Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ?

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Kreta

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Hansemann

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@Wolfgang.A:

was ist denn das für ein Artikel? Ich bezweifle die Aussage, dass die Nutzung mit Geschwindigkeitsaufkleber aufgrund EU-Recht zulässig wäre! Diese Rechtsvorschrift würde ich mir gerne ansehen.
 
Larsi

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Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Der Text von Wolfgang scheint mir aus der "Motorrad" zu sein.
 
Hansemann

Hansemann

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Ich glaub, das kann sein. Eine Motorradzeitschrift, die einen Interessenverband der Motorradindustrie zitiert, könnte rein theoretisch Recht haben. Ich behaupte was Anderes! Irgendwie hab ich das dumpfe Gefühl, dass ich Recht habe ... :rolleyes: und die eben nicht ! :yellowcarded:
 
McTom

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Hi Kreta,

die Info vom ADAC ist laut Kennzeichnung aus 07/2017.
Deine Links und Artikel beziehen sich au die Änder der STVZO. Die hat sich auch geändert.
Nur scheint bei Fahrzeugen mit EG-ABE Europäische über nationalen Regelungen zu stehen.
 
K

Kreta

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Ich glaub es bleibt uns nix anderes als abzuwarten, was sich nächstes Jahr tut. Die Reifenfirmen sind dran, schreiben Heidenau und auch Conti...............

Einen guten Rutsch wünsche ich allen......:dance:
 
B

Bodo2009

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Es bleibt erst einmal wie geschrieben...keine M&S mehr mit DOT 2018 möglich.
Anbei Stellungnahme von Heidenau von heute.

Bitte beachten.....die Regelungen bezüglich EG-Betriebserlaubnis sind im KONJUNKTIV

Stellungnahme Heidenau 15.01.2018

Neuregelung im Bereich Winterreifen mit M+S Kennzeichnung

Wie Sie sicher mitbekommen haben, sorgt die Gesetzesänderung für Winterreifen besonders am
Zweiradmarkt für reichlich Unruhe.

Grund ist die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 31.05.2017, die
mit der einhergehenden Änderung von StVO und StVZO auch unmittelbare Auswirkungen auf bestimmte
Reifen für motorisierte Zweiräder hat.

Generell fällt mit der Änderung der STVO §2 Punkt 3a die situative Winterreifenpflicht für einspurige
Fahrzeuge weg. Demnach müssen motorisierte Zweiräder keine Winterreifen mehr verwenden, auch
wenn winterliche Bedingungen herrschen.

Was sind Winterreifen im Sinne des Gesetzes?

Zum einen gibt es in der StVZO §36 Punkt 4 den Absatz 2, wonach mit Änderung vom 31.05.2017
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit
Schneeflocke) gekennzeichnet sein müssen.

Demnach gelten Reifen - die nur über die M+S Kennzeichnung verfügen - nicht mehr als Winterreifen im
Sinne des Gesetzes. Es wäre also nicht mehr zulässig, M+S-Reifen mit einem niedrigeren
Geschwindigkeitsindex als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden und
wie bisher einen entsprechenden M+S Geschwindigkeitsaufkleber anzubringen.

Im §36 Punkt 4a gibt es jedoch die Ausnahme, wonach Reifen, die nur eine M+S Kennzeichnung haben
und nicht nach dem 31.12.2017 hergestellt worden sind, weiterhin bis zum Ablauf des 30.09.2024 als
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten und somit auch weiterhin in Kombination mit einem M+S
Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers eingesetzt werden dürfen.

Selbstverständlich haben wir unsere Lagerbestände zum Jahresende 2017 hochgefahren, um möglichst
lange Reifen mit DOT 2017 anbieten zu können.

Wie ist die Situation, wenn keine Reifen mit DOT <2018 mehr verfügbar sind?

Nach deutschem Recht wäre es dann nicht mehr möglich, mit M+S gekennzeichnete Enduroreifen
(Grobstoller) - deren Geschwindigkeitskennung unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
des jeweiligen Fahrzeuges liegt - zu nutzen.

Auswirkungen:
Für Fahrzeuge, die vor dem 17.06.1999 mit nationaler ABE genehmigt wurden, gibt es keine Möglichkeit
mehr, M+S Reifen (die ab 01.01.2018 hergestellt wurden) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex
als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden.

KONJUNKTIV

Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht
worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu
verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges liegt.

Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.

Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis:
Basis war die Richtlinie 97/24 Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*92/61*
exx*2002/24*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4

Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis EURO 4:
Im Falle der Euro-4 Fahrzeuge findet sich die Vorschrift im delegierten Rechtsakt 3/2014 Anhang XV
Anforderungen an die Montage der Reifen Punkt 4.2.2.
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*168/2013*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4

Schlussfolgerung:
Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin
CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.


Wie das deutsche Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung
bezogen.
Daher haben wir unsere Reifenfreigaben für die betroffenen Fahrzeuge vorläufig an das deutsche Gesetz
angepasst.
Die geänderten Freigaben stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Wir hoffen im Sinne aller Motorradfahrer und Reifenhersteller, dass sich das BVMI zeitnah zu dem
Sachverhalt äußert und für Klarheit sorgt.
____________
Pierre Schäffer
Leiter Vertrieb Reifenwerk Heidenau
 
Tom123

Tom123

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....es wird also schwierig bleiben,
aber warum wird es immer unduchsichtiger in der EU, es sollte doch möglich sein so wie in der guten alten DIN Norm einen Standard zu schaffen der eigentlich fast in der ganzen Welt funktioniert.

Was hift uns eine Mopedreifen im Jahr 2024 der 7 Jahre alt ist....?

Gremien und Industrie haben hier bald alles verspielt und die Polizei wird ein Problem damit haben.

LG
Tom
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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aber warum wird es immer unduchsichtiger in der EU, es sollte doch möglich sein so wie in der guten alten DIN Norm einen Standard zu schaffen der eigentlich fast in der ganzen Welt funktioniert.
Es wird nicht immer undurchsichtiger in der EU, nur Deutschland glaubt, immer einen Sonderweg gehen zu müssen.
Zuerst war da die Regelung für den Führerschein A2, wo in Deutschland auch Fahrzeuge mit mehr als der doppelten Leistung gedrosselt werden durften, allerdings damit auch nur im Inland betrieben werden konnten.
Und jetzt geht man bei der Winterreifenregelung wieder einen neuen Irrweg.
 
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Kreta

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Ist das Thema M+S in Österreich nicht aktuell, viele der Reifen kommen doch aus Deutschland (Heidenau, Conti...etc..)???
 
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Wolfgang.A

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Ich denke nicht, dass die Hersteller das M+S entfernen werden, es wird nur in Deutschland nicht mehr als Kennzeichnung für Winterreifen akzeptiert. ;)
 
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Kreta

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Sorry, iss veraltet.....nachträglich festgestellt....
 
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Wie soll ein Grobstoller Tempo 250 und mehr aushalten?
 
nobbe

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sinnvoll fände ich ja einen kodierstecker (oder ähnliches?) der die max geschwindigkeit (mit stollen) des Fahrzeuges selber begrenzt (wie diese autos mit 45kmh zulassung) - oder gibt es ernsthaft leute, die mit ihren 160ps+ "enduros" mit stollenreifen 240+ fahren "wollen"?
 
Wolfgang.A

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Und wie willst du (als Legistative/Executive) sicherstellen, dass der Kodierstecker auch gesteckt ist?
 
sampleman

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Und wie willst du (als Legistative/Executive) sicherstellen, dass der Kodierstecker auch gesteckt ist?
Erst einmal sollte die Exekutive herausfinden, wie viele Unfälle es bereits gegeben hat, weil Motorradreifen mit ungenügendem Speed Index versagt haben (meine Vermutung: Keine drei pro Jahr und Land). Und dann kann die Exekutive bei der Kontrolle der Reifen gleich auch den Kradisten bitten, doch mal eben seine Sitzbank hochzuklappen...

Meines Erachtens wird da für Motorräder ein Problem gelöst, das eher SUV-Fahrer betrifft.


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GSA1

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Hält man sich an die GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN (ausgenommen Deutsche Autobahn),

kann das jede STOLLE ohne Probleme!!

Karoo, K60, TKC 70 und Pirelli STR können auch 180 aufwärts auf längere Zeit, nur die Laufleistung lässt dadurch
deutlich nach.

Auch über 200 km/h sind mit den oben genannten Reifen FAHRBAR!!

Die Vollstollen TKC 80 und Micheline Wild werden sich bei Geschwindigkeiten über 180/kmh und
hohen Temperaturen auflösen!!

Für diese Reifen werden die Hersteller aus Rechtliche Gründen den Speedindex nicht einfach so
Raufsetzen können.

LG
Bertl
 
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