Sonderrecht statt Meinungsfreiheit?
Der § 188 StGB. Die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan (26. Januar bis 6. Februar 2026) prüft die Lage der Meinungsfreiheit in Deutschland, insbesondere den umstrittenen § 188 StGB, der Politiker vor Beleidigungen schützt und wird voraussichtlich den "deutschen Sonderweg" als völkerrechtlich problematisch rügen, weil er eingefährliches Instrument ist, das die Hemmschwelle für staatliche Repression (Hausdurchsuchungen) gefährlich senkt.
Eigentlich sollte das Prinzip gelten: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Doch die Realität in Deutschland sieht derzeit anders aus. Hier die kritischen Punkte zu ihrem Besuch im Auftrag der UN
1. Der "Sonderstatus" für Politiker
Während Heiko Maas einst die Abschaffung der Majestätsbeleidigung feierte, wurde der § 188 im Jahr 2021 verschärft. Politiker genießen seitdem einen Sonderehrschutz, der über das Maß normaler Bürger hinausgeht. Die jüngsten Vorfälle ("Pimmelgate", "Schwachkopf-Affäre", Hausdurchsuchungen bei Kritikern, Den Vorwurf, dass Politiker Sonderrechte für sich beanspruchen, nährte zuletzt auch die Ehefrau des amtierenden Bundeskanzlers, Charlotte Merz. Ein unter ihr als Direktorin des Landgerichts Arnsberg tätiger Richter hatte bei der Vorsitzenden der Jungen Sozialdemokraten (Jusos) eine Hausdurchsuchung wegen Farbschmierereien gegen Friedrich Merz im Bundestagswahlkampf angeordnet. Die Durchsuchung wurde später für rechtswidrig erklärt ) zeigen eine Härte im Vorgehen, die viele als unverhältnismäßig empfinden.
2. Widerspruch zu internationalem Recht
Interessant ist, dass dieser deutsche Sonderweg international kaum Rückhalt findet:
- UN-Menschenrechtsausschuss: Fordert generell die Entkriminalisierung von Beleidigungsdelikten.
- EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte): Urteilt regelmäßig, dass Politiker gerade wegen ihrer Machtposition ein dickeres Fell haben und mehr Kritik ertragen müssen als Privatpersonen.
3. Die Rolle der durch die Ampel ins Leben gerufenen Meldeportale und Massen-Anzeigen
Auffällig ist die Automatisierung: Plattformen wie „Hessen gegen Hetze“ oder private Dienstleister sorgen dafür, dass Anzeigen oft gar nicht mehr auf Initiative der Politiker selbst erfolgen, sondern systemisch generiert werden. Das führt zu einer Flut an Verfahren und – wie im Fall Merz oder Habeck gesehen – teils zu rechtswidrigen, wie die inzwischen ebenfalls für rechtswidrig erklärte Haftstrafe wegen der Beleidigung Nancy Faesers, unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen.
4. Politische Doppelmoral?
Und wer es nicht gehört oder gelesen hat, am Mitwoch scheiterte ein Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen. Bemerkenswert: Obwohl Unionspolitiker wie Jens Spahn den Paragrafen öffentlich als „Sonderrecht für die Mächtigen“ kritisierten, stimmte die Union im Bundestag geschlossen gegen die Abschaffung.