ja, da bin ich dabei, aber dann ist der Grund die Streischeibe die matt oder blind ist. Jedoch kann der TüV nicht einfach dagen das Licht wäre zu schwach wenn alles i.O. ist und und eine Zulassung für den Scheinwerfer vorliegt.
Abstellmaßnahmen sind mir auch klar, aber mich interessiert die Begründung, den Lichtausbeute ist kein Grund, dafür müßte der TÜV ein Limit haben und eine Messung durchführen wie bei der AU.
Wenn er reklammiert Streuscheibe blind oder Reflektor Chrom abgeplatzt, dann ist das nachweisbar.
Tom
Ich versteh Deinen Gedankengang, Tom.
Nur denke ich, der TUV stellt einfach eine verminderte Lichtleistung fest. Und wird keine Diagnose abgeben. Ich weiss, das ist keine Hilfe.
Aber...der TUV ist ja auch keine Werkstatt.
NB: Vielleicht hast auch gleich einen Prüfer erwischt, welcher allergisch auf zubehör-Scheinwerfer ist.
PS: Ich werde wohl bei der nächsten periodischen Kontrolle meiner 1100GS mit Bus-Scheinwerfer (org.)
mit LED H4, in der Schweiz auch auf einen Prüfer angewiesen sein, der die Verwendung der sehr hellen H4 akzeptiert. Sollte es ein "Paragraphen-Reiter" sein, verweist er auf die Richtlinien 2b....dann gibts einen neuen Termin. Obwohl die Osram H4 LED alles erfüllt, aber in der schweiz nicht zugelassen ist.
Und ...Sicherheitstechnisch positiv zu bewerten ist.
PS2: So er überhaupt realisiert das eine LED H4 drinn ist.....denke eher er wird irgendwie eine Bemerkung starten wie...." Herr Alder, das isch aber ä cheibe hells Liecht".....meine Antwort steht auch schon fest....
" Ja sie, wie sie ja gsehnd, ich luege halt minere 1100GS, ich wott das mer mich gseht"....
...