Schaden-Kostenvoranschlag / Gutachten von Versicherung

Diskutiere Schaden-Kostenvoranschlag / Gutachten von Versicherung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo alle, ich habe momentan mit folgendem Problem zu tun: Auf einem Parkplatz wurde das Auto meiner Tochter (Golf 5, Bj 2007) beschädigt...
cruche

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Hallo alle,
ich habe momentan mit folgendem Problem zu tun: Auf einem Parkplatz wurde das Auto meiner Tochter (Golf 5, Bj 2007) beschädigt (Blechschaden). Die Schuldfrage ist geklärt. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt beläuft sich auf 2700 Euro. Die Versicherung hat mir ein Dekra-Gutachten über 1400 Euro geschickt. Muss ich das so hinnehmen?
Für Tipps, die mir da weiterhelfen wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Berthold
 
Moppedfan

Moppedfan

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Hallo Berthold,

guter Rat, immer einen spezialisierten Anwalt einschalten.wenn Deine Tochter keine Schuld trifft übernimmt die Kosten dafür die gegnerische Versicherung. In Zeiten in denen Versicherungen ganze Abteilungen unterhalten, die nur eine Aufgabe haben, die Schadensumme zu minimieren ist man als Verbraucher leider dazu gezwungen.

mag unangenehm erscheinen, ist aber besser so.

gutes Gelingen und Grüße von einem ehemaligen Nordhessen

Rainer
 
H

heidjer

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Moin, du hast die freie Wahl eines Sachverständigen und nicht die Versicherung. Lehne das das Gutachten ab und gut. War der Sachverständige vor Ort ?
Gruß Andreas
 
GS_Novize

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Am besten ist, du lässt dir zwei oder drei Kostenvoranschläge unterschiedlicher Werkstätten erstellen. Dabei musst du keine freien Werkstätten wählen sondern kannst auch Vertragswerkstätten auswählen. Diese Kostenvoranschläge sendest du an die Versicherung und teilst Ihnen mit, dass sie dir bitte erklären sollen, wie der Gutachter auf die deutlich niedrigere Summe kommt. Hat der Gutachter eventuell einen Vertrag mit der Versicherung?! Verlange von der Versicherung unter Fristsetzung eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme in Höhe des Kostenvoranschlages, da du sonst den Rechtsweg beschreiten müsstest.
Du wirst sehen, dass sich die meisten Versicherungen den Ärger ersparen wollen und dir die Kostenübernahme zusichern. Und wenn nicht, dann bleibt dir nichts anderes übrig als einen guten Anwalt einzuschalten.
 
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cruche

cruche

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Der Sachverständige (Dekra) war vor Ort. Die riesige Diskrepanz zwischen Kostenvoranschlag und Dekra-Gutachten macht mich schon stutzig. Die Werkstatt, bei der der KVA erstellt wurde ist ein anerkannter Karosserie-/ Lackierbetrieb, der auch für mehrere Händler in der Umgebung arbeitet - also meiner Einschätzung nach seriös. Sollte ich den mit dem (Versicherungs-) DEKRA-Gutachten konfrontieren oder besser gleich zum Anwalt?
 
S

SRG10

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Die Problematik besteht nun darin, dass bereits ein Gutachter eingeschaltet wurde.

Regel Nummer 1:

Sobald du Geschädigter bei einem Verkehrsunfall bist, niemals mit der gegnerischen Versicherung sprechen!!!

Die wollen dir ihren eigenen aufschwatzen. Sobald ein Gutachter aktiv war, gilt dieses Gutachten erstmal als Grundlage zur Schadensbeseitigung. Ein zweites Gutachten bei der Summe, muss nicht zwingend von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, da diese ja bereits einen eigenen unabhängigen beauftragt haben und diesen ja auch bezahlen. Deswegen sind die Versicherer ja auch so interessiert ihre eigenen "unabhängigen" Gutachter einzuschalten. Gutachterkosten und Schadenssumme sind dann nämlich "ganz okay " für die. Da hast du leider gepennt.

