Politik oder was jeder darunter versteht!

Diskutiere Politik oder was jeder darunter versteht! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Uiuiui, kleiner Nichtswisser... Google Mal Antragsdelikt vs Offizialdelikt.... Ich denke offizieller konnte Danger es nicht machen 🤣
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labbersagg

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Das ist immer so lustig, wenn irgendwelche Spezialisten ständig beleidigen, verunglimpfen und übel nachreden, sich dann aber mimimimädchenmässig zum Hüter von Recht und Ordnung aufspielen wollen...

"Wer austeilt, muss auch einstecken können" - sonst ist das ja eher nur lächerlich und hochgradig unglaubwürdig...
Uiuiui, kleiner Nichtswisser...
Google Mal Antragsdelikt vs Offizialdelikt....

Ich denke offizieller konnte Danger es nicht machen 🤣
 
Gregor1250

Gregor1250

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Ich habe dich. :f040:

Hinweis an die entsprechenden Stellen ist raus.

Das Zeigen des Hitlergrußes ist in Deutschland eine Straftat. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Rechtslage und den Konsequenzen:

Rechtslage: Das Zeigen des Hitlergrußes fällt unter das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a des Strafgesetzbuches (StGB). Dies gilt auch für ähnliche Grußformen wie „Sieg Heil“ oder das Verwenden des linken Arms.

Strafmaß: Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Realistische Folgen: Bei Ersttätern ist eine hohe Geldstrafe wahrscheinlich. Die Höhe orientiert sich oft an Tagessätzen, die auf das Einkommen zugeschnitten sind (z. B. wurden in Einzelfällen schon 55 bis 90 Tagessätze verhängt).

Besonderheiten:
  • Die Strafbarkeit besteht auch ohne politische Absicht oder als „Spaß“.
  • Auch im Internet (z. B. auf Bildern) ist der Hitlergruß strafbar.
  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, und die Geste ist auch verboten, wenn sie nur angedeutet wird.



Damit das nicht gelöscht wird, hier bitte nochmal deine Posting.

Anhang anzeigen 823812

Mal schauen was nun mit dir Pädophilien kranken alten Mann passiert.
(Dazu ist auch alles gesichert.)

Ein von ganzem Herzen kommendes Danke dafür
Jetzt mach dich doch nicht lächerlich: Alleine die Seite www.gettyimages.de zeigt momentan 1181 Bilder vom Hitlergruß, nicht nur aus dem 3. Reich - und werben sogar mit „hochauflösend“. Also falls jemand Bedarf hat 😂😂😂
 
fralind

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:bounce:

Der Beitrag 5.502 fehlt jetzt.




Nützt nur nichts. Gut das ich den für die Strafverfolgungsbehörden gesichert habe. Die werden jetzt den Klarnamen und Adresse ermitteln, wie sie sagten kein Problem. Interessant fand ich, dass das nun als eine Rechtsextremistische Straftat gewertet wird. :icon_joker:
 
fralind

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Jetzt mach dich doch nicht lächerlich: Alleine die Seite www.gettyimages.de zeigt momentan 1181 Bilder vom Hitlergruß, nicht nur aus dem 3. Reich - und werben sogar mit „hochauflösend“. Also falls jemand Bedarf hat 😂😂😂
Warum ist für dich ein Straftat in deinem Beisein lächerlich? Irritiert mich jetzt.

An Danger weiterleiten, da scheint Bedarf zu sein.
 
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labbersagg

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Hahahaaaa, was eine Wurst 🤣🤣🤣. Lustiger wirds heute nicht mehr.

Ob er JETZT endlich einsieht, nicht die hellste Kerze zu sein...?

Mal im Ernst: FALLS die Staatsanwaltschaft davon erfährt, MUSS sie ermitteln, von Mijo bis runter zu Danger. Das wäre das AUS für das Restforum hier. Kann sich jeder selber überlegen(Chance für beide Seiten😜), ob er das möchte
 
Dangermouse

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Ich habe dich. :f040:

Hinweis an die entsprechenden Stellen ist raus.

