Orange Blende am Licht

Diskutiere Orange Blende am Licht im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Im östlichen Nachbarland (ja, dem ESC Gewinner :cool:) wieder ganz anders: Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt: Spezielles Tagfahrlicht...
AlpenoStrand

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Nebelscheinwerfer dürfen in der Schweiz
Im östlichen Nachbarland (ja, dem ESC Gewinner :cool:) wieder ganz anders:

Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:

Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)
Abblendlicht
Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
Nebelscheinwerfer alleine


Rechtsgrundlage
§ 99 Kraftfahrgesetz (KFG)
 
SQ18

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Im östlichen Nachbarland (ja, dem ESC Gewinner :cool:) wieder ganz anders:

Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:

Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)
Abblendlicht
Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
Nebelscheinwerfer alleine


Rechtsgrundlage
§ 99 Kraftfahrgesetz (KFG)
Macht ihr in der EU / EG nicht mehr mit?
Ah, doch.
Das Moped hier im Thread hat schon EG Zulassung, oder?

Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L
§ 15.
Für Fahrzeuge der Klasse L gelten hinsichtlich des Anbaues, der technischen Eigenschaften und der Funktionsweise der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013, in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014.
 
Larsi

Larsi

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Ach, ob Vespa oder Lambretta ... ist doch eh nur noch ne Anbauplattform für Nippes :lalala:
 
monteverdihai

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Moin,

vorweg oute ich mich als Freund von
gesehen werden und
mehr allgemeine Gelassenheit im Umgang miteinander, insbesondere hier in der Diskussion/ Meinungsaustausch mit dem Ziel, watt zu lernen, den eigenen Standpunkt zu überprüfen und ggf. anzupassen/ zu ändern.

Nächstes Outing:
Ich bin in den 199x´ern, damals hatte der Scheinwerfer noch 2 Glühbirnen und statt Tagfahrlicht gabs nur Abblend- und Aufblendlicht, wobei die 2. Glühbirne zugeschaltet wurde (als Erklärung für die Millenials unter uns).
Meine Enduros (Honda und KTM) hatten eher, nach heutigem Maßstab, funzeliges Licht und ich wurde des öffteren schlichtweg übersehen bzw. langsam fahrender eingeschätzt und mir die Vorfahrt genommen. Daraufhin fuhr ich tagsüber mit Fernlicht, was die Rennleitung auf den Plan rief.
Ich begründete mein vorsetzlich eingeschaltetes Fernlicht wie gerade beschrieben und zitierte die StVO, daß mindestens tagsüber beim Motorrad das Abblendlicht einzuschalten wäre. Die Rennaufsicht trat ab, beratschlagte sich mit der Rennleitung fernab via Funk, wohl auch um meine Papiere zu prüfen, kritisierte mein im Grenzbereich befindliches Reifenprofil, forderte ein mäßigeren Fahrstil ein und ließ mich ohne Knöllchen mürrisch ziehen.

Heute fahre ich zwar tagsüber mit Abblendlicht, aber mit zugeschalteten Nebelscheinwerfern, werde nicht mehr übersehen, was vermutlich auch an der doppelten Siluette, sowohl oben wie unten, liegen könnte. Auch ist mein Fahrstil nicht mehr ganz so rasant.
Und ich habe einen zum 3. Mal vom TÜV durchgewunkenen Frontscheinwerfer- Protektor von Rizoma montiert: Find´ ick einfach hübsch/ weniger Plaste- Eindruck von vorn, auch wenn er lichttechnisch nachteilig und bei der Rennleitung Risiko behaftet ist!
 

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Klausmong

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Weil hier immer wieder geschrieben wird, das manche die Scheinwerfer so einstellen um absichtlich blenden, einfach um gesehen zu werden.

Dazu meine persönliche Meinung:
Finde ich extrem assozial.

Ihr solltet Euch mal selbst entgegenkommen und schauen wie das ist.
Ich finde das richtig uncool, wenn mir wer entgegenkommt, der mit den Zusatzscheinwerfern blendet, fast noch schlimmer, wenn der hinterher fährt und blendet.
Das ist richtig Scheixxe in den Rückspiegeln.

Denkt mal darüber nach
 
Streetworker

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Falls sich das auf mich bezieht, verdammte Axt: Nein! Ich blende nicht absichtlich irgendwelche Verkehrsteilnehmer! Ich benutze Tagfahrlichter anstatt Nebellichter um besser gesehen zu werden! Und diese sind korrekt eingestellt! Und wenn ich das Abblendlicht anmache (abends oder nachts!) gehen sie automatisch aus! TFL streuen per se breiter und erzeugen ein gewisse Blendwirkung, darum geht es ja genau bei den Dingern, übrigens auch bei Autos! Aber nur am Tag! Deshalb heißen sie auch TAGfahrlichter.

Ich lasse mir hier doch nicht unterstellen ich würde absichtlich blenden und das Leben anderer Menschen in Kauf nehmen. Das ist eine Unverschämtheit.

Ich hoffe das reicht als Klarstellung. Mehr Ausrufezeichen möchte ich nicht mehr benutzen. Danke und Ende.
 
