Wenn gegen irgendwen, bespielsweise gegen einen Deutschen in DE ein Fahrverbot verhÀngt wurde, durfte er schon immer nicht im Ausland fahren. Ob Eu oder nicht war/ist egal. Er kann, mangels FS, keine Fahrerlaubnis vorweisen.
Hi Gerd,
daĂ dies generell so nicht stimmt, hab ich Dir an andrer Stelle schon versucht, zu erklĂ€ren. Und zwar ziemlich ausfĂŒhrlich.
Und daĂ es, wie Du meinst, schon immer so war, stimmt schon gar nicht.
PrÀmisse: Fahrverbot ist nicht gleich FS-/FE-Entzug!
FĂŒr FS-/FE-Entzug gilt was Andres!
Das 1-3 monatige Fahrverbot in D verhĂ€ngt, gilt formal nur fĂŒr D und nicht auĂerhalb D's.
Man hat aber den Schwarzen Peter, im Ausland keinen FS vorzeigen zu können, weil dieser fĂŒr die Frist der Fahrverbots bei der zustĂ€ndigen BuĂgeldstelke verwahrt wird. (Nicht bei der FĂŒhrerscheinstelle.)
Mit der Inverwahrungnahme wird das Fahrverbot in ZEVIS eingetragen und kann in D bei Kontrollen abgefragt werden.
Wenn im Ausland schon aufs NichtmitfĂŒhren des FS hohe GeldbuĂen aufgerufen werden - was es durchaus geben soll - ist also das Vergessen, Verlieren, Abgenommen irrelevant.
Zahlen macht Friede.
Das handhaben aber nur einzelne Staaten so, nicht alle.
Wenn der "verlegte/vergessene" FS aber nur paar EUR kostet, ist das verschmerz- u. kalkulierbar
Bei ĂberprĂŒfungen durch ausl. Beamte bei den dt. Behörden besteht die Fahrerlaubnis, da diese ja nicht entzogen wurde.
Der Rest obliegt den Launen der Beamten.
Ob es mit dem auslÀnd. Staat ein Abkommen gibt, auf deutsche FS-Akten zugreifen zu können, ist auch unterschiedlich v. Staat zu Staat.
Offiziell und ĂŒber Gemeinsame Zentren auf dem Kleinen Dienstweg ist Europa da inzw. schon gut aber nicht durchgĂ€ngig vernetzt.
Es empfiehlt sich daher durchaus, das Wagnis durch Faktencheck des geplanten Reiselands zu verifizieren. Multipliziert mit der persönl. Kontrollunwahrscheinlichkeit fÀllt diese AbwÀgung sicher höchst individuell aus. Bei mir persönlich liegt sie bei unendlich.
Rainer