Serpel
Die Vorarlberger sollen gefälligst die parallel zum Rohrach auf österreichischem Boden geführte Rucksteig nehmen, die führt zum selben Ziel (ist aber längst nicht so schön zu fahren
).
Gruß
Serpel
).Gruß
Serpel

).

So wie ich das lese, greift ein Eu weites Fahrverbot auch erst ab 3 Monaten. Er ist also safe außerhalbWer da mit 150 statt der erlaubten 100 herauf rauscht, braucht sich nicht zu wundern, wenn er Probleme bekommt. Aber einen Monat als "lange Zeit" zu bezeichnen, ist auch nicht wirklich Qualitätsjournalismus. Und der Österreicher nahm’s anscheinend ja auch gelassen.
Gruß
Serpel

So selten wird da nicht getippt, nicht nur an der Ampel.Du meinst, dass er das Handy offen am Lenker hat mit Navi App? Kann sein, aber dann wäre das doch das unerlaubte Nutzen der Navi-App, oder? Solange das Handy nur am Lenker ist und nicht noch darauf herumgetippt wird, passt das irgendwie nicht mit "Nutzung" überein. Ist ja egal, er wird es schon wissen, wenn dem so war.

Die Richtlinie tritt am 25.11.2025 in Kraft.So wie ich das lese, greift ein Eu weites Fahrverbot auch erst ab 3 Monaten. Er ist also safe außerhalb
Anhang anzeigen 828935

Wenn er ein Fahrverbot von einem Monat hat, ist es egal, es trifft ihn nicht.Die Richtlinie tritt am 25.11.2025 in Kraft.
Die Anwendung der Vorschriften ist ab dem 26.11.2028 für alle EU-Staaten verpflichtend.
Wäre also zu prüfen, welches Land die Richtlinie wann in nationales Recht umsetzt/schon umgesetzt hat.

Zumindest für Schweizer trifft das nicht zu - in der EU Verordnung steht "...grenzüberschreitend in allen EU-Staaten ...". Schweiz=nix EURichtlinie ist in Kraft, die Anwendung aber erst ab November 2028 verpflichtend. Dann werden endlich auch diejenigen Schweizer und Öschis angemessen bestraft, die hier in D bisher die Sau rausgelassen haben, weil sie die Strafen nicht juckten (zb Fahrverbot). Oder die Holländer in der Eifel.


Leider nein. Wenn ich als Schweizer ein Verfahren in einem EU land erhalte, dann kommt dann der grosse Hammer zusätzlich von unserer Behörde, einfach verzögert. Den Austausch gibt es schon seit vielen Jahren.Zumindest für Schweizer trifft das nicht zu - in der EU Verordnung steht "...grenzüberschreitend in allen EU-Staaten ...". Schweiz=nix EU


25+4 ist bei mir zwar 29 aber . . .>Grundlage für die Regelung ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission von März 2023. Im März 2025 wurde bereits eine vorläufige Einigung erzielt. Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umsetzen – also bis zum Jahr 2028. <<

Hi Gerd,Wenn gegen irgendwen, bespielsweise gegen einen Deutschen in DE ein Fahrverbot verhängt wurde, durfte er schon immer nicht im Ausland fahren. Ob Eu oder nicht war/ist egal. Er kann, mangels FS, keine Fahrerlaubnis vorweisen.