Nachdem die Reifenbindung ausgetragen wurde, dürfen alle Reifen und Profiltypen von allen möglichen Herstellern in der Seriengröße gefahren werden. Ob es Bridgestone, Conti oder TKC Offroad-Bereifung ist, ist völlig egal solange die Dimensionen der Bereifung stimmen.
Mit dem Zusatz "Serviceinformation beachten o.ä." ist eigentlich nur gemeint, dass vorne und hinten Reifen gleicher Profiltypen und Hersteller montiert werden dürfen. Somit sind aus dem Bridgestone Dokument aus Beitrag #100 eigentlich nur die ersten drei Zeilen relevant. Die besagen, wenn Bridgestone dann vorne und hinten nur das, was Bridgestone auch empfiehlt.
Die Aussage ist etwas schwammig, deutlicher wäre in Feld 22 der Eintrag "vorne und hinten nur Reifen eines Hersteller und Profiltypes" gewesen.
Insgesamt also € 300,- für NICHTS !!! Früher hat man dafür nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitgeführt. Sie haben sich also durchgesetzt und wir werden abgezockt.....



Für jede weitere Reifeneintragung wird dann wieder zur Kasse gebeten.
200 Euro für die §21er Abnahme ist etwas viel. Mit der Hälfte käme man bestimmt auch hin aber ob es wirklich soviel geworden wäre weiß auch nur der, der die Abnahme macht.
Was das Amt bei euch verlangt ist auch wieder ein anderes Thema, in Niedersachsen zahlst keine 30 Euro für eine neue BE / neue ZBI beim Amt.
Geil finden das die TÜV´s auch nicht. Da nicht jeder Prüfer die gleichen Befugnisse hat und somit nicht jeder einer 21er Abnahme durchführen darf, ist es eher lästig. Siehst ja was der Dame passiert ist. Ich glaube kaum, dass der PI vor Ort dazu Bock hat, jedes ältere Moped wegzuschicken...