Sexismus etc. im Netz

Diskutiere Sexismus etc. im Netz im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Von meiner Bemerkung #417.
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AmperTiger

AmperTiger

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Um das mal weiter zu führen. Lindemann hat nun auch gg die Süddeutsche und gegen den NDR Verfügungen erwirkt.

der Süddeutschen ist es nun untersagt, in ihrer Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, der Musiker habe im Februar 1996 eine Frau vergewaltigt, beziehungsweise sexuelle Handlungen an ihr ohne deren Einwilligung vorgenommen.

der NDR darf in einem Bericht auf „tagesschau.de“ nicht mehr den Verdacht erwecken, Lindemann habe bei zwei Frauen, die mit Vornamen genannt werden , sexuelle Handlungen vorgenommen, mit denen diese nicht einverstanden gewesen wären.

das LandGericht Hamburg hat sich in beiden Entscheidungen darauf gestützt, dass für eine Verdachtsberichterstattung der „hinreichende Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehlt.
 
ginfizz

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Lindemann hat nun auch gg die Süddeutsche und gegen den NDR Verfügungen erwirkt.
Sorry, das hat aber BRAVO Niveau. Es fehlen jegliche Quellenangabe zu deiner Aussage.

Vor Tagen erschien die Meldung, dass die junge Frau, die bei YT ein Video online gestellt hat, einige Passagen korrigieren musste.
Mit dem Großteil der Klage gegen die junge Frau sind aber Anwalt/Lindemann vor Gericht gescheitert.

Insofern wäre es schon wichtig zu wissen was da gegen SZ/NDR geklagt wurde.

Noch wichtiger als Boulevard-Schlagzeilen sind die Urteilsbegründungen!

Dazu ein Artikel im letzten Spiegel (32) "Ich war viel zu jung"> Sinngemäße Aussage:

"Die Frau eines Bandmitglieds habe die 15jährige (er 47!) gewarnt, sie solle sich vor Lindemann in Acht nehmen und keinerlei Alkohol mit ihm trinken......"
Die Frau des Bandmitglieds hat auf eine Anfrage vom Spiegel nicht geantwortet.

Danach war das Verhalten von Lindemann der Band wohl durch und durch bekannt.
 
ginfizz

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Noch ein Beitrag aus der FAZ, 12.08.2023 09:36Uhr

"Nach Darstellung des „Spiegel“ hat das Gericht den Verfügungsantrag Lindemanns allerdings in großen Teilen zurückgewiesen. Das Magazin will Rechtsmittel einlegen."

Quellenangabe gibt es gratis dazu! Wos wui ma mehr?

Und mal eine persönliche Frage an dich:
Würdest du nach all den Berichten deine 15jährige Tochter/Nichte/Enkelin bedenkenlos dem Hr. L für eine Nacht anvertrauen wollen?
 
FF-GS

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Wer weiß schon, ob die Heidi nicht auch auf einen flotten Dreier steht?

Wir haben halt eine Zeitenwende, was früher normal war (Groupies wie die Uschi Obermaier und das zuhauf) ist oder wird heute justiziabel!
 
AmperTiger

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Sorry, das hat aber BRAVO Niveau. Es fehlen jegliche Quellenangabe zu deiner Aussage.
Sorry, das ist Quatsch. 😚
Wenn es dich interessiert, kannst du die Quellen undjuristische Formulierungen selber suchen .
Ich habe geschrieben, dass eine Verfügung erwirkt wurde, wer die erlassen hat und was den berichtenden Medien darin untersagt wurde.
weder hat das Gericht Lindemann einen Persilschein ausgestellt, noch die Berichterstattung generell untersagt.

Was untersagt wurde sind teils unfaire, nicht belegte Behauptungen. ( wie oben ebenfalls angeführt)
Wenn du eine juristische Abhandlung dazu suchst, die musst du Dir selbst suchen.

Ich habe es in meinen vorherigen Anmerkungen zu dem Thema dazu genauso gehalten und bislang waren die Interessenten damit zufrieden.
 
gstrecker

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Sorry, das hat aber BRAVO Niveau. Es fehlen jegliche Quellenangabe zu deiner Aussage.

