Licht, StVO, StVZO etc. - mal anders.

Diskutiere Licht, StVO, StVZO etc. - mal anders. im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, beim winterlichen Basteln kam mir gestern mal wieder eine Frage hoch die ich so ad hoc auch mit der Hilfe von Tante Google nicht klären...
Ralsch

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Moin,
beim winterlichen Basteln kam mir gestern mal wieder eine Frage hoch die ich so ad hoc auch mit der Hilfe von Tante Google nicht klären konnte.
Beleuchtung, die am Moped angebracht ist - alles klar soweit, ist ziemlich trennscharf definiert, inkl. Reflektoren.
Wie sieht das jetzt aber mit aktiver und passiver Beleuchtung an beweglichen Teilen - vornehmlich dem Fahrer und seiner Kleidung inkl. Helm aus?
Schaut man nach den Suchbegriffen "Kleidung + Beleuchtung" erhält man gaanz viele Hits.
Viele Seiten, auch von institutioneller Seite, rufen dazu auf alles zu tun um im Straßenverkehr sichtbar zu werden - für Fußgänger und Radfahrer. Da gibt's blinkende LEDs für Arm, Bein, Helm, Reflektoren jeder Größe, Farbe und Form etc.
Darf ich das auch auf dem Moped, oder gibt es einen Passus der sagt - die Dinger haben genug Licht, der Rest muss dunkel bleiben?
Das betrifft ja in Teilen auch die Warnwesten mit tw. recht großen Reflektorbändern, i.d.R. komplett in weiß.
Würde zum Beispiel so ein kleines Helmrücklicht, wie sie von vielen Herstellern für Radhelme angeboten werden, auch am Mopedhelm legal sein?
Insbesondere bei LKWs sieht man ja manchmal die absonderlichsten Lichtinstallationen.
Gut, die haben auch 40 Tonnen und damit per se Recht ;)
Fragen über Fragen. Geht auch nicht darum ob man als Weihnachtsbaum unterwegs sein soll sondern ob und was legal ist - und was nicht.
Die Frage kann man natürlich auch auf alle anderen Teile erweitern die nicht fest am Motorrad montiert sind, z.B. Koffer, Taschen, Sozias...

Bis dann,

Ralf
 
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Duesentrieb

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Also wenn die Beleuchtung am Körper nicht "legal" sein muss, dann hätte ich gern eine blaue Rundumleuchte auf dem Helm oben mittig drauf.

Leider habe ich gerade keine Zeit mich diesem Problem zu widmen, da ich noch nach einem Platz für den Fahrzeugschein suchen muss, danach muss ich noch die Hohlachse polieren. Im Anschluss daran werde ich noch Ständer und Nippel entrosten. Dann mach ich mir mal Gedanken über das Licht an meinem Körper.

Aber der Thread wird bis dahin bestimmt wieder einige hundert Beiträge lang werden. ;)
 
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der_brauni

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Gewöhnlich dauert es ja immer ein paar Seiten, bis ein Thread anfängt abzugleiten .... ;-)

Gruß Thomas
 
Ralsch

Ralsch

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Also wenn die Beleuchtung am Körper nicht "legal" sein muss, dann hätte ich gern eine blaue Rundumleuchte auf dem Helm oben mittig drauf.

Leider habe ich gerade keine Zeit mich diesem Problem zu widmen, da ich noch nach einem Platz für den Fahrzeugschein suchen muss, danach muss ich noch die Hohlachse polieren. Im Anschluss daran werde ich noch Ständer und Nippel entrosten. Dann mach ich mir mal Gedanken über das Licht an meinem Körper.

Aber der Thread wird bis dahin bestimmt wieder einige hundert Beiträge lang werden. ;)
Ne Menge Text für "Ich habe keinen blassen Schimmer".
So wie auch mit der blauen Rundumleuchte.
Du darfst Deine Karre auch nicht Silber/Blau anmalen und Polizei drauf schreiben - egal ob mit oder ohne Blaulicht.
Und das obwohl Du dafür gar keine Zeit hast!?
Dein Nickname ist sarkastisch gemeint - oder?

Bis dann,

Ralf
 
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ARAL

ARAL

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Hallo!

Das einzige, was ich auf die Schnelle finden konnte (in der StVO hab ich auf die Schnelle nix passendes gefunden), ist §53a StVZO Absatz (3)
"Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen."

ggf. i.V.m §67 (darin LTE an Fahrrädern, nur zur Ergänzung bezüglich Fahrradlichtern...).
Solche LTE müssen demnach Bauartgenehmigt sein nach §22a StVZO und TA.

Ich bleib aber am Thema dran...

Qruß ARAL
 
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Bollo

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Da hat sich die MOTORRAD in 2012 mit beschäftigt. Heft 22.
 
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silverfox

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Tja,

nachdem die Franzosen die Wahnwestchenthematik gekapert haben,
muß ne neue Sau her, die durchs Dorf getrieben wird.

Körperbeleuchtung - ja nee, geht klar.
 
