Reifenfreigabe nötig wenn keine Reifenbindung eingetragen?

Diskutiere Reifenfreigabe nötig wenn keine Reifenbindung eingetragen? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Servus, ich habe mal eine Verständnisfrage: In meinem Fahrzeugschein (F700GS) steht folgender netter Satz drin: "Hinweis zu Feld (15.1) bis...
Wasty

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Servus,

ich habe mal eine Verständnisfrage:

In meinem Fahrzeugschein (F700GS) steht folgender netter Satz drin:

"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigungen am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."


Im großen weiten Internet findet man unendlich viele konträre Aussagen, ob nun eine Reifenfreigabe erforderlich ist oder nicht.

Weiß jemand von Euch, wie es denn tatsächlich ist?
Benötige ich eine spezielle Reifenfreigabe des Reifenherstellers oder reicht ein Reifen mit gleicher Größe und Traglast?

Hätte gerne einen K60 Scout oder etwas noch stolligeres montiert, jedoch gibt es von Heidenau noch keine Freigabe, obwohl die 650er TWIN die gleich Größe hat...

Man findet jede mögliche Aussage...

Danke schonmal für die Infos :)

Grüßle, der Wasty
 
tuxbrother

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Eigentlich hast du es hier doch schon stehen:
"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigungen am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."
Wäre jetzt aber noch die Frage, was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?
 
Wasty

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Moin, bei Ziffer 32 wird nochmals die Reifengröße wiederholt (sonst nichts) und in der EG Zulassungsbescheinigung steht "Reifenpaar nur von einem Hersteller" (wobei hier kein weiterer Kommentar oder ein Hersteller steht)...
 
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Cheesburger

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Hallo,

in der Zulassungsbescheinigung I und II ist die Reifenbindung nicht mehr dokumentiert, auch wenn eine solche vorliegt. Es gibt kaum Motorräder bei denen das nicht der Fall ist. Die Reifenbindung steht in der CoC-Bescheinigung. Dort ist aber meistens nur der Reifen der Erstausrüstung, mit dem das Motorrad beim KBA agbenommen wurde, freigegeben. Wenn der Heidenau also nicht bereits in der CoC-Bescheinigung aufgelistet ist, brauchst du zwingend die Reifenfreigabe des Herstellers.
Ansonsten kann es dir passieren, dass bei einer Kontrolle von einem verkehrsunsicheren Fahrzeug ausgegangen wird und damit die Betriebserlaubnis erlischt, was gleichzeitig ein Bußgeld nach sich zieht...

Grüße
 
Wasty

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Ok, bevor ich jetzt aufgrund von Verständnisproblemen was falsches sage:
Kleiner grüner Zettel: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung II)
Großer grüner Zettel: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung I)
Weißer großer Zettel, der beim Fahrzeugbrief dabei ist (CoC-Bescheinigung) ?? (wenn dem so wäre, würde hier KEIN Hersteller eingetragen sein)
 
Cheesburger

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Ok, bevor ich jetzt aufgrund von Verständnisproblemen was falsches sage:
Kleiner grüner Zettel: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung II)
Großer grüner Zettel: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung I)
Weißer großer Zettel, der beim Fahrzeugbrief dabei ist (CoC-Bescheinigung) ?? (wenn dem so wäre, würde hier KEIN Hersteller eingetragen sein)
Richtig erfasst. Wenn in der CoC-Bescheinigung tatsächlich nix bezüglich Hersteller eingeschränkt ist, hast du auch keine Reifenbindung. Demnach kannst du den Heidenau auch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung montieren.
 
F-Treiber

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[...]In meinem Fahrzeugschein (F700GS) steht folgender netter Satz drin:

"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigungen am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich." [...]
In meinem Fahrzeugschein steht noch nicht mal das drin... nada... niente... Kein Zusatztext...

Ich werde heute mal in diese CoC-Bescheinigung schauen, was da so drin steht.
 
Cheesburger

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In meinem Fahrzeugschein steht noch nicht mal das drin... nada... niente... Kein Zusatztext...

Ich werde heute mal in diese CoC-Bescheinigung schauen, was da so drin steht.
Bei mir auch nicht, trotzdem gibt es Reifenbindung. Unbedingt die CoC-Bescheinigung beachten, den (neuen) Fahrzeugschein kann man vergessen, da ist i.d.R. ausschließlich die Reifengröße dokumentiert (und auch die nicht unbedingt abschließend). Ich hab mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Anakee III ausgedruckt (muss mitgeführt werden).
 
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Ich hab mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Anakee III ausgedruckt (muss mitgeführt werden).
Für meine kleine F habe ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch bei den Fahrzeugpapieren dabei, ebenso sämtliche ABEs für die Lenkererhöhung etc.

Werde heute abend mal in die CoC meiner "Großen" F schauen und dann hier berichten.
 