Vor Tagen erschien die Meldung, dass die junge Frau, die bei YT ein Video online gestellt hat, einige Passagen korrigieren musste.
Mit dem Großteil der Klage gegen die junge Frau sind aber Anwalt/Lindemann vor Gericht gescheitert.

Insofern wäre es schon wichtig zu wissen was da gegen SZ/NDR geklagt wurde.

Noch wichtiger als Boulevard-Schlagzeilen sind die Urteilsbegründungen!

Dazu ein Artikel im letzten Spiegel (32) "Ich war viel zu jung"> Sinngemäße Aussage:

"Die Frau eines Bandmitglieds habe die 15jährige (er 47!) gewarnt, sie solle sich vor Lindemann in Acht nehmen und keinerlei Alkohol mit ihm trinken......"
Die Frau des Bandmitglieds hat auf eine Anfrage vom Spiegel nicht geantwortet.

Danach war das Verhalten von Lindemann der Band wohl durch und durch bekannt.
Unschuldsvermutung – Wikipedia
 
moubeli

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...
Wir haben halt eine Zeitenwende, was früher normal war (Groupies wie die Uschi Obermaier und das zuhauf) ist oder wird heute justiziabel!
Frau Obermaier, übrigens eine Ikone der linken Studentenbewegung, war meines Wissens nach über 20 Jahre alt, als sie mit diversen Rockmusikern in die Kiste stieg.
Minderjährige Groupies waren auch in den frühen, "normalen" Jahren tragische Gestalten. Selbst in den USA, beispielsweise Sable Starr oder Lori Mattix. Die haben im gesellschaftlichen Kontext weitaus mehr bewegt als lediglich ihre T*tten vor den Augen vollgekokster Rockstars.
 
AmperTiger

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Sorry, das hat aber BRAVO Niveau. Es fehlen jegliche Quellenangabe zu deiner Aussage.

Vor Tagen erschien die Meldung, dass die junge Frau, die bei YT ein Video online gestellt hat, einige Passagen korrigieren musste.
Mit dem Großteil der Klage gegen die junge Frau sind aber Anwalt/Lindemann vor Gericht gescheitert.

Insofern wäre es schon wichtig zu wissen was da gegen SZ/NDR geklagt wurde.

Noch wichtiger als Boulevard-Schlagzeilen sind die Urteilsbegründungen!

Dazu ein Artikel im letzten Spiegel (32) "Ich war viel zu jung"> Sinngemäße Aussage:

"Die Frau eines Bandmitglieds habe die 15jährige (er 47!) gewarnt, sie solle sich vor Lindemann in Acht nehmen und keinerlei Alkohol mit ihm trinken......"
Die Frau des Bandmitglieds hat auf eine Anfrage vom Spiegel nicht geantwortet.

Danach war das Verhalten von Lindemann der Band wohl bekannt.
Wenn man diesen deinen Beitrag mal nimmt, dann strotz der nur vor falschen juristischen Formulierungen und Vorverurteilung aufgrund Hörensagen.

erstens hat Lindemsnn nicht geklagt, weder gegen die youtuberin noch die Medien.
Seine Anwälte habe Einstweilige Verfügungen erwirkt.
Bei einer einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts in einem Eilverfahren. Sie dient der Sicherung von dringlichen Ansprüchen, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren trifft.
Quelle:www.anwalt.de

Zweitens hast der Spiegel nicht erwähnt, dass er, genau wie Süddeutsche und NDR bestimmte Formulierungen und Vorverurteilungsformulierungen nicht mehr verwenden darf.
Dagegen können die Genannten selbstverständlich Rechtsmittel einlegen.
Dazu brauchen sie aber mehr als namenlose Mädels , die gehört haben wollen, das…..

und wenn du dir die Art der Berichterstattung des Spiegel zu eigen machst und zitierst, dass die (namentlich nicht genannte) Frau eines Bandmitgliedes jemanden (der namentlich nicht genannt wird) gewarnt haben soll, dann ist genau das Bravoniveau und beteiligst dixh an der Vorverurteilung gegen die Lindemann wiederum mit Hilfe seiner Anwälte vorgeht


das LandGericht Hamburg hat sich in beiden Entscheidungen darauf gestützt, dass für eine Verdachtsberichterstattung der „hinreichende Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehlt.
genau darauf stützt das Gericht seine Entscheidungen gegen Spiegel, NDR und Süddeutsche
 