Ralsch

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Das einzige, was ich auf die Schnelle finden konnte (in der StVO hab ich auf die Schnelle nix passendes gefunden), ist §53a StVZO Absatz (3) ggf. i.V.m §67 (darin LTE an Fahrrädern).
Solche LTE müssen demnach Bauartgenehmigt sein nach §22a StVZO und TA.
Hallo ARAL,
das betrifft aber nur die am Fahrrad angeschraubten Teile, nicht das was man in jedem Baumarkt oder beim Kaffeeröster als Clipse und Bänder etc. kaufen kann.
Es gibt ja diesen Gummiparagraphen der sinngemäß aussagt dass man die Fahrzeugkontur (oder Erscheinungsbild) nicht im Wesen verändern darf.
Ich würde das mal verstehen als z.B. Hauptscheinwerfer am Moped mit 1m Abstand zueinander so dass jeder an ein Auto denkt.
Reflektoren, die nach hinten gerichtet sind, dürfen z.B. nur Rot sein. Viele Motorradklamotten haben aber weiße Reflektoren rundum und die Warnwesten sowieso.
Ich habe z.B. auf meinen Koffern gelbe Reflektoren, passen super zur GS und sind Kilometerweit zu sehen.
Legel?
Illegal?
Ich weiß - den meisten sch...egal, aber interessiert mich trotzdem.

Bis dann,

Ralf
 
Kamener

Kamener

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Alles Kalter Kaffee. Das mit der Beleuchtung der Reiter war von 1979 glaube ich. Aber jeder Scheiß kommt wieder. Als nächsten kleben wir uns dann Prielblumen aufs Mopped.;)

Gruß Chris
 
Classic Sport CS

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Es ist Bekleidung, weder StVo noch StVZO. Helm mit Rücklicht und beleuchtete Bekleidung gibt es doch längst von verschiedenen Herstellern.
 
Ralsch

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Es ist Bekleidung, weder StVo noch StVZO. Helm mit Rücklicht und beleuchtete Bekleidung gibt es doch längst von verschiedenen Herstellern.
HHhhmm, so aus dem Bauch raus oder ist das eine belastbare Aussage?
Die Helme mit Licht z.B. kommen alle irgendwo aus nicht-EU Ländern. Und ob ich mir den 200Watt Zusatzscheinwerfer, der am Motorrad ein No-Go ist, einfach auf den Helm oder sonst wo hin klemmen darf ist sehr fraglich. Man ist ja inkl. der Kleidung (meistens jedenfalls) im Bereich der StVO unterwegs, also darf man andere nicht blenden, irritieren, etc.
Ich finde das Thema um seiner selbst willen immer spannender, auch wenn's andere Meinungen gibt.
Dafür sind mir 50% der anderen Themen egal - was ich aber nicht zwangsweise (zwanghaft) bei jedem Thema kund tun muss.

Bis dann,

Ralf
 
ADVBiker

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Wenn man manchmal so eine "Leuchte" herumfahren sieht, bin ich mir sicher, dass dem "kein Licht" aufgegangen ist....:p

Aber prinzipiell wären die STVO und die STVZO zuständig.
Die STVO regelt das Verhalten im Strassenverkehr, z.B. das absichern von Gefahrenstellen und
die STVZO legt fest, wie ein Fahrzeug beschaffen und ausgerüstet sein muss, damit es am Strassenverkehr teilnehmen darf. Dabei dürfen die weiterführenden Erläuterungen/Erklärungen in den Verkehrsblättern (VBl), Bundesgesetzblättern (BGBl) und Amtsblättern (ABl) der beiden Regelwerke mit Beachtung finden.

Sollte es nach dem lesen der STVZO Unklarheiten geben, was die Beleuchtung des Fahrzeuges betrifft, so kann hier mit Sicherheit das KBA weiter helfen. Sind bei der STVO Unklarheiten, was die "Ausleuchtung von Personen und Gegenständen" betrifft, so ist hier die Landesverwaltung und Dein "Freund und Helfer", die Polizei zuständig..... :rollleyyes:

Die Beleuchtung für Fahrzeuge im Strassenverkehr werden in den ECE-Regelungen definiert.
 
Classic Sport CS

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Genau Fahrzeug!!!
Ich und meine Bekleidung bin kein Fahrzeug.
 
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...ja mei - wie wäre das schön wenn die Kleidung des gemeinen Motorradfahrers als Teil des Fahrzeugs gesehen würde...
...dann wären diese unsäglichen Warnwesten nämlich verboten ;)

Als Verkehrsteilnehmer darf man AFAIK Reflektoren und auch Lämpchen tragen.
Siehe den Jogger der des Nachts durch die Stadt rennt, mit Reflektoren und Kopflampe - vorne weiß und hinten rot inkl. blinkendem Hundehalsband, oder der preziöse Pimpf eines Elternpaares mit PPL-H welches den Balg mit blinkenden LED Bändchen und passenden LED Schuhen auf den Schulweg schicken.

Demnach darf das der Mopedfahrer auch, aber der Mopedfahrer und der Jogger kriegen garantiert Ärger wenn Sie mit Ihrer 88 Watt Kopflampe einen Verkehrsteilnehmer blenden - und man darf davon ausgehen das dies passiert, wenn ich auf dem Moped mit der Kopflampe in den Gegenverkehr leuchte -> also pöhse / verboten.
In der Radszene gibt es Helme mit Front-, Rücklicht und Blinkern zulässig aber nicht als alleinige Beleuchtung.

So ich gehe mir jetzt nen neuen Helm kaufen



;)


Grüße
Eric
 
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der_brauni

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Die Frontlampe ist schon mal nützlich zum beleuchten der Schalter ....

Gruß Thomas
 
nobbe

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erstmal warnweste anziehen, dann motorrad :rolleyes: beleuchtete warnwesten sind erlaubt :eek:
 
GBAdventure

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„Im Anschluss daran werde ich noch Ständer und Nippel entrosten“

Beim Ständer spricht man auch von Lattenrost...jetzt hab ich Bilder im Kopf
Gruß
GB
 
Thema:

Licht, StVO, StVZO etc. - mal anders.

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