Unfall auf nassem Bitumen / Gang zum Anwalt?

Diskutiere Unfall auf nassem Bitumen / Gang zum Anwalt? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin zusammen! Hoffe mal ich bin mit dem Thema im richtigen Bereich gelandet.. habe nichts bezüglich Justizthemen gefunden :) Nach unfallfreien...
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Rbrt

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Moin zusammen!
Hoffe mal ich bin mit dem Thema im richtigen Bereich gelandet.. habe nichts bezüglich Justizthemen gefunden :)

Nach unfallfreien 20.000km auf meiner Kuh in 7 Monaten durch 6 Länder auf 2 Kontinenten hab ich es am Sonntag tatsächlich geschafft mich in der Eifel auffe Fresse zu legen.
Das Wetter war am ganzen Wochenende schon wechselhaft und samstags ging es mit paar GS-Kollegen nach Belgien (trotz Regen). Alles ohne Probleme.
Auf dem Heimweg am Sonntag, Wetter vormittags nach wie vor wechselhaft, ging es via kurvigen Landstraßen heimwärts.

Auf der L70 zwischen Nohn und Bongard hat dann das Hinterrad gemeint mal eben Hallo sagen zu müssen.
Das ganze kam mehr als überraschend. Aufgrund des Wetters war ich nicht schnell unterwegs, da ich mit nassen Kurven gerechnet habe. Mit sowas aber nicht.
In der linkskurve auf die linke Seite gefallen, Motorrad unter mir weggerutscht, mit beiden Reifen Kontakt und Grip bekommen, aufgebäumt, heftig auf die rechte Seite geknallt und dann bis in den Graben gerutscht.
Glücklicherweise kam mir kein Fahrzeug entgegen. Leitplanken gabs keine und diese schwarz-weißen Leitkegel habe ich keine getroffen. Also auch nicht die Polizei gerufen, sondern nur ADAC zum Heimtransport geordert.

Bei der hiesigen Polizeiwache habe ich dann auf Rat des ADAC Mitarbeiters dann doch nochmal nachgefragt. Der Beamte auf der Wache meinte, für ihn sehe das doch ein wenig ölig aus.

Frage nun: Da ich schon von verschiedenen Gerichtsurteilen pro Biker gelesen habe, wie schätzt ihr das ein?
Angepasste Geschwindigkeit, mieserable Fahrbahn, keine Warnschilder, keine Geschwindigkeitsbegrenzung, meiner Ansicht nach ungewöhnlich großflächige Schmierereien auf der Straße...

Lohnt sich ein Gang zum Rechtsanwalt? Habe keine RSV..

Noch was fürs Auge:
IMG_4116.JPGIMG_4113.JPGIMG_4118.JPGIMG_4137.JPG

Auf dem dritten Bild sieht man den Teil, auf dem das Heck quer kam. Durch Schatten der Bäume etc. auch kaum vom normalen Straßenbelag zu unterscheiden..


Viele Grüße,
Rob
 
soaringguy

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Hauptsache Dir ist nichts passiert.

Gelingt Dir Vorsatz oder Unterlassung der Beseitigung oder unterlassene Kenntlichmachung einer Ölverschmutzung nachzuweisen, so könnte der Rechtsweg sinnvoll sein.

Ab und zu mal herunterzufallen gehört beim Mopedfahren mit dazu.
 
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Rbrt

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Mir geht's soweit gut..
War wie gesagt nicht schnell unterwegs und konnte auf dem Steiß sitzend dem Moped bei der Rutschpartie zuschauen :(

Kenntlich gemacht war da gar nichts.
Lässt sich hiermit was anfangen? Recht & Motorrad - Urteile
Das zweite Urteil von unten in der Liste. "Motorradsturz nach Ausbesserung von Straßenschäden mit Bitumen - bei Nässe"

Klar gehört herunterfallen auch dazu. Bin auf Schotter schon umgekippt und hab auch mal (bitte kein Kommentar :P) beim aufbocken auf den Hauptständer das Gleichgewicht verloren.
Kratzer an einer GS die im Gelände bewegt wird gehören für mich zu artgerechter Haltung.

Ärgerlich finde ich nur so eine Schmiererei in einer reinen Motorradgegend.
Wie gesagt, keine Warnschilder etc
 
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Stocki60

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Mir geht's soweit gut..
War wie gesagt nicht schnell unterwegs und konnte auf dem Steiß sitzend dem Moped bei der Rutschpartie zuschauen :(

Kenntlich gemacht war da gar nichts.
Lässt sich hiermit was anfangen? Recht & Motorrad - Urteile
Das zweite Urteil von unten in der Liste. "Motorradsturz nach Ausbesserung von Straßenschäden mit Bitumen - bei Nässe"

Klar gehört herunterfallen auch dazu. Bin auf Schotter schon umgekippt und hab auch mal (bitte kein Kommentar :P) beim aufbocken auf den Hauptständer das Gleichgewicht verloren.
Kratzer an einer GS die im Gelände bewegt wird gehören für mich zu artgerechter Haltung.

Ärgerlich finde ich nur so eine Schmiererei in einer reinen Motorradgegend.
Wie gesagt, keine Warnschilder etc
Ist die Frage ernst gemeint????:cool::help:
Wenn willst du denn verklagen???.... Den lieben Gott????:teufel::teufel:
 
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Gambri74

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Ich würde folgendes machen:

- Alles fotografieren, Unfallbericht schreiben
- Anzeige gegen unbekannt erstatten (das großflächige Bitumenzeug oder was auch immer das ist, hat dort nichts verloren)
- Schaden am Motorrad, Kleidung etc. schätzen (oder vom Händler unverbindlich schätzen lassen)

Mit diesen Unterlagen in der Tasche würde ich zu einem Anwalt gehen und ein Beratungsgespräch führen. Eventuell bezahlt deine KFZ Versicherung ein einmaliges Beratungsgespräch. Fragen kostet nichts. Der Anwalