Ser's,
laut österreichischer BMW-Motorradseite werden gar keine Reifen vorgegeben, weder die einen noch die anderen.
Weiters wäre es mir neu, dass eine Versicherung bei einem Reifen, der alle Forderungen seitens COC und Zulassungsbescheinigung erfüllt sich in irgendeiner Weise entlasten kann - Haftpflichtgmäßig sowieso nicht und bei der Kasko kann ich es mir nicht vorstellen. (denn es ist nicht grob fahrlässig, einen Reifen zu fahren, der den Vorgaben in den Zulassungspapieren entspricht)
Ich wüsste auch nicht, was zwei gleiche Fahrzeuge, eines in D zugelassen, das andere in A, reifentechnisch unterscheidet.
Also werde ich für mein Teil,die Reifen aufziehen, die mir - im Rahmen des oben gesagten - zusagen und wenn mich in D einer deswegen anfäult, werde ich ihn auf meine österreichische Zulassung verweisen - in A zugelassen heißt nämlich in der EU betreibbar! (gilt so natürlich genauso für andere EU-Länder - wie man an den diversen Fahrzeugen aus fernen Ländern so sehen kann).
Technisch nicht entsprechende Fahrzeuge werden ja nicht zugelassen, bzw. wird die Zulassung aufgehoben.
Laut deinem Screenshot entspricht der Reifen den geforderten Bedingungen im COC und darf daher verwendet werden (in ganz Europa).
(120/70 R19 M/C 60V und 170/60 R17 M/C 72V)
Liebe Grüße
Wolfgang