KLARNAMEN-PFLICHT IM INTERNET?
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am vergangenen Mittwoch (18.3.2026) eine Debatte befeuert, die aber schon vorher schwelte: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet“. Siehe Tagesschau vom 19.2.2026:
Kanzler Merz für Klarnamenpflicht im Internet
Ich muss gestehen: Früher hätte ich einer solchen Klarnamen-Pflicht im Internet durchaus etwas abgewinnen können. Denn die fortschreitende Verrohung des Diskurses führte ich auch darauf zurück, dass jeder die Chance hat, unter dem Schleier der Anonymität übelste Entgleisungen zu verbreiten. Eine Klarnamen-Pflicht hätte ich vor diesem Hintergrund als Anreiz verstanden, die Wortwahl im öffentlichen Diskurs doch etwas sorgfältiger zu reflektieren. Und zur Meinungsfreiheit, so dachte ich, gehöre auch die Verantwortung, öffentlich zum eigenen öffentlich gesprochenen oder geschriebenen Wort zu stehen.
Heute sehe ich das völlig anders. Eine Klarnamen-Pflicht im Internet (oder sonst in öffentlichen Debatten) lehne ich entschieden ab.
Eine solche Pflicht könnte man überhaupt nur dann in Betracht ziehen, wenn man sich darauf verlassen könnte, dass die Akteure staatlicher Gewalt die Meinungsfreiheit so, wie sie durch das Grundgesetz und die darauf aufbauende jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konfiguriert wurde, verlässlich akzeptieren. Eben dies ist indes gegenwärtig nicht der Fall. Die Meinungsfreiheit ist vielmehr einer Vielzahl staatlicher Angriffe ausgesetzt:
- Strafverfahren, Hausdurchsuchungen und Handy-Beschlagnahmen wegen angeblicher (vielleicht ab und an geschmackloser, oftmals aber harmloser und in der politischen Debatte hinzunehmender) Beleidigung von Politikern;
- Geheimdienstliche Beobachtung legitimer Regierungskritik, explizit auch solcher unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, durch die Verfassungsschutzbehörden unter dem Vorwand, die „Delegitimierung des Staates“ bekämpfen zu wollen;
- Denunziation unliebsamer Meinungen (und deren Urheber) durch Meldestellen, die entweder vom Staat betrieben oder aber privat betrieben, aber vom Staat autorisiert und finanziert werden – dies alles unter dem Vorwand, Hass, Hetze und Desinformation bekämpfen zu wollen;
- Unter demselben Vorwand: Druck auf die Betreiber von Social-Media-Plattformen, Inhalte zu zensieren, die dem herrschenden politischen Establishment nicht in den Kram passen;
- Besonders schlimm: Ächtung – und zwar im buchstäblichen Sinne des Wortes so, wie wir es aus dem Mittelalter kennen, also totale Entrechtung – von Einzelpersonen, die auf den Russland-Sanktionslisten landen.
- Bei alledem wird mit zweierlei Maß gemessen: Während sich Befürworter der Regierungspolitik unbehelligt die übelsten Entgleisungen unter Einschluss von NS-Vergleichen und der Verwendung von NS-Symbolen erlauben dürfen (Stichwort Blinddarm-Bosetti), werden Kritiker der Regierungspolitik selbst bei zulässiger Satire (Stichwort „Schwachkopf“-Affäre) unerbittlich gejagt.
Dies alles spricht klar gegen eine Klarnamen-Pflicht im Internet. Es muss vielmehr möglich und zulässig bleiben, weiterhin die eigene Meinung zu veröffentlichen, sich dann aber solchen offensichtlich demokratiefeindlichen Repressalien durch Anonymität zu entziehen.
Außerdem fragt sich, wer die Klarnamen-Pflicht überprüfen soll und mit welchen Mitteln. Die Sorge liegt auf der Hand, dass der Zugang zum öffentlichen Diskurs im Internet eines Tages nur noch durch eine verpflichtende digitale Identität erschlossen werden kann. Diese aber bietet dem Staat weitreichende Möglichkeiten der Überwachung des menschlichen Individuums auch abseits des Aktionsfeldes öffentlicher Meinungskundgabe. Dem Eintritt in einen digitalen Überwachungsstaat muss sich indes jeder entgegenstellen, der auch in Zukunft noch in einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie leben will.
(im Netz gefunden)
Gruß Thomas