S

Schlonz

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bei der ganzen Diskussion, ob Freigaben unter bestimmten Umständen noch nötig sind, oder nicht, achte ich darauf, dass ich Reifen fahre, für die es für mein Mopped auch Freigaben gibt, auch wenn ich nichts mehr eingetragen habe. Ich habe wirklich mehr als oft mit den Ingenieuren und Testfahrern gesprochen, die für die Freigaben bestimmter Reifen verantwortlich zeichnen und das Ergebnis war immer, dass es in D eine besondere Situation aufgrund der Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Es gibt einfach Reifen/Motorrad Kombinationen, die nicht passen, oder wo spezielle Zusatzkennungen gefahren werden müssen. So haben sich sowohl KTM als auch Michelin verweigert, den PiPo für die 990 SM freizugeben, weil sie durch den immense Unruhen ins Fahrwerk bekam, was nicht beherrschbar ist
 
Cheesburger

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bei der ganzen Diskussion, ob Freigaben unter bestimmten Umständen noch nötig sind, oder nicht, achte ich darauf, dass ich Reifen fahre, für die es für mein Mopped auch Freigaben gibt, auch wenn ich nichts mehr eingetragen habe. Ich habe wirklich mehr als oft mit den Ingenieuren und Testfahrern gesprochen, die für die Freigaben bestimmter Reifen verantwortlich zeichnen und das Ergebnis war immer, dass es in D eine besondere Situation aufgrund der Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Es gibt einfach Reifen/Motorrad Kombinationen, die nicht passen, oder wo spezielle Zusatzkennungen gefahren werden müssen. So haben sich sowohl KTM als auch Michelin verweigert, den PiPo für die 990 SM freizugeben, weil sie durch den immense Unruhen ins Fahrwerk bekam, was nicht beherrschbar ist
Da muss ich dir natürlich Recht geben...
 
Wasty

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Ein gutes Beispiel habe ich gerade im 700er Unterforum gepostet. Heidenau hat mir heute geschrieben, das die 700er mit dem K60 Scout vorne zu unruhig wird und es daher keine Freigabe geben wird.
Das finde ich zwar schade, jedoch steht bei Reifen Sicherheit immer an vorderster Stelle - egal ob Freigabe oder nicht- Wie Schlonz das schon geschrieben hat.
 
peco-achim

peco-achim

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Steht nix drin, ist so zu verfahren:

Hinweis zum Thema Reifenbindung:

Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.


Quelle:

BMW Motorrad Deutschland
 
T

ta-rider

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Moin,

Weiß jemand von Euch, wie es denn tatsächlich ist?
Also tatsächlich ist es so, dass es für Fahrzeug die in Deutschland zugelassen sind eine Betriebserlaubnis gibt, die der TÜV ausdrucken kann. Für eine Honda Transalp beispielsweise die E512. Aus den neuen Fahrzeugpapiere ist leider nicht mehr ersichtlich, ob spezielle Reifen oder nur eine Grösse vorgeschrieben ist. In der ABE steht es jedoch nach wie vor drine.

Aus Erfahrung kann ich leider nur sagen, dass eigentlich alle neuen Fahrzeuge in Deutschland inzwischen eine Reifenbindung oder zumindest den Satz "Reifen nur vom gleichen Hersteller" drinne haben. Möchte der Beistzer andere Reifen aufziehen, so benötigt er eine Freigabe der Hersteller für seine Maschine.
Ebenso verhällt es sich, wenn eine Grösse wie zB 130/80-17 freigegeben ist, man aber in Deutschland 130/80R17 Radialreifen fahren möchte...

http://reisemotorrad.eu/?report=reifen
 
S

silverfox

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1150GS
Hallo,

<Quelle: BMW>
Hinweis zum Thema Reifenbindung:

Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.

Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.

So sieht´s aus.

Gruß
Christian
 
Hansemann

Hansemann

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Das Problem ist die Betriebserlaubnis. Dort stehen oft Reifen drin. Die Betriebserlaubnis ist aber schwer zu bekommen. Der TÜV hat Zugang zu einer Datenbank, in der die Betriebserlaubnisse drin sind. Als Privatmann kommt man da gar nicht dran. Der kann nur in den Zulassungsbescheinigungen (alt: Fahrzeugschein und -brief) sowie im CoC-Papier nachsehen. In denen steht der Verweis auf die Betriebserlaubnis, an die man wie gesagt nicht so einfach rankommt. Für meine 2006er ADV hat die BE über 140 Seiten! Und da stehen Reifen drin!

Die oft unjd gerne zitierte Aussage von BMW, dass ihre Moppeds seit 2005 keine Reifenbindung mehr hätten ist definitiv FALSCH! Da hätte sich die Rechts- abteilunf und das Marketing mal besser mit den Ingenieuren abgestimmt. Die legen nämlich die Unterlagen bei der Prüfbehörde vor, die die Betriebserlaubnis erteilt (im zusammenwachsenden Europa muss das nicht zwangsläufig das Kraftfahrtbundesamt sein) In den mehr als 140 Seiten der BE steht ein Haufen Daten drin, an die man sich rein theoretisch halten muss.

Im Falle eines Falles wäre die BMW-Aussage aber geeignet, sich vor Gericht auf einen Verbotsirrtum berufen zu können und mit einem "blauen" Auge davonzukommen. Ähnliches gilt auch, wenn man tatsächlich nen Reifen fährt, für den es eine Freigabe für eine 1200er GS gibt. Manche Reifen sind nur für spätere Modelle freigegeben als meine 2006er, aber bei allen steht "K25" beim Modell drinne...:sunsmile::sunsmile:
 
Thema:

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