Es ist ausreichend wenn der Tankstellenpächter oder Besitzer es gemäß seinen AGBs anzeigt. Und hierzu auch öffentlich einsehbar darauf hinweist.
Gruß Tom
Das ist doch auch Quatsch!
Dann müssten seine Bedingungen ja schon beim Befahren spätestens aber an der Zapfsäule ersichtlich sein und nicht beim betreten des Verkaufsraum.
Da vor dem Betreten des Verkaufsraum ja schon ein Geschäft zu Stande gekommen ist
(Ich habe seine Ware im Tank)
und nun nur noch den Gegenwert durch €'s begleichen möchte.
Was machen dann die "Beuger", wenn dort ein Piktogramm klebt, dass man den Verkaufsraum nur im Handstand und ohne Schuhe
(Damit ich als potentieller Tankstellenräuber, der sicherlich jetzt schon seit 5 min. beim Tanken gefilmt wurde) nicht auch noch ggf. Schnell weglaufen kann.......
Bisher hatte ich noch keine Diskussion live, diese würde ich auch überhaupt nicht eingehen.
Wenn man bei mir nach der zweiten Aufforderung "ich möchte bitte Säule x Zahlen..." Nicht nachkommen würde,
würde ich dem vor Todesangst zitternden Massenmensch meine Visitenkarte inkl. Kennzeichen auf den Tisch legen mit der Bitte mir die Rechnung zu zustellen.
Das selbe gilt, wenn man mit gewissen Geldscheinen nicht zahlen kann und dies ebenfalls erst beim Betreten der Bude oder teilweise erst an der Kasse Kenntnis erhält.
Auch das hat niGS mit irgendwelchen AGB's zu tun.
ABER wenn doch so vielen behelmte Raubüberfälle an der Tagesordnung sind, frage ich mich warum die Tanken nich auf nur noch "Nachtzahlung" alternativ ausschließlich Kartenzahlung umstellen.
Z.b. Wie bei der Lkw Säulen, erst Karte dann Sprit .......