TomTom Radarwarner illegal?

Diskutiere TomTom Radarwarner illegal? im Navigation Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Anläßlich eines kostenpflichtigen und äußerst überteuerten Portraits im Pkw aus MeckPom diskutierten Freunde und ich über Radarwarner. Es kam die...
MacZep

MacZep

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Anläßlich eines kostenpflichtigen und äußerst überteuerten Portraits im Pkw aus MeckPom diskutierten Freunde und ich über Radarwarner. Es kam die Frage auf, ob die Option des TomTom, feste Radarfallen zu melden illegal ist oder nicht. Wir kamen zu keinem Ergebnis. Fakt ist, in der Schweiz beispielsweise kann ein TomTom an der Grenze eingezogen oder vernichtet werden, sofern die Option für Radarfallen aktiviert ist.
Wie sieht das bei uns aus? Ich bin da jetzt nicht sicher. :( Blitzer werden ja nun an Unfallschwerpunkten aufgestellt, daher warnt das TomTom ja auch nur vor möglichen Unfallschwerpunkten.
Und nebenbei gefragt (aus aktuellem Anlaß), was warnt derzeit am Besten vor den mobilen Fallen? :rolleyes: Bin kein typischer Bleifuß, aber eben Mensch und Menschen sind fehlerbehaftet.
 
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Nordlicht

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Wenn du von "könnte" redest, dann könntest du an der Schweizer Grenze das Gerät sogar los werden, wenn die Radarwarnersoftware oder POI-Sammlung lediglich installiert ist - sie muss nicht mal aktiviert sein!
Wie das dann in der Realität aussieht, ist eine ganz andere Geschichte. Es gibt immer so diese 3-5 Internetgespensterstories von einem, der jemand kennt, dessen Nachbar einen Kumpel hatte, dem sowas passiert ist :D
Es gab wohl sicher mal nen auslösenden Fall für die Sache und hier und da wird es auch die Ausführung solcher Massnahmen geben - aber zumindest ich kenne niemand und habe auch noch nicht über nur 2 Ecken davon gehört.
Zumindest bei uns in CH kannst du dann auch all diese sattsam bekannten und dennoch fadenscheinigen Ausreden stecken lassen... wenns installiert ist und das Gerät wird kontrolliert, ist es weg. Wie du die Daten nun nennst, das ist dein Problem :rolleyes: Aber eben: WENN kontrolliert wird...
 
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hbokel

Gast
in der Schweiz beispielsweise kann ein TomTom an der Grenze eingezogen oder vernichtet werden, sofern die Option für Radarfallen aktiviert ist
Die Schweiz scheint besonders radikal zu sein, auf der ADAC-Website werden ausdrücklich GPS-Navis genannt. Geräte mit Warnungrn vor Geschwindigkeitskontrollen oder Blitzampeln sind ausdrücklich verboten:

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/radarwarngeraete/default.asp

Aber auch in Deutschland gibt es Bußgeldbescheide und Punkte in Flensburg:

http://www.heise.de/autos/artikel/Drastische-Strafen-Radarwarner-im-Navi-sind-illegal-432048.html
http://www.caravaning.de/aktuelles/verkehr/radarwarner-sind-illegal.285465.8.htm
http://www.fahrschule.net/insider-f...strafen-radarwarner-im-navi-sind-illegal.html
http://www.autobild.de/artikel/navi-als-radarwarner_446160.html

Das Justizministerium gibt eindeutige Auskunft:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970BJNE003003308.html
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen
Gruß
Heinz
 
Panther

Panther

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Bei uns in der Schweiz ist es sehr streng! Glück hat, wer an der Grenze erwischt wird, er hat (meistens) die Möglichkeit zur Umkehr oder das Gerät im Ausland zu deponieren. Im Inland wird das Gerät beschlagnahmt und die Geldbussen sind sehr hoch!
Bei uns kommen gar keine Navis mit der Radarfunktion in den Handel, d.h. sie sind auf legalem Weg gar nicht zu erhalten.
 
nypdcollector

nypdcollector

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Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen
Richtig, nur ist ein Navi ursächlich dazu bestimmt, Routen anzuzeigen und den Fahrer zu lotsen. Es ist primär nicht dazu bestimmt, dass Verkehrsüberwachungsmassnahmen angezeigt werden.
Es gibt hier einige Gerichte, die das Navi als Warner einstufen, es gibt aber auch gegenteilige Meinungen.
 
K

Klaus_D

Gast
Es gibt hier einige Gerüchte, die das Navi als Warner einstufen, es gibt aber auch gegenteilige Meinungen.
So ist es. "Aktive" Radarwarner fallen unter die beschriebene Regelung und ein Navi mit POI ist kein aktiver sondern ein passiver Radarwarner (gilt zumindest für Deutschland). Kann aber auch nur schreiben, dass dieses jemand gesagt hat. Und zwar die Polizei Hamburg und Niedersachsen, denn da habe ich mal gefragt.

Nur schade (oder auch nicht), dass nicht ein einziger Fall benannt werden kann, wo es bei einem Navi (passiv) zu Bußgeld / Punklten in Deutschland gekommen ist, oder kennt jemand einen :confused:
 
QgelQ

QgelQ

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nichts genaues weiss man nicht...

ei gude,

also ich finde, das die aussagen ihr doch ziemlich unkonkret sind: ich habe mal gehört, gelesen, das urteil ist mir zu ohren gekommen, hat jemand erzählt etc .
besser wäre es jetzt doch mal eine umfrage zu starten (mods?), könnte z.b. so aussehen:
- ich fahre ohne navi :cool:
- ich fahre mit navi ohne gefahrenstellen-pois (=blitzer) :p
- ich fahre mit navi mit gefahrenstellen-pois (=blitzer) ;)
- mein navi wurde schon mal kontrolliert auf gefahrenstellen-pois (blitzer) :eek:
- mein navi wurde aufgrund der kontrolle konfisziert :o
- ich bekam deswegen punkte/geldstrafe und bin immer noch sehr traurig :(
 
H

HP2Sascha

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Guden! :cool:
1 ich fahre ohne navi :cool:
2 ich fahre mit navi ohne gefahrenstellen-pois (=blitzer) :p
3 ich fahre mit navi mit gefahrenstellen-pois (=blitzer) ;)
4 mein navi wurde schon mal kontrolliert auf gefahrenstellen-pois (blitzer) :eek:
5 mein navi wurde aufgrund der kontrolle konfisziert :o
6 ich bekam deswegen punkte/geldstrafe und bin immer noch sehr traurig :(
Also, 1 und 2 fallen sicher raus, weil nicht Zielgruppe.
3 = Zielgruppe
4-6 = mögliche Antworten, sind gut. :)

Weiteres Interesse an einer Umfrage hier? :)
 
Qbold

Qbold

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Die Jungs vom Messtrupp sind allerdings in Bezug auf die Auswahl von Messstellen sehr flexibel, während die Gefahrstellen-POIs sich doch nur auf stationäre und häufige Kontrollstellen beziehen. Ergo: Restrisiko bleibt immer...

Die Umfrageliste würde ich gerne erweitern auf:

- ich fahre mit navi mit gefahrenstellen-pois (=blitzer) ;) und benutze einen Notaus-Button, der alle Gefahrenstellen schwupdiwupp löscht, so dass sie beim Neustart nicht mehr zu finden sind. :D
 
S

Smile

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flexibel

:D
Die Jungs vom Messtrupp sind allerdings in Bezug auf die Auswahl von Messstellen sehr flexibel (STIMMT), während die Gefahrstellen-POIs sich doch nur auf stationäre und häufige Kontrollstellen beziehen. Ergo: Restrisiko bleibt immer...

Die Umfrageliste würde ich gerne erweitern auf:

- ich fahre mit navi mit gefahrenstellen-pois (=blitzer) ;) und benutze einen Notaus-Button, der alle Gefahrenstellen schwupdiwupp löscht, so dass sie beim Neustart nicht mehr zu finden sind. :D
Durch den Messbereich von 50-500m beim Laser sind die "Jungs" auch oft erst dann zu sehen wenn es "zu spät" ist. Ich bin dabei aber weder im PKW noch auf dem Möpp je nach POI in Bezug auf Messstellen gefragt worden und kenne dazu auch keinen Fall.
(ich werde selber auch nie fragen, versprochen;);))
 
Rheinländer

Rheinländer

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ich habe auch ich noch nie gehört das die rennleitung jemandem wegen der poi´s das navi eingezogen hat.

darüber hinaus kann ich so ein programm ja auch auf meinem handy haben (z.b. i-phon).
in welchem gesetz steht denn dass die mein handy einziehen oder gar mein handy nach solchen programmen durchsuchen dürfen? :confused:

es gibt ja noch so was wie datenschutz.

genau so kann ich ja auch persönliche daten in meinem navi gespeichert haben.
auch hier greift wieder der datenschutz usw. ;)

ich denke mal das sich die rennleitung aus diesen gründen vor einem gerichtsverfahren scheut, da es mächtig ärger geben kann und wird.

also sehe ich es mit der kölschen gelassenheit:

et kütt, wie et kütt und et hätt noch immer jot jejange. ;)

sinngemäß übersetzt: habe keine angst vor der zukunft und lerne aus der vergangenheit. ;)
 
H

hbokel

Gast
ich habe auch ich noch nie gehört das die rennleitung jemandem wegen der poi´s das navi eingezogen hat.
Dann hast Du nur noch nicht die entsprechenden Websites gefunden, z.B. hier:
Mit ihrem Entscheid haben die Lausanner Richter die Beschwerde eines Autolenkers abgewiesen, der von der Aargauer Justiz mit 300 Franken gebüsst worden war, weil er in seinem Fahrzeug das Gerät «Amigo» mitgeführt hatte. Zudem wurde die Einziehung und Vernichtung des Apparats verfügt.
Das "Amigo" ist ein GPS-Empfänger, der vor stationären Überwachungsgeräten warnt, deren Koordinaten in einer internen Datenbank abgelegt sind. Wie beim TomTom.

in welchem gesetz steht denn dass die mein handy einziehen oder gar mein handy nach solchen programmen durchsuchen dürfen? :confused: es gibt ja noch so was wie datenschutz
Originelle Idee. Aber bei Strafverfolgung muss der Datenschutz wohl zurückstehen. Sonst könnten sich z.B. auch der saubere Herr Zumwinkel auf den Schutz persönlicher Daten berufen. Oder der saubere Herr Tauss.

Zum Navi: so extrem wie in der Schweiz wird es hierzulande wohl nicht gehandhabt. Zumindest fand ich kein Urteil, das die Vernichtung des GPS-Warngerätes anordnete.

Gruß
Heinz

Aus dem Urteilstext:

Argument: ... das "Amigo"-Gerät sei kein Radarwarngerät, weil es keine elektromagnetischen Wellen registrieren könne.
Entscheid: ... dass die technische Funktionsweise des fraglichen Gerätes keine Bedeutung hat
Das Gerät diene offensichtlich dem Zweck, sich ungestraft über Tempolimiten hinwegsetzen zu können.
 
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MacZep

MacZep

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Erst einmal: Klasse, dass eine Diskussion angestossen ist. Und die Antworten sind mehr als aufschlußreich.
Interessant finde ich die Betrachtungen, dass ein Navi :
- eine passive Einrichtung ist, die auf Gefahrenbereiche innerhalb des Verkehrsraums hinweist und
- keine technischen Voraussetzungen mitbringt, um aktiv elektromagnetische Wellen zu registrieren und Warnsignale an den Fahrer zu geben
- und es sicherlich noch datenschutzrechtliche Fragen gibt. Schließlich ist niemand berechtigt, mein Eigentum und gespeicherten Daten ohne triftigen Grund einzusehen (Schäuble ADÉ).

Hier sehe ich eine Möglichkeit, die Grundkonzeption der POI´s von Navi´s zu ändern. Warum müssen die Navi´s auf Radarfallen hinweisen? Die Navi´s können doch auch auf Unfallhäufungen hinweisen, an denen zur Verkehrsicherung auch Radarfallen aufgestellt sind. Das kann nicht illegal sein.
Und so können die uniformierten Ricola-Lutscher auch nichts dagegen haben, oder?:rolleyes:
 
Helge

Helge

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Die Jungs vom Messtrupp sind allerdings in Bezug auf die Auswahl von Messstellen sehr flexibel, während die Gefahrstellen-POIs sich doch nur auf stationäre und häufige Kontrollstellen beziehen. Ergo: Restrisiko bleibt immer...

Die Umfrageliste würde ich gerne erweitern auf:

- ich fahre mit navi mit gefahrenstellen-pois (=blitzer) ;) und benutze einen Notaus-Button, der alle Gefahrenstellen schwupdiwupp löscht, so dass sie beim Neustart nicht mehr zu finden sind. :D
Hallo Tom,

hierzu müsstest Du mir mal wieder helfen.
Einen Notaus-Button. Wo kriege ich den den her?
Schreib mir mal eine PN wo das Dingen drauf ist.

Grüsse Helge
 
MacZep

MacZep

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Ich muss nochmals nachtragend sein, denn das Thema Radarner auf dem TomTom beschäftigt mich weiter. Im Clübchen habe ich das Thema mal angeschnitten und Antworten von "... die finden die Registerkarte auf dem TomTom eh nicht!" bis "... die ziehen das Gerät ein und Anzeige und Punkte". Und das nicht nur für die Schweiz, sondern auch für hiesige Regionen. Im TomTom-Forum gibt es, typisch für Foren, ebenso viele Meinungen wie Teilnehmer.
Ein Teilnehmer empfiehlt, Die Radas-POI´s auf die Speicherkarte des Navi´s zu laden und dafür den eingebauten Speicher sauber zu halten. Im Falle einer Kontrolle solle man schnell die Karte herausnehmen und das Gerät neustarten. Wenn ich mir das vorstelle mit Handschuhen usw., kann ich mich gleich bei "Wetten Das" bewerben.
Andere meinen, dass die Voreinstellungen auf dem TomTom nicht zu löschen seien und daher das Gerät als Solches schon illegal ist. Bei Kontrollen könne es einfach so eingezogen werden, nebst Anzeige und Punkten, blablabla.
Ich weiss nicht. Gibt es da keine Rechtssprechung oder Urteile? Ist jemandem etwas Konkretes bekannt?
 
MacZep

MacZep

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Danke Kolli!

Soweit in Ordnung und akzeptiert.

In meinem Fall ist es so, dass ich kein Headset benutze und keine Bluetooth-Verbindung aufgebaut habe. Insofern sehe ich praktisch nur die Warnmeldung oben links im Display des TomTom. Kann man das schon als Radarwarner interpretieren? Immerhin zeigt mir das TomTom auch an, wie schnell man auf der aktuell befahrenen Straße fahren darf (z.B. 65/70 km/h). Und wenn ich zu schnell bin, ist die Schriftfarbe rot. Ist das auch schon eine Warnung im Sinne des Gestzes?
 
kolli

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den Buchstaben des Gesetzes nach, ja. Es zeigt dann ja Kontrollen an. Ich glaube auch, irgendwann mal was wegen der Anzeige von Tempolimits und einem dazuschaltbaren Warnton gelesen zu haben. Ist aber schon etwas her und den genauen Zusammenhang krieg ich so auch nicht mehr ganz zusammen
 
Thema:

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