dem Verkehr gezogen. Wäre ohne das Wiener Abkommen auch nicht mehr abstellbar - allenfalls über das Polizeirecht.
 
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Gewurz

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Eine Gruppe "Jungs" (inkl. unserem) ist heute während einer Pause von der Polizei kontrolliert worden und ihnen ist mitgeteilt worden, dass ihre Motorräder sichergestellt sind (angeblich wg. nicht org. Blinker). Die 12 ! Sumos (2 verschiedene Gruppen) stehen nun vor dem Polizeigebäude.
.....und sollen die Kisten morgen früh dem "TÜV" vorführen.
12 Supermotoakrobaten auf einmal sind natürlich eine Menge Krawallpotenzial. Da schaut auch die Polizei in Deutschland 2x hin, denn diese Art von Motorrädern ist ja gerne modifiziert.
Wenn alles in Ordnung ist (Auspuff, Rückspiegel, ECU Flash, Kennzeichenhalter <30°, usw.) wird der TÜV sie ja nicht aufhalten.
 
AmperTiger

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Auch die deutsche Polizei kann über diese Vorschrift einschreiten, wenn Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung nicht verkehrssicher sind. Denn für diese Fahrzeuge wäre sonst nur die StVO (Verhaltensvorschriften für den Fahrer) anwendbar. Die StVZO gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Glatte Reifen, defekte Bremsen usw. werden bei uns normalerweise über die StVZO sanktioniert und ggf. aus dem Verkehr gezogen. Wäre ohne das Wiener Abkommen auch nicht mehr abstellbar - allenfalls über das Polizeirecht.
Das was du schreibst betrifft die Verkehrssicherheit, die Verkehrsordnung.
davon reden wir nicht, wir reden von angebl. nicht zugelassenen Blinkern, das wollen die Kroaten ahnden. Betrifft Zulassungsordnung, sofern keine Gefährdung, die es schlicht nicht gibt, solange die Dinger blinken.
Für mich rechtlich nicht darstellbar.

Der Kroate ist schlicht rechtlich nicht zuständig
 
AmperTiger

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12 Supermotoakrobaten auf einmal sind natürlich eine Menge Krawallpotenzial. Da schaut auch die Polizei in Deutschland 2x hin, denn diese Art von Motorrädern ist ja gerne modifiziert.
Wenn alles in Ordnung ist (Auspuff, Rückspiegel, ECU Flash, Kennzeichenhalter <30°, usw.) wird der TÜV sie ja nicht aufhalten.
Der kroatische TÜv ist schlicht nicht zuständig, solange es um die Ausrüstung geht und sie nicht das Geräuschvehalten (siehe Tirol) oder die Sicherheit beeinträchtigen.
 
AmperTiger

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Eine nicht vroschriftsmäßige Beleuchtung indiziert immer "fehlende Verkehrssicherheit".
Sonst könnte man es sich sparen, aufwändige Testprozedere, verbunden mit entsprechenden Kosten und Genehmigungsprozessen durchzuführen.

Die Kroaten nehmen die gleiche Vorschrift, wie die deutschen Polizisten bei ausländischen Fahrzeugen zur Hand

Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr


Das Fahrzeug muss alle technischen Voraussetzungen im Anhang 5 des Wiener Übereinkommens erfüllen. Darüber hinaus muss es verkehrssicher sein (Art. 39 Wiener Übereinkommen).

Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr – Wikipedia
Ist das Anhang 5?

Screenshot_20250820-110216_Trebuchet_1.png
 
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Angsthase

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@AmperTiger genau so ist es... die seinerzeitigen weissen vorderen Blinder der Italiener oder die die gelben Schwinwerfer der Franzosen durften auch im Ausland verwendet werden weil kraftfahrrechtliche Agenden und nicht Strassenverkehrsangelegenheiten..
 
bezetausoer

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Update:
Es werden "Mängel" aufgelistet die nicht vorhanden sind. Obwohl zb Licht und Blinker funktionieren werden sie als nicht ok bemängelt.
Selbst in D vollständig abgenickte/ eingetragene Umbauten werden als Mängel aufgenommen. Drei Kennzeichen wurden bereits einkassiert! Überhaupt in der EU erlaubt?
Der TÜV "hat keine Ahnung"und testet nur die Beleuchtungen.
Die deutsche Botschaft wurde nun angerufen, es bleibt spannend.
 
GS-Schwede

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Der kroatische TÜv ist schlicht nicht zuständig, solange es um die Ausrüstung geht und sie nicht das Geräuschvehalten (siehe Tirol) oder die Sicherheit beeinträchtigen.
Servus,

auch wenn du mit deinen Ausführungen recht haben solltest, hilft es wenig, wenn es die Beamten vor Ort anders sehen.

Recht haben und Recht bekommen sind schon immer zwei paar Stiefel. :zwinkern:
 
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Kroatien Motorradsicherstellung

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