Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ?

Diskutiere Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Die DOT ist das Herstellungsdatum und hat doch nichts mit der E-Nummer zu tun. Meines Wissens muss auf einem Reifen ein Herstellungsdatum vermerkt...
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Die DOT ist das Herstellungsdatum und hat doch nichts mit der E-Nummer zu tun.
Meines Wissens muss auf einem Reifen ein Herstellungsdatum vermerkt sein, er also eine DOT haben.
 
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Bodo2009

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Genau ECE-R75 schreibt deutlich vor, daß die DOT zwingend auf dem Reifen sein muss.

Ist diese nicht auf dem Reifen, darf er nicht in den Verkehr gebracht werden und ist somit nicht zulässig...also analog fehlendem e-Kennung auf jedem Anbauteil= ÄRGER

AUFSCHRIFTEN
3.1. Die zur Genehmigung eingereichten Reifen müssen mindestens auf einer Seitenwand folgende
Aufschriften tragen:
-
-
-
3.1.8.
die Angabe des Herstellungsdatums, die sich aus einer vierstelligen Zahl zusammensetzt, bei der
die ersten beiden Ziffern die Woche und die letzten beiden die Jahreszahl der Herstellung
angeben. Diese Angabe braucht nur an einer Seitenwand angebracht zu werden


5.4.1. einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befinden, das
die Genehmigung erteilt hat
 
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Kreta

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Hallo! Ich bin neu in Eurem Forum und will mich mal kurz vorstellen. Wenn ich mich ein wenig besser hier auskenne, dann finde ich sicher auch den Vorstellungs-Thread und stelle mich dann detaillierter vor.
Ich fahre keine BMW. Bin seit 2007 auf KTM-Adventures unterwegs. Drei 990iger und seit 2013 eine 1190 Adventure "R". Auf Euer Forum bin ich eigentlich nur gestoßen, da ich neugierig war, wie Ihr mit der neuen EU-Ausführung der M+S Reifen, Speedindex etc umgeht.
Vielleicht könnte es wichtig sein, dass wir alle zusammen arbeiten, sollte dieser Schwachsinn nicht zu stoppen sein, von den Reifenfirmen etc......
Wir, in den beiden KTM-Foren haben schon Heidenau, Motorrad, Motorrad-News etc.. angeschrieben. Die hängen auch in der Luft, so wie Ihr ja auch festgestellt habt.
Ich schicke Euch mal Links aus den Foren, falls es Euch interessiert, was bei uns diskutiert wird.

Freu mich, ab und zu mal bei Euch mitzulesen! Grüße von einem "Orangenen"!

PS: sehe gerade das mit Wolfgang A. schon ein KTMler hier aktiv ist........ich hoffe 2 von den orangenen sind für Euch auszuhalten :wink:?


https://www.ktmforum.eu/forum3/wbb/...90-1290-adventure-zubehör/100041-weis-jemand/

forum.LC8.info :: Thema anzeigen - Was nun.........Neue Regelung unserer" Winterreifen&quo

forum.LC8.info :: Thema anzeigen - Reifen Freigaben
 
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ADV67

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Hi Kreta,

Danke für die Links, wir kennen uns ja aus dem LC8 Forum. :)

PS. Habe meine 1190R immer noch.
 
GS11

GS11

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Hallo,

kennt jemand die lieferbaren "Speedindexe" des TKC 70 in 110/ 19 und 150/17 für die 11er und 1150er?

Gruß Thomas
 
GS11

GS11

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Hallo,

doch,doch Larsi, vom Internet habe ich schon mal gehört, aber das was dort in Deinem Link sichtbar ist, habe ich vor eingen Wochen auf der Conti Seite gesucht und nicht gefunden. Daher die Frage.

