Mit 10 Beamten 30 Motorräder kontrolliert 🤣

Diskutiere Mit 10 Beamten 30 Motorräder kontrolliert 🤣 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die Vorarlberger sollen gefälligst die parallel zum Rohrach auf österreichischem Boden geführte Rucksteig nehmen, die führt zum selben Ziel (ist...
Serpel

Serpel

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Die Vorarlberger sollen gefälligst die parallel zum Rohrach auf österreichischem Boden geführte Rucksteig nehmen, die führt zum selben Ziel (ist aber längst nicht so schön zu fahren :giggle:).

GruĂź
Serpel
 
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pudl

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Ich warte seit Jahren darauf, dass auch Pkw-Lenker für den Saisonstart sensibilisiert werden; Motorradfahrer kennen die Gefahren idR ja. Diese Frage stellte ich bei einer ähnlichen Veranstaltung, die Antwort blieben die Beamten leider schuldig, von Duchführung ganz zu schweigen.
Nix dagegen, schwarze Schafe aus dem Verkehr zu ziehen. Auch wenns mich berechtigt träfe, wärs ärgerlich, aber abhaken. Nur die Argumentation, daß dies der Sensibilisierung diene, empfinde ich als Affront, worum es wirklich geht....
kann sich jeder selber denken🤔🤫🫡
 
AmperTiger

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Wer da mit 150 statt der erlaubten 100 herauf rauscht, braucht sich nicht zu wundern, wenn er Probleme bekommt. Aber einen Monat als "lange Zeit" zu bezeichnen, ist auch nicht wirklich Qualitätsjournalismus. Und der Österreicher nahm’s anscheinend ja auch gelassen.

GruĂź
Serpel
So wie ich das lese, greift ein Eu weites Fahrverbot auch erst ab 3 Monaten. Er ist also safe auĂźerhalb

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Christian S

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Du meinst, dass er das Handy offen am Lenker hat mit Navi App? Kann sein, aber dann wäre das doch das unerlaubte Nutzen der Navi-App, oder? Solange das Handy nur am Lenker ist und nicht noch darauf herumgetippt wird, passt das irgendwie nicht mit "Nutzung" überein. Ist ja egal, er wird es schon wissen, wenn dem so war.
So selten wird da nicht getippt, nicht nur an der Ampel.

Ist ja letztlich auch nichts anderes, als am "alten Navi" etwas drĂĽcken.

In welchem Umfang nun an welchem Gerät etwas noch erlaubt oder schon verboten ist - ich weiß es nicht.
 
TTTom

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So wie ich das lese, greift ein Eu weites Fahrverbot auch erst ab 3 Monaten. Er ist also safe auĂźerhalb

Anhang anzeigen 828935
Die Richtlinie tritt am 25.11.2025 in Kraft.
Die Anwendung der Vorschriften ist ab dem 26.11.2028 fĂĽr alle EU-Staaten verpflichtend.


Wäre also zu prüfen, welches Land die Richtlinie wann in nationales Recht umsetzt/schon umgesetzt hat.
 
AmperTiger

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Die Richtlinie tritt am 25.11.2025 in Kraft.
Die Anwendung der Vorschriften ist ab dem 26.11.2028 fĂĽr alle EU-Staaten verpflichtend.


Wäre also zu prüfen, welches Land die Richtlinie wann in nationales Recht umsetzt/schon umgesetzt hat.
Wenn er ein Fahrverbot von einem Monat hat, ist es egal, es trifft ihn nicht.
 
FinallyGS

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Richtlinie ist in Kraft, die Anwendung aber erst ab November 2028 verpflichtend. Dann werden endlich auch diejenigen Schweizer und Öschis angemessen bestraft, die hier in D bisher die Sau rausgelassen haben, weil sie die Strafen nicht juckten (zb Fahrverbot). Oder die Holländer in der Eifel.
Zumindest fĂĽr Schweizer trifft das nicht zu - in der EU Verordnung steht "...grenzĂĽberschreitend in allen EU-Staaten ...". Schweiz=nix EU
 
gerd_

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Hi
Fahrverbot ist derzeit noch ganz einfach: Wenn z.B. in DE ein Fahrverbot gegen einen Österreicher besteht, dann darf er eben in DE nicht fahren. Sein Führerschein wird eingezogen und an seine Führerscheinbehörde geschickt. Dort kann er ihn sich wieder abholen. Sein Fahrzeug muss "irgendwer" abholen und bis über die Grenze bringen.
Ich hab' schon mal eine deutsche Touristin mit ihrem Auto und 2 Kindern von Bozen bis zum Brenner gefahren. Fahrverbot in Italien wegen "viel zu schnell". Sie hatte eine Bescheinigung, dass italienische Behörden ihren FS an ihre Heimatbehörde schicken. Ein Grund war nicht angegeben. Sie hätte ihn ja in Rom verlieren können und es in BZ bemerkt haben . . . . In AT und DE bestand kein Fahrverbot, folglich konnte sie ab dem Brenner wieder fahren. Und ich mit Zug und Taxi wieder nach BZ.
gerd
 
lederkombi

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Zumindest fĂĽr Schweizer trifft das nicht zu - in der EU Verordnung steht "...grenzĂĽberschreitend in allen EU-Staaten ...". Schweiz=nix EU
Leider nein. Wenn ich als Schweizer ein Verfahren in einem EU land erhalte, dann kommt dann der grosse Hammer zusätzlich von unserer Behörde, einfach verzögert. Den Austausch gibt es schon seit vielen Jahren.
 
Serpel

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Ja, so ist das. Ich werde als Deutscher in CH fĂĽr etwas (weitaus massiver) gebĂĽĂźt, was ich in D begangen habe. Wenn der Scheck in CH weg ist, ist er aber auch in D weg.

Formal korrekt, emotional seltsam.

GruĂź
Serpel
 
gerd_

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Hi
Der Vorschlag, dass ein Fahrverbot EU-weit gilt, wurde beschlossen
>Grundlage für die Regelung ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission von März 2023. Im März 2025 wurde bereits eine vorläufige Einigung erzielt. Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umsetzen – also bis zum Jahr 2028. <<
25+4 ist bei mir zwar 29 aber . . .

Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, kann sich aber natĂĽrlich anschliessen.
Andersherum:
Wenn gegen irgendwen, bespielsweise gegen einen Deutschen in DE ein Fahrverbot verhängt wurde, durfte er schon immer nicht im Ausland fahren. Ob Eu oder nicht war/ist egal. Er kann, mangels FS, keine Fahrerlaubnis vorweisen.
gerd
 
elfer-schwob

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Wenn gegen irgendwen, bespielsweise gegen einen Deutschen in DE ein Fahrverbot verhängt wurde, durfte er schon immer nicht im Ausland fahren. Ob Eu oder nicht war/ist egal. Er kann, mangels FS, keine Fahrerlaubnis vorweisen.
Hi Gerd,
daß dies generell so nicht stimmt, hab ich Dir an andrer Stelle schon versucht, zu erklären. Und zwar ziemlich ausführlich.
Und daĂź es, wie Du meinst, schon immer so war, stimmt schon gar nicht.

Prämisse: Fahrverbot ist nicht gleich FS-/FE-Entzug!
FĂĽr FS-/FE-Entzug gilt was Andres!

Das 1-3 monatige Fahrverbot in D verhängt, gilt formal nur für D und nicht außerhalb D's.

Man hat aber den Schwarzen Peter, im Ausland keinen FS vorzeigen zu können, weil dieser für die Frist der Fahrverbots bei der zuständigen Bußgeldstelke verwahrt wird. (Nicht bei der Führerscheinstelle.)

Mit der Inverwahrungnahme wird das Fahrverbot in ZEVIS eingetragen und kann in D bei Kontrollen abgefragt werden.

Wenn im Ausland schon aufs NichtmitfĂĽhren des FS hohe GeldbuĂźen aufgerufen werden - was es durchaus geben soll - ist also das Vergessen, Verlieren, Abgenommen irrelevant.
Zahlen macht Friede.
Das handhaben aber nur einzelne Staaten so, nicht alle.

Wenn der "verlegte/vergessene" FS aber nur paar EUR kostet, ist das verschmerz- u. kalkulierbar

Bei Überprüfungen durch ausl. Beamte bei den dt. Behörden besteht die Fahrerlaubnis, da diese ja nicht entzogen wurde.
Der Rest obliegt den Launen der Beamten.

Ob es mit dem ausländ. Staat ein Abkommen gibt, auf deutsche FS-Akten zugreifen zu können, ist auch unterschiedlich v. Staat zu Staat.
Offiziell und über Gemeinsame Zentren auf dem Kleinen Dienstweg ist Europa da inzw. schon gut aber nicht durchgängig vernetzt.

Es empfiehlt sich daher durchaus, das Wagnis durch Faktencheck des geplanten Reiselands zu verifizieren. Multipliziert mit der persönl. Kontrollunwahrscheinlichkeit fällt diese Abwägung sicher höchst individuell aus. Bei mir persönlich liegt sie bei unendlich.

Rainer
 
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