Das Zeigen des Hitlergrußes ist in Deutschland eine Straftat. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Rechtslage und den Konsequenzen:

Rechtslage: Das Zeigen des Hitlergrußes fällt unter das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a des Strafgesetzbuches (StGB). Dies gilt auch für ähnliche Grußformen wie „Sieg Heil“ oder das Verwenden des linken Arms.

Strafmaß: Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Realistische Folgen: Bei Ersttätern ist eine hohe Geldstrafe wahrscheinlich. Die Höhe orientiert sich oft an Tagessätzen, die auf das Einkommen zugeschnitten sind (z. B. wurden in Einzelfällen schon 55 bis 90 Tagessätze verhängt).

Besonderheiten:
  • Die Strafbarkeit besteht auch ohne politische Absicht oder als „Spaß“.
  • Auch im Internet (z. B. auf Bildern) ist der Hitlergruß strafbar.
  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, und die Geste ist auch verboten, wenn sie nur angedeutet wird.



Damit das nicht gelöscht wird, hier bitte nochmal deine Posting.



Mal schauen was nun mit dir Pädophilien kranken alten Mann passiert.
(Dazu ist auch alles gesichert.)

Ein von ganzem Herzen kommendes Danke dafür
Süß. Vor allem, weil du gerade selbst in diesem Post so ein Foto postest.
 
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Gregor1250

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Warum ist für dich ein Straftat in deinem Beisein lächerlich? Irritiert mich jetzt.

An Danger weiterleiten, da scheint Bedarf zu sein.
Weil ihr es mit eueren posts hier schlimmer treibt als ein Foto mit einem vollgepinkelten Mensch, der den Hitlergruß zeigt.
 
Dangermouse

Dangermouse

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Kannst du mir die Stelle zeigen, wo ich schreibe, dass die Juden selber Schuld am Antisemitismus sind?
Ja, sehr gerne helfe ich dir dabei:

Übrigens brauchen sich die Juden in Deutschland nicht beschweren, jahrelang der Politik sehenden Auges in den Arsch gekrochen und die einzigen Alternative schlecht gemacht. Nun, lebt damit
Es hat einen Grund, warum jüdische Organisationen vor der AfD warnen - weil es dort derartige Meinungen gibt.
 
KAlaus

KAlaus

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Ich hab leider nicht so viel Langeweile, als dass ich die Beiträge der letzten 100 oder 150 Seiten mal auswerten und nach Benutzernamen die Delikte und Straftaten aufschlüsseln wollen würde.
Jemand anderes?
KI-Auswertung?
Bueller? Bueller?
 
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Dangermouse

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Soll er doch machen, was er für richtig hält, wenn er meint, dass das von der Sache ablenken kann.

Das Bild stammt übrigens von hier:

Stern.de: Wir alle müssen endlich begreifen: Die Gefahr kommt von rechts!
Im Übrigen mache ich mir da keine Sorgen: Wie jede*r sieht, wurde das Foto ganz offensichtlich in ablehnender Weise gegen den Nationalsozialismus verwendet, und das ist nicht verboten:

Fälle teleologischer Restriktion
Angesichts der Weite des Tatbestandes werden in verschiedenen Fällen teleologische Restriktionen, also Einschränkungen aufgrund des Zwecks der Norm, erwogen.[144][145] Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2007 kommt eine derartige Tatbestandseinschränkung nur dann in Frage, wenn eindeutig eine ablehnende Haltung zu erkennen sei:

„Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand des § 86a StGB nicht erfasst. Da sich in einem derartigen Fall die gegnerische Zielrichtung bereits aus dem Aussagegehalt der Darstellung selbst ergibt, erstreckt sich der Tatbestandsausschluss grundsätzlich auf jeglichen Gebrauch der Kennzeichen, sei es Herstellung, Vorrätighalten, Verbreiten oder sonstiges Verwenden. Auf die Umstände des Gebrauchs kommt es dabei zur Begründung eines Tatbestandsausschlusses nicht an. Der Senat weist freilich darauf hin, dass ein Tatbestandsausschluss nur gerechtfertigt erscheint, wenn die Gegnerschaft sich eindeutig und offenkundig ergibt und ein Beobachter sie somit auf Anhieb zu erkennen vermag.“
– Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat[146]
Vom Gesetzgeber wurde das Merkmal des Verwendens bei der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2021 mit dem expliziten Zweck beibehalten, dass solche Einschränkungen beibehalten werden können.[147]

