Es stimmt in der Fläche würde ich sagen, aber ich kenne den Fall eines Syrischen Zahnarztes, der innerhalb kurzer Zeit Deutsch gelernt hat und in der Pflege, genauer Altenpflege angefangen hat zu arbeiten. Der lag 'uns' ungefähr ein Jahr auf der Tasche und ist jetzt produktiv. Seine Frau arbeitet in der Gegenschicht, denn die haben 2 Kinder, der älter Sohn hat gerade eine Lehre angefangen und die Tochter ist gerade eingeschult worden.
Diese Leute sollen haben gerade nen Abschiebebescheid bekommen. Kriminelle Husos werden vom selben Staat, der diese Familie abschieben will, geschützt. Das alles kann mir niemand mehr erklären.
Passiert in einem GRÜN regierten Bundesland. Also der Obermacker isn Grüner. Kein AfDler - aber diese Tatsache wird sicher von bestimmten Foristi ausgeblendet....
Das liegt am Gesetz. §§ 73 und 73b AsylVfG.
Alle denen subsidiärer Schutz gewährt wurde, werden nach 3 Jahren überprüft ob die Schutzgründe noch vorliegen und ob der Schutz verlängert wird. Wenn der Krieg (wie auch immer) beendet wurde, werden wahrscheinlich viele der Flüchtlinge zurückkehren, weil sie wollen. Auch von uns unterstützt. Bis dahin werden aber auch viele sich hier eingelebt haben und bleiben wollen. Je nach dem wie lange das dauert werden sich einige möglicherweise auch Einbürgern lassen oder erhalten eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis.
Seit Mai/September 2025 prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anweisung des BMI Asylanträge von Syrern strenger und individueller, da eine pauschale Verfolgung durch das Assad-Regime für Rückkehrer pauschal nicht mehr unterstellt wird.
Wird für den Flüchtling die Lage als "sicher" oder zumindest "nicht bedrohlich" eingestuft, * entfällt der Asylgrund, der Flüchtlingsstatus wird nicht verlängert und somit wird die Aufenthaltserlaubnis auch nicht verlängert und die Menschen sind zur Ausreise verpflichtet, tun sie das nicht werden sie ggf. ausgewiesen und wenn das nicht wirkt, abgeschoben.
Asyl darf man mit nicht Einwanderung gleichgesetzen. Und Asyl bedeutet keinesfalls, dass der Asylbewerber nach Deutschland kommt und hiert den Rest seines Lebens verbringt.
* Über 80 % der illegal Einreisenden kommen aus Ländern, in denen kein Krieg ist: Bosnien, Albanien, Kosovo, Pakistan, Tunesien, Algerien, Somalia, Ghana, Gambia, Eritrea usw.
Grundsätzlich schützt eine laufende Ausbildung nicht vor Abschiebung. Rechtlich gibt es die Möglichkeit, dass Menschen in Ausbildung eine sogenannte Ausbildungsduldung erhalten. Diese ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. Eine solche Duldung ist zwar kein Aufenthaltstitel, die Abschiebung ist jedoch (im genannten Fall nur für den Sohn) vorübergehend ausgesetzt. Die Zahl der Menschen mit Ausbildungsduldung ist allerdings klein: Im Juni 2025 waren es bundesweit nur 2,1 Prozent.
Der Obermacker geht ja, und man hätte es gerne, das wieder ein Obermacker ein Grüner wird. Und der vertritt in der Asyl- und Migrationspolitik einen pragmatischen, eher konservativen Kurs.
Özdemir spricht sich (Stand Februar 2026) dafür aus, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, um die Verfahren schneller zu gestalten und Migration besser zu steuern und und fordert eine strenge Trennung von Asyl und qualifizierter Arbeitsmigration.
Er befürwortet die Prüfung von Asyl Verfahren in Drittstaaten.
Er betont, dass Asylbewerber schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, fordert aber gleichzeitig eine konsequente Rückführung von Personen ohne Bleiberecht, z.B. wenn der Krieg beendet ist. Özdemir betont, dass der Staat Stärke zeigen und die Migration im Griff haben muss, wozu auch die Durchsetzung der Rückführungspflicht gehört.
Wie sähen zur Zeit seine Chancen im BW aus, wenn er singen würde, Ihr Kinderlein kommet, oh kommet und bleibet doch all.