
Zeebulon
Themenstarter
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- 05.05.2007
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Hallo Gemeinde!
zwei Fragen (sorry: es geht um Verordnungen - daher viele Worte)
1) in allen Prospekten steht immer der Passus "Leergewicht nach EG-Richtlinie 93/93". Klar ist, daß in diesem Leergewicht alle Betriebsstoffe enthalten sind. Aber was ist mit der Ausstattung?
Ich habe gestern mal einen
gefragt, ob da eigentlich von einer "nackten" Maschine ausgegangen wird, also ohne alle "Extras" wie z.B. ABS. Das hat er heftigst verneint und mir gesagt, daß der Inhalt der 93/93 im Gegenteil von einer "Vollausstattung" ausgeht.
Hierbei ist jedoch der feine Unterschied zwischen "Sonderausstattung" und "Zubehör" zu berücksichtigen (die Dienstwagenfahrer kennen das). Nehmen wir mal das Beispiel einer 1200GS:
Besonders skeptisch bin ich bezüglich der Speichenräder und Kofferhalter. Wobei in diesem Beispiel wirklich wichtig eigentlich nur ABS und ESA sind, da kommen schon ein paar kg zusammen.
Ich konnte trotz ausgiebiger Web-Suche nichts wirklich Aussagekräftiges finden, auch nicht in der StVZO (http://www.bundesrecht.juris.de/stvzo/BJNR012150937.html)
2) Ferner sagte mir der
, daß dies alles nur gelten würde, wenn auf den Prospekten "Printed in Germany" stünde. Wenn es also zwar ein deutschsprachiger Prospekt ist, unten im Kleingedruckten aber jedoch "Printed in Switzerland" stünde, dann seien alle Statements eben an das Schweizer Recht geknüpft, auch wenn dieser Prospekt ganz hochoffiziell beim deutschen Händler ausliegt.
Stimmt das so ???
Also, wer kennt sich im Verordnungsdschungel aus...?
zwei Fragen (sorry: es geht um Verordnungen - daher viele Worte)
1) in allen Prospekten steht immer der Passus "Leergewicht nach EG-Richtlinie 93/93". Klar ist, daß in diesem Leergewicht alle Betriebsstoffe enthalten sind. Aber was ist mit der Ausstattung?
Ich habe gestern mal einen

Hierbei ist jedoch der feine Unterschied zwischen "Sonderausstattung" und "Zubehör" zu berücksichtigen (die Dienstwagenfahrer kennen das). Nehmen wir mal das Beispiel einer 1200GS:
- einzubeziehen in das Leergewicht seien also ABS, ASC, RDS, Heizgriffe, Handprotektoren, ESA (!), Kofferhalter, und nach Auskunft des :-) auch das Mehrgewicht der Kreuzspeichenräder(!)
- nicht einzubeziehen seien hingegen die folgenden Artikel: Koffer, Topcase, Tankrucksack, Akrapovic-Auspuff (Mindergewicht), Navi, Bordwerkzeug.
Besonders skeptisch bin ich bezüglich der Speichenräder und Kofferhalter. Wobei in diesem Beispiel wirklich wichtig eigentlich nur ABS und ESA sind, da kommen schon ein paar kg zusammen.
Ich konnte trotz ausgiebiger Web-Suche nichts wirklich Aussagekräftiges finden, auch nicht in der StVZO (http://www.bundesrecht.juris.de/stvzo/BJNR012150937.html)
2) Ferner sagte mir der

Stimmt das so ???
Also, wer kennt sich im Verordnungsdschungel aus...?