Klausmong

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Falls sich das auf mich bezieht, verdammte Axt: Nein! Ich blende nicht absichtlich irgendwelche Verkehrsteilnehmer!

Also ich fahre sehr helle Tagfahrlichter, die bewusst „blenden“ sollen. Nachdem ich mal im Stand umgefahren wurde („Herr Richter, ich habe ihn nicht gesehen“) will ich auffallen. Also explizit keine blendfreien Nebellichter. Der TÜV findet es gut und hat nie etwas auszusetzen. Ich kann jeden verstehen, der sowas montiert, ob gelb oder weiß.
 
Streetworker

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Bewußt blenden. Wie kann man so bescheuert asozial sein andere im Straßenverkehr zu gefährden.
Wahrscheinlich hast Du auch kein Problem damit, wenn deinetwegen ein Mensch zu Tode kommt.
Weil hier immer wieder geschrieben wird, das manche die Scheinwerfer so einstellen um absichtlich blenden, einfach um gesehen zu werden.

Dazu meine persönliche Meinung:
Finde ich extrem assozial.
Zumindest der Kollege TTTom hat mich zitiert. Ist jetzt auch wurscht.
 
Klausmong

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Ich habe Deine Aussagen zitiert.

Zuerst als Du geschrieben hast Du blendest absichtlich, und dann als Du geschrieben hast, Du machst das ja nicht absichtlich.....
 
gerd_

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Hi
Das kann doch nicht sein. Gerd hat doch grade explizit erklärt, dass wir alle Verbrecher sind....
Wenn Du "Verbrecher" bitte in Anführungszeichen setzen würdest. Sonst fühle ich mich falsch zitiert.
Aber wir könnten uns auf "rücksichtslose Egotripler" einigen?
Mir fällt auf, dass viele die echt schnelle Maschinen fahren offenbar auch ohne Jahrmarktbeleuchtung überleben. Wie machen die das?
gerd
 
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Ich habe "blenden" doch bewusst in Anführungszeichen geschrieben. "Blenden" in dem Sinne, wie Tagfahrlichter eben nun blenden. Und das habe ich direkt auch nochmal klargestellt.

1747908315002.png


Aber wenn man hier unbedingt etwas falsch verstehen will...
 
gerd_

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Hi
Anzahl der zulässigen Leuchten
Zulässig sind je 2 Fern und 2 Nebelfunzeln.
Nachdem jedes Mopped bereits ein Fernlicht hat, ist nur ein weiteres zulässig.
Aber:
Ist das Serien-Fernlicht in einer Einheit mit dem Abblendlicht verbaut (gemeinsame Scheibe), dann sind 2 weitere Fernlichter OK.
Heisst z.B. eine 1150 GS (zwei getrennte SW)darf nur mit 1 weiteren Fernscheinwerfer ausgerüstet werden, eine RT mit 2.
Die 1100GS (1 SW) dürfte mit 2 weiteren FS ausgerüstet werden wenn sie denn eine EU-Zulassung hätte.
Da sagt mein TÜVie (nur zu Bekannten) "das ist Schwachsinn, also übersehe ich das".
Wenn ein TÜVie etwas übersieht oder "durchwinkt", dann ist das u.U. nett aber juristisch wirkungslos.
Beruft man sich auf "das war bei der HU OK" UND legen es alle Beteiligten darauf an, so wird der TÜVie schwören "Nee, sorry, aber bei der HU war das nicht dran!".
Merke: Alles was man nicht schriftlich hat, kann man vergessen.
Nebenbei: Die Tagfahrleuchten sind bewusst so ausgelegt, dass sie leicht blenden. Deshalb müssen sie sich abschalten wenn man das Abblendlicht einschaltet (gilt vor allem für Nachrüstungen).
Daneben ist es zulässig, wenn der Fahrzeug(!)hersteller die Tagfahrleuchten beim Einschalten des Abblendlichtes so dimmt, dass sie als Begrenzungsleuchten arbeiten (nicht nachrüstbar!).
gerd
 
Lybow

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Hey zusammen! Kurze Frage, ich habe eine orange blende an meiner GS 1250 adv (2024) angebracht und wurde von der Polizei angehalten und hab nun eine strafe von 180 euro und ein punkt bekommen!

erloschen der Betriebserlaubnis…. Vorsätzlich…

also vorsatz war es in dem Sinne nicht weil ich nicht wusste das es verboten war! Ok, nicht wissen schütz vor Strafe nicht! Akzeptiere ich! Der Polizist meinte allerdings das ws 50 euro sein wird und gut!

bei 180 gibt es eben den Punkt, der macht zwar nichts in dem sinne, muss aber auch nicht sein!

jemand Erfahrung????

danke!!
Ich habe auch so ein Teil montiert allerdings ist der orangene Plastik von vorne gesehen nur auf der rechten Seite. Da ich in 2 Wochen nach Südfrankreich fahre werde ich es vorher abbauen um keinen Huttel mit der Filc zu bekommen...
 
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