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Rapid
Themenstarter
Manchmal erlebt man Situationen, da glaubt man nicht wirklich, dass einem so etwas jemals passieren könnte.
Sohnemann und ich hatten im Mai diesen Jahres einen Motorradanhänger für eine Woche angemietet. Vorher hingefahren, Vertrag geschlossen (explizit benannt war ein Motorradanhänger) und am Tag X wieder hin um den Anhänger zu holen.
Soweit alles klar, nur gab es zum Anhänger keine Auffahrrampe. Viel blabla, Telefonate mit weiteren Aussenstellen des Vermieters und der Tip ich könnte ja mal nach XYZ fahren, da wäre dann vielleicht eine. Ich habe dem Vermieter dann den Mietvertrag zurückgegeben, weil der Anhänger so nun mal nicht verwendbar war. Eine GS und ne Superduke hebt man da nicht einfach so rauf.
Für mich war der Vorgang damit beendet, doch denkste. 14 Tage später die Rechnung erhalten, nett zurückgeschrieben, dass das wohl ein versehen sei, patzige Antworten erhalten, dann Schreiben vom Anwalt der Anhängervermietung und anschließend die Klageeinreichung vom Gegner.
Die Schreiben wären es eigentlich wert, sie einzuscannen und hier reinzustellen, aber wir haben ja Datenschutz. Da wurde der Sachverhalt so was von verbogen, angebliche Zeugen benannt und was das volle Programm halt sonst noch so her gibt.
Hingezogen hat sich das Ganze dann bis diese Woche, wo in der richterlichen Entscheidung der Kläger (Vermieter) in seine Schranken verwiesen wurde. Für mich ein Freispruch und trotzdem hätte ich auf die Story verzichten können.
Tip an Euch: Wäre im Mietvertrag die Auffahrrampe ebenfalls erwähnt gewesen, wäre die Auflösung des Vertrages meinerseits nicht anfechtbar gewesen und ich hätte mir viel Ärger erspart. Es muss ja nicht immer so laufen, aber vielleicht sollte man so etwas ja wirklich berücksichtigen.
Ach ja, der Vermieter sitzt im Raum Nürnberg; Namen nenne ich nicht im Forum; gerne aber per PN-Anfrage. Es muss ja nicht unbedingt noch jemand auf so einen Laden hereinfallen.
Sohnemann und ich hatten im Mai diesen Jahres einen Motorradanhänger für eine Woche angemietet. Vorher hingefahren, Vertrag geschlossen (explizit benannt war ein Motorradanhänger) und am Tag X wieder hin um den Anhänger zu holen.
Soweit alles klar, nur gab es zum Anhänger keine Auffahrrampe. Viel blabla, Telefonate mit weiteren Aussenstellen des Vermieters und der Tip ich könnte ja mal nach XYZ fahren, da wäre dann vielleicht eine. Ich habe dem Vermieter dann den Mietvertrag zurückgegeben, weil der Anhänger so nun mal nicht verwendbar war. Eine GS und ne Superduke hebt man da nicht einfach so rauf.
Für mich war der Vorgang damit beendet, doch denkste. 14 Tage später die Rechnung erhalten, nett zurückgeschrieben, dass das wohl ein versehen sei, patzige Antworten erhalten, dann Schreiben vom Anwalt der Anhängervermietung und anschließend die Klageeinreichung vom Gegner.
Die Schreiben wären es eigentlich wert, sie einzuscannen und hier reinzustellen, aber wir haben ja Datenschutz. Da wurde der Sachverhalt so was von verbogen, angebliche Zeugen benannt und was das volle Programm halt sonst noch so her gibt.
Hingezogen hat sich das Ganze dann bis diese Woche, wo in der richterlichen Entscheidung der Kläger (Vermieter) in seine Schranken verwiesen wurde. Für mich ein Freispruch und trotzdem hätte ich auf die Story verzichten können.
Tip an Euch: Wäre im Mietvertrag die Auffahrrampe ebenfalls erwähnt gewesen, wäre die Auflösung des Vertrages meinerseits nicht anfechtbar gewesen und ich hätte mir viel Ärger erspart. Es muss ja nicht immer so laufen, aber vielleicht sollte man so etwas ja wirklich berücksichtigen.
Ach ja, der Vermieter sitzt im Raum Nürnberg; Namen nenne ich nicht im Forum; gerne aber per PN-Anfrage. Es muss ja nicht unbedingt noch jemand auf so einen Laden hereinfallen.