Normalerweise sofort zu einem eigenen Sachverständigen, der in den meisten Fällen mit einem Anwalt zusammenarbeitet. Da gibst du nur einmal eine Unterschrift ab, und hörst wieder von ihm wenn das Geld auf deinem Konto ist. Bei mir bereits 3 mal genau so abgelaufen.

Recht auf einen Anwalt der übernommen wird hast du immer noch. Ob er es aber schafft ein Gegengutachten durchzubekommen, wage ich zu bezweifeln. Er wird dann einen Deal zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag aushandeln.
 
H

heidjer

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Hole dir Anwaltlichen Rat, die Kostenvoranschläge kannst du dir sparen, dann kannst du immernoch einen Sachverständigen holen, denn das Gutachten über den Schaden ist Gerichtsfest.
 
K

KJB

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Da weder der Inhalt des Kostenvoranschlages noch der des Gutachtens bekannt ist das alles hier nur reine Spekulation bzw. Kaffeesatzleserei!

Nur mal so am Rande, bei älteren Fahrzeugen wird neben der Kalkulation der fiktiven Reparaturkosten in der Regel auch eine Bewertung auf Totalschadenbasis (Wiederbeschaffungwert ./.Restwert) vorgenommen. Damit soll abgewogen werden ob eine Instandsetzung wirtschaftlich ist.
 
GS_Novize

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Normalerweise sofort zu einem eigenen Sachverständigen, der in den meisten Fällen mit einem Anwalt zusammenarbeitet. Da gibst du nur einmal eine Unterschrift ab, und hörst wieder von ihm wenn das Geld auf deinem Konto ist.
Nichts mehr hören bis das Geld da ist, wie du es beschreibst klappt nur, wenn du eine Schadensabtrittserklärung unterschrieben hast. Das würde ich in bestimmten Fällen NICHT empfehlen....in anderen Fällen dagegen schon.
Und hast du nur eine SAE unterschrieben, aber keine Mandatsvollmacht für den Anwalt, der mit dem Gutachter zusammen arbeitet, so wird dieser Anwalt nicht einen einzigen Finger krümmen.

Wie richtig beschrieben wurde muss der TO nun, nach dem gegnerischen Gutachten, verhandeln um sein Recht (voller Schadensersatz) durchzusetzen. Entweder er kontaktiert die Versicherung, sagt, dass er nicht einverstanden ist, legt ein Gegengutachten vor oder die von mir erwähnten Kostenvoranschläge, oder er lässt das durch einen eigenen Anwalt machen. Welcher Weg besser ist ist schwer zu sagen. Bei kleineren Schäden hat er ohne Anwalt eher eine Chance....ansonstenten, bei größeren Schäden nur mit Anwalt.
Viel Erfolg und starke Nerven in diesem Kampf!
PS Vorherige Rücksprache mit der Werkstatt, die den vorliegenden KVA erstellt hat wäre sinnvoll. Rein aus Interesse würde ich dort freundlich nachfragen. Vielleicht haben sie auch einen Fehler gemacht, zumal es keine Vertragswerkstatt ist, die für sowas absolut strikt vorgegeben Prozessabläufe befolgen müssen.
 
Assekurati

Assekurati

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Hallo Berthold,

ohne das Gutachten gesehen zu haben, kann man Dir keinen Rat geben. KJB hat das schon richtig ausgeführt. DEKRA-Gutachten sind, auch wenn sie durch die gegnerische Versicherung beauftragt wurden, in der Regel OK.
 
S

SRG10

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Nichts mehr hören bis das Geld da ist, wie du es beschreibst klappt nur, wenn du eine Schadensabtrittserklärung unterschrieben hast. Das würde ich in bestimmten Fällen NICHT empfehlen....in anderen Fällen dagegen schon.
Und hast du nur eine SAE unterschrieben, aber keine Mandatsvollmacht für den Anwalt, der mit dem Gutachter zusammen arbeitet, so wird dieser Anwalt nicht einen einzigen Finger krümmen.

Wie richtig beschrieben wurde muss der TO nun, nach dem gegnerischen Gutachten, verhandeln um sein Recht (voller Schadensersatz) durchzusetzen. Entweder er kontaktiert die Versicherung, sagt, dass er nicht einverstanden ist, legt ein Gegengutachten vor oder die von mir erwähnten Kostenvoranschläge, oder er lässt das durch einen eigenen Anwalt machen. Welcher Weg besser ist ist schwer zu sagen. Bei kleineren Schäden hat er ohne Anwalt eher eine Chance....ansonstenten, bei größeren Schäden nur mit Anwalt.
Viel Erfolg und starke Nerven in diesem Kampf!
PS Vorherige Rücksprache mit der Werkstatt, die den vorliegenden KVA erstellt hat wäre sinnvoll. Rein aus Interesse würde ich dort freundlich nachfragen. Vielleicht haben sie auch einen Fehler gemacht, zumal es keine Vertragswerkstatt ist, die für sowas absolut strikt vorgegeben Prozessabläufe befolgen müssen.
Mein Sachverständiger arbeitet mit dem Anwalt Hand in Hand. Das klappt so gut, dass ich nur die Mandatsvollmacht unterschreibe und jedes Mal überrascht bin, wie viel ich für den Schaden bekomme. Ich vertraue den beiden blind.

Das klappt schon sehr sehr gut ;-)
 
KlausW

KlausW

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Hier wird immer nur davon ausgegangen, dass das Gutachten zu niedrig ausgefallen ist, eventuell sogar parteiisch ist.
Es kann doch sein, dass hier die Werkstatt mit ihrem Angebot über das Ziel hinaus geschossen ist.

Ich würde mir zunächst mal das Gutachten und den Kostenvoranschlag vergleichen ansehen.
Wo diese erhebliche Differenz herkommt muss dann ja sichtbar werden.
Danach kann dann erst entschieden werden was zu tun ist.

Gruß Klaus
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Wenn Du den Schaden reparieren lässt, dann lass Dir doch von der Versicherung das Unternehmen nennen welches die Reparatur zu diesem Preis durchführt.
Mein Gutachter sagt ganz klar: "Wenn Du mich beauftragst schätze ich natürlich zu Deinen Gunsten. Aber mehr als 10, max 15% sind nicht drin. Alles andere ist Abenteuer und kostet ganz schnell meine Zulassung".
Irgendwann dockte mal ein Bahnbus beim Spurwechsel längs an meinem gelben BMW an. Am vorderen Kotflügel rote Farbe, am hinteren auch. Dazu eben einige Dellchen und Kratzer. Die Bahn schätzte 150 Mark. Ich war beim Sachbearbeiter und hab' ihn gefragt ob sie stark Sehbehinderte oder Blinde als Sachverständige beschäftigen und habe ihm Fotos gezeigt. Der Komiker hat nicht einal bemerkt dass der Rückspiegel fehlt und dort wo ihn der Bus in die Tür drückte eine Delle war. 1100 Mark wurden bezahlt
gerd
 
gsfranz

gsfranz

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Mojen, hab beruflich viel mit Fuhrpark zu tun gehabt. Bei dem kleinen Blechschaden muß man nicht Geld für einen Anwalt verschwenden.
Es gibt immer Unterschiede bei Kostenvoranschlägen, die einen wollen Kohle machen, sobald die Versichung zahlt, die Versicherung will evtl.sparen. Aber der Schaden soll ordentlich beseitigt werden. Hat bei mir immer problemlos geklappt.
Vergleiche einfach mal die beiden KV und verhandel mit der Vers. damit der Schaden beseitigt wird.
 
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