In der Literatur und der Rechtsprechung der unteren Gerichte werden die Folgerungen aus der Berücksichtigung des Schutzzweckes teilweise weiter gefasst: Die Gefährdung des politischen Friedens sei erst dann gegeben, wenn die Verwendung bekenntnishaft geschehe[17], eine Strafbarkeit scheide bereits dann aus, „wenn die Art der Verwendung nicht objektiv zur Förderung der Organisation bzw. ihrer Bestrebungen geeignet“[148] sei oder es reiche für eine Straflosigkeit, die Wiedergabe sei „nach den konkreten Umständen generell nicht geeignet, bei einem objektiven Betrachter den Eindruck einer Identifikation“ des potentiellen Täters „mit den Zielen des Nationalsozialismus zu erwecken“[149].


Quelle: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen – Wikipedia


Auch, wenn Fralind sehr gerne Menschen mit abweichenden Meinungen mundtot machen möchte - ich bleibe da gelassen :)
 
KAlaus

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Mehr kann auch Bentley nicht aus nem AUDI Q7 nicht rausholen. :schulterzucken:
Naja, die Heckpartie sieht aus, als wäre ein Prototyp aus dem Crashtest dann versehentlich auf den Messplatz für die Presswerkzeuge gekommen und das ist dann Serienstand geworden.
Presswerkzeuge sind teuer, und auch Bentley muss auf's Geld gucken - und es hat keiner nochmal kontrolliert, weil das gesamte Management auf einer Insel die Boni versoffen hat, und als sie nach 3 Wochen zurückkamen, war es zu spät und quasi die Produktion für das erste Halbjahr erledigt oder so...
 
Uli G.

Uli G.

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'91 H-D Fatboy (~160Tsd km), '08 Fatbob, NSU Konsul II +Steib S350, Victoria V35 "Bergmeister"
KAlaus

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So qualifiziert man sich in den Kreisen für eine -erhoffte- künftige Verwendung als Blockwart, ggfs. sogar als Gauleiter.
:facepalm:
Absolut.
Ich empfehle in dem Kontext gern den Film "Das Experiment" mit u.a. Moritz Bleibtreu.
Die Rolle des "Berus" ist hier besonders eindrucksvoll, was ein bisschen Macht aus einer kleinen Wurst machen kann.

Ergänzung: Für "Gauleiter" ist der dann vielleicht doch zu dumm... Aber irgendwer muss ja auch die niederen Positionen besetzen - dafür reicht's vielleicht...
 
Gregor1250

Gregor1250

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Das Zeigen des Hitlergrußes ist in Deutschland eine Straftat. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Rechtslage und den Konsequenzen:

Rechtslage: Das Zeigen des Hitlergrußes fällt unter das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a des Strafgesetzbuches (StGB). Dies gilt auch für ähnliche Grußformen wie „Sieg Heil“ oder das Verwenden des linken Arms.

Strafmaß: Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

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Besonderheiten:
  • Die Strafbarkeit besteht auch ohne politische Absicht oder als „Spaß“.
  • Auch im Internet (z. B. auf Bildern) ist der Hitlergruß strafbar.
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Du beschließt den sagenumwobenen „Ich hab dich“ post mit einer Beleidigung und Lüge, die es wirklich in sich hat?

War das schlau?

Bin mir nicht sicher, aber ich glaube, du würdest mit einer Geldstrafe davonkommen. Und die könnte teuer werden, geht ja nach Tagessätzen. Hast du dich nicht heute morgen hier noch gerühmt, wie gut es dir finanziell geht, von mehreren Porsche berichtet?
Na ja, vielleicht hast du ja auch nur ein wenig geflunkert oder übertrieben? Dann wirst du es verschmerzen können.
 
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