Licht, StVO, StVZO etc. - mal anders.

Diskutiere Licht, StVO, StVZO etc. - mal anders. im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Gefunden ? Den hat man mir geschenkt !! :tongue: :lalala:
MHY

MHY

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Da gibt's blinkende LEDs für Arm, Bein, Helm, Reflektoren jeder Größe, Farbe und Form etc.

Würde zum Beispiel so ein kleines Helmrücklicht, wie sie von vielen Herstellern für Radhelme angeboten werden, auch am Mopedhelm legal sein?
Bist du gerade high? Zuviel Chevy Chase gesehen?
 
gerd_

gerd_

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Hi
Mea culpa, mea maxima culpa, ich muss mich verbessern:
Natürlich unterliegen die Fussies der StVO aber nicht der StVZO und können beliebige (nicht "aktive") Klamotten tragen. Und ja, die Leuchtstreifen wurden zwischenzeitlich in die StVZO aufgenommen.
Bei den Rädern ist die Ausstattungspflicht mit einer Beleuchtung offenbar entfallen. Nicht entfallen ist, dass man nachts am eine Beleuchtung haben muss. Bei Sportgeräten (Rädern unter 10 kg) im Training musste mnan noch nie eine Lampe dran haben aber, so Dunkelheit zu befürchten war, eine "geeignete Beleuchtungseinrichtung die auch batteriebetrieben sein darf" mitführen.

Ob das (vorn am Radl) eine hingeschraubte Taschenlampe ist, wäre mir egal. Auch wenn das Ding Andere etwas blenden sollte. Hauptsache man sieht diese Kasper. Die Funzeln die dran sein müssen/mussten waren auch nur als Kennzeichnung gut. Gesehen hat man damit nix. Ganz im Gegenteil zu den heutigen LED Leuchten.
Wenn aber nachts zwei De.ppen mit einem Fixie innerorts auf einer Bundesstrasse umhergaukeln entfällt mir das Verständnis.
Ebenso bei Kindern die morgens bei Dunkelheit mit dem Rad zur Schule unterwegs sind. Da fürchte ich, dass irgendwann ein Poli in der Tür steht und sagt "es tut mir leid . . . ., aber wenn sie dem Kind eine Beleuchtungsanlage . . .".

Eine rote Taschenlampe als Rücklicht genügt beim Motorfahrzeug nicht und kostet(e mich) 15 EUR.
Sorry für den Exkurs zum Rad.
gerd
 
S

silverfox

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<WO ZUM GEIER HABT IHR EUREN FÜHRERSCHEIN HER?>

Legoland im Alter von 8 Jahren !!
 
ARAL

ARAL

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Hi
Ob das (vorn am Radl) eine hingeschraubte Taschenlampe ist, wäre mir egal. Auch wenn das Ding Andere etwas blenden sollte. Hauptsache man sieht diese Kasper. Die Funzeln die dran sein müssen/mussten waren auch nur als Kennzeichnung gut. Gesehen hat man damit nix. Ganz im Gegenteil zu den heutigen LED Leuchten.

Eine rote Taschenlampe als Rücklicht genügt beim Motorfahrzeug nicht und kostet(e mich) 15 EUR.
Sorry für den Exkurs zum Rad.
gerd
Hallo Gerd,

Dein Beitrag hatte so vielversprechend begonnen. Aber dann :crying:

Die Beleuchtungseinrichtung von Fahrrädern bei Dunkelheit muss immernoch den einschlägigen § der STVZO entsprechen (22a, 67, TA).

Aber wir sind schon wieder ganz schön weit ab vom Thema...

Nächste Woche treffe ich gleich 6 aaS, mal sehen, ob denen was einfällt :p

Qruß ARAL
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Beleuchtungseinrichtung von Fahrrädern bei Dunkelheit muss immernoch den einschlägigen § der STVZO entsprechen (22a, 67, TA).
Deshalb steht da "wäre MIR egal". Einfach aufmerksam lesen.
Schon ewig frage ich mich weshalb es Räder ohne Licht zu kaufen gibt. Das widerspricht §69.1.
Aber wie bereits erwähnt: Passt eigentlich nicht zum Thema
gerd
 
lederkombi

lederkombi

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Im Anschluss daran werde ich noch Ständer und Nippel entrosten. Dann mach ich mir mal Gedanken über das Licht an meinem Körper.

Aber der Thread wird bis dahin bestimmt wieder einige hundert Beiträge lang werden. ;)
Die Wortwahl ist jetzt aber schon ein wenig.....:eekek:
 
sampleman

sampleman

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Schon ewig frage ich mich weshalb es Räder ohne Licht zu kaufen gibt. Das widerspricht §69.1.
Ich glaube, das ist relativ simpel: Räder müssen - im Gegensatz zu Pkw - nie zum Straßenverkehr angemeldet werden. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Fahrräder irgendeine Art von Produktzulassung, Homologation oder technische Abnahme benötigen. Es gibt auch haufenweise Motorräder und Autos zu kaufen, auch neu, die nicht mit der StVO kompatibel sind. KTM verkauft angeblich jedes Jahr in Deutschland 8.000 Vollcrosser ohne Nummernschildhalterung, weil da ohnehin nie ein Nummernschild rankommt. Licht haben die auch nicht.

Und die Pflicht zur betriebsbereiten Montage einer Beleuchtungsanlage scheint es in anderen Ländern einfach nicht zu geben. Ich habe mir - noch zu D-Mark-Zeiten - ein City-Rad von Giant gekauft (Taiwan, glaube ich). Das Ding war alles andere als ein Rennrad und hatte auch serienmäßig Reflektoren in den Rädern und Schutzbleche drauf. Eine Lichtanlage hatte es nicht, obwohl sogar an der Gabel ein Ausleger für einen Dynamo dran ist. Ganz legal und offiziell über einen ZEG-Händler. Und ich musste auch nicht unterschreiben, dass ich das Rad nur auf abgesperrten Privatgrundstücken bewegen darf.

Der Unterschied zuwischen Kfz und Fahrrädern ist halt, dass es gesamtgesellschaftlich erwünscht ist, dass möglichst viele Leute Fahrrad fahren, egal wie. Deshalb scheinen da die Sitten lockerer.
 
D

Duesentrieb

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Ich hatte auch mal ein Fahrrad, da war Licht dran. Allerdings müsste ich mal recherchieren, wo meine Eltern das damals gekauft hatten. Ich glaub da gab es ALDI noch als Ladengeschäft.
 
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