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Der Sachverhalt gehoert in die Haende der Justiz. Wir befinden uns in einer hysterischen Zeit. Das mediale Bedienen gewisser Narrative erscheint mir oftmals als genau so wichtig, oder sogar wichtiger als die Wahrheitsfindung.
Die Interpretationen der Presse, basierend auf Informationen von teils nicht wirklich praezisierten Quellen ist eine oeffentliche Vorverurteiling gegen die sich der Beschuldigte mit den ihm zur Verfuegung stehenden Rechtsmitteln wehrt.
Nicht nur, aber auch der Spiegel hat in der Vergangenheit mit im nachhinein unserioesen Vermutungen so manche Karriere und Leben zerstoert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die damalige Reportage und Anschuldigungen ueber die Ereignisse in Bad Kleinen.
Sollte gegen Herrn Lindemann, aufgund polizeilicher Ermittlungen, ein Strafbestand vorliegen muss er in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen zu werden.
 
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ginfizz

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Ich habe geschrieben, dass eine Verfügung erwirkt wurde, wer die erlassen hat und was den berichtenden Medien darin untersagt wurde.
Sorry, mein Versehen dass ich nicht zwischen Klage und Verfügung unterschieden habe.

Da du aber nicht willens bist Belege zu bringen bleibt es für mich aber beim Bravo-Nivau.
Du schreibst was dir gefällt......

"Doch der Rammstein-Sänger konnte nun vor dem Landgericht Hamburg (LG) mit seinem Rechtsanwalt Simon Bergmann einen Zwischen- und Teilerfolg erzielen."

Ausführlicher Artikel der sich mit einer Verfügung vom 14.07.23 beschäftigt.
Geschrieben von einem Dr. Jur. - Medienrecht

Was der Spiegel (nicht mehr) über den Rammstein-Sänger schreiben darf.

"Dass eine Band ein solches System unterhält, ist ein Vorgang von hohem öffentlichem Interesse", so das LG. Da die Vorwürfe der Frauen sich auf den Sexualkontakt mit eben über dieses System rekrutierten Fans beziehen, überwiege das Berichterstattungsinteresse gegenüber Lindemanns Persönlichkeitsrecht. "

Es gibt ja auch Fach-Juristinnen die die Causa begleiten:

"Wenn es nicht so bitter wäre, würde man über die Presseerklärung der Kollegen für #Rammstein fast lachen müssen. Sie wissen es natürlich besser. Eine Strategie zur Rechtewahrnehmung für #Lindemann kann dahinter nicht stehen. Die wird es auch nicht mehr geben, so wie die Dinge liegen. Dem Mann ist presserechtlich nicht mehr zu helfen. Die öffentlich gewordenen Schilderungen sind so deutlich geeignet, einen hinreichenden Mindestbestand an Tatsachen zu begründen, dass sich niemand daran gehindert sehen muss, über die Vorwürfe zu berichten. Mittels K.O.-Tropfen, bzw. mittels Alkohol sollen Frauen nicht gefügig gemacht worden sein. Soweit reicht das Dementi, aber auch nicht weiter. Dass eine „Casting-Direktorin“ über Jahre systematisch Frauen herbeigeschafft hat, die dem Sänger zur sexuellen Verfügung gestellt worden sein sollen, wird nicht bestritten. Das betrifft wegen des unmittelbaren Bezugs zu Show und Partys drumherum auch weder dessen Privat-, noch Intimsphäre. Zudem setzt sich Lindemann zum ersten Statement der Band in Widerspruch, in dem diese erklärt hat, dass die Frauen ihre Sicht der Dinge darlegen können dürften. Darin liegt eine Selbstöffnung, die Lindemann sich entgegenhalten muss. Schließlich hat er sein Sexualverhalten schon zigfach selbst zum Gegenstand seines öffentlichen Wirkens gemacht."

Ich würde weder meine 15jährige Tochter/Nichte/Enkelin nach all den Berichten dem Hr. L für eine Nacht anvertrauen wollen.
 
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