Gruß Thomas
 
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Kreta

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@GS11:
Den könntest Du Dir draufmachen. Hat den Speedindex "V" in Deinen angefragten Reifengrößen, wenn ich mich nicht täusche. Das wäre bis 240km/h........damit ok, auch mit einer Wirksamkeit der neuen Anordnung der StVrO.
Für meine orangene "R" wäre das nicht der Fall.....90/ 90-21 und 150/ 70-18 ( Speedindex H) gibts, wenn überhaupt, erst nächstes Jahr (dann wahrscheinlich produziert in 2018)....dann wäre es sinnlos, sollte diese saudumme Verordnung wirklich in der Zukunft Bestand haben......
 
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Intermezzo

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Ich habe das Thema erst jetzt gesehen. Es erinnert mich so ein bißchen an die Diskussion vor zwei Jahren als es um die italienische Regelung ging.

Was ist in meinem Fall (siehe Photo). Hier sind die alternativen Reifengrößen sogar explizit im Fzg.-Schein aufgeführt. Sogar mit Index Q. Die jetzt beschlossene Verordnung kann doch nicht rückwirkend die Eintragung im Fzg.-Schein und in der Betriebserlaubnis für ungültig erklären.

Gruß TomFZGS-Reifengröße.jpg
 
Hansemann

Hansemann

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Nee, darum geht es ja gar nicht. Bei Dir sind die Reifengrößen einschließlich des Geschwindigkeitsindex eingetragen, dann darfst Du die unter den beschriebenen Voraussetzungen fahren. Beim Eintragen der Felgen hat man Dir aber noch einmal verdeutlicht, dass die K25 eine Reifenbindung hat und die auch bei den neuen Felgen gilt. Also brauchst Du einfach eine Freigabe vom Motorrad- oder Reifenhersteller, denn bei der K25 ist (von den Stollenreifen) nur der TKC80 in der Betriebserlaubnis erwähnt. Karoo3, Heidenau k60, Mitas E"X", Michelin Anakee Wild und wie sie alle heißen, brauchen eine Freigabe.

Bei den K50/51, die keine Reifenbindung mehr haben, ist die Größe 120/170 "Q" ebenfalls schon eingetragen, also auch zulässig. Auch hier gilt, dass Reifen in der Größe und mit dem Geschwindigkeitsindex "Q" gefahren werden dürfen.

Das große Thema ist, dass bisher der erforderliche Speedindex nicht unterschritten werden durfte, es sei denn, man hatte einen M+S-Reifen und einen Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers.

Das geht jetzt nicht mehr. Motorräder haben keine Winterreifenpflicht, also braucht man auch keine Winterreifen für Motorräder definieren. Für Pkw und Lkw ist das in der Richtlinie 117 gemacht, die gilt aber ausdrücklich nicht für Motorräder. Die brauchen ja keine Winterreifen. Für die wurde der Satz 4 in § 2 Absatz 3a der StVO eingefügt. Ich kopier das einfach mal aus dem Text heraus, den meisten fällt das nämlich regelmäßig nicht auf. Das sind besondere Verhaltenspflichten:

Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus1.vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2.während der Fahrta)einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b)nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

also so ganz einfach lässt man die Motorräder doch nicht bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen fahren. (die es für Motorräder nach wie vor nicht gibt!)

Für die R1200GS-Fahrer ist durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung eigentlich gar kein besonderes Problem durch die Änderung der Gestze entstanden, der Speedindex "Q" ist ja unter den beschriebenen Bedingungen zulässig.

Problematisch war es für mich mit der XR, da war ab Werk kein TKC80 eingetragen. (Später per Einzelabnahme dann aber doch, sogar mit der fürs Hinterrad schmäleren 180er Breite, aber eben auch "Q" mit Aufkleber). Da hat der TÜV ein Gutachten gemacht und die Zulassungsstelle den Betrieb erlaubt.
 
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Kreta

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Super erklärt von Hansemann....genau so isses!

Kurz: es dürfen ab 01.2018 nur noch die Reifen gefahren werden, die den gleichen Speedindex aufweisen, der im Schein eingetragen ist. Ausnahme: die in noch 2017 produzierten Reifen (DOT 17). Die dürfen bis 2024 gefahren werden.
Alle Reifen, wie z.B Heidenau K60 Scout, TKC70+80, Mitas 07,09,10 etc.....dürfen ab 01.2018 nicht mehr gefahren werden, wenn sie ab 2018 produziert wurden und unter (!!) dem Speedindex der Eintragung im Schein liegen. Ob die nun M+S sind oder nicht, spielt keine Rolle mehr!

Also unbedingt erstmal Reifen aus 2017 bunkern!!!!!!!


Man kann nur hoffen das diese Änderung wieder zurück genommen wird. Die Reifenfirmen arbeiten an einer Klärung, auch verschiedene Motorrad-Magazine. Abwarten erstmal.
 
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Intermezzo

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Da bin ich ja froh dieses Jahr nochmal neue Heidis aufgezogen zu haben. Die halten bei mir erst mal eine Weile. Zwar nicht bis 2024, aber bis dahin findet sich auch noch eine Lösung.

Jetzt noch Reifen bunkern? Nee, Panikmache. Dann lieber die 200 Euro verfahren. Ich vermute mal, daß das genauso wird wie bei der Italien-Thematik. An die Motorräder und die Möglichkeit dort auch "Geländereifen" aufzuziehen, die nicht dem Speedindex entsprechen und die nicht wegen Schnee genutzt werden hat vermutlich mal wieder keiner gedacht. Schlechte Lobby-Arbeit!

Da wird es mit Sicherheit eine Anpassung geben. Und bis dahin nutze ich meine alten, neuen Heidis. Und wenn alles nix hilft, dann mach ich mir halt doch wieder so einen rundgelutschten Pseudo-Enduroreifen drauf. Oder ich verkauf die GS und nutze nur noch meine kleinen. Weil bei denen passen die Groben.

Gruß Tom
 
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Kreta

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Klar, wenn Dir die aufgezogenen Heidis noch über die nächste Saison halten......! Ich habe mir 2 vordere und einen hinteren vor kurzem liefern lassen. Normalerweise brauche ich 2 vordere K60 Scout auf einen hinteren auf meiner KTM (90/ 90-21 und 150/ 70-18). Somit ist 2018 für mich deshalb auch gesichert.
Was dann in 2018 kommt, das müssen wir sehen........
Mit Deinen "kleinen" wirst Du das gleiche Problem bekommen.......wenn der Speedindex geringer ist, als der in dem Schein angegebene, darfst Du rechtlich diesen Reifen nicht mehr fahren (sollte er nach 12.2017 produziert werden).
 
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Intermezzo

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Bei ca. 160 -170 km/h Höchstgeschwindigkeit?
 
McTom

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Moin zusammen,

jetzt finde ich folgendes beim ADAC:

"Für serienmäßig gefertigte Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (ab ungefähr Mitte 1999)
ist die Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und geringerem Speed-Index in
den angewendeten EU-Richtlinien und EU-Vorschriften grundsätzlich erlaubt (Richtlinie
97/24/EG u. VO (EU) 3/2014). Für diese Motorräder regeln übergeordnete Vorschriften
die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Speed-Index. Die Änderungen in der
StVZO § 36 greifen nicht. "


Das würde doch bedeuten, dass das Thema nur wenige trifft.
Auf die Diskussionen bei einer Kontrolle bin ich allerdings auch gespannt.
 
Intermezzo

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Diskussionen und zeitlicher Verdruß ergeben sich dann, wenn Du von Dir aus nicht nachweist, daß die genutzten Reifen zulässig sind. Das ist auch heute schon so. Solchen Diskussionen geh ich beim TÜV und bei möglichen Kontrollen aus dem Weg indem ich immer eine Reifenfreigabe für meine Reifen dabei habe. Die wird es auch nach 2017 noch geben.

Ich bezweifle, daß ein Kontrolleur nach Vorlegen der Freigabe nach der DOT schauen wird. Wenn er das überhaupt weiß.

Außerdem paßt die von Dir zitierte ADAC-Stellungnahme gut zu meiner weiter oben gestellten Frage mit dem KFZ-Schein und der Betriebserlaubnis.

Gruß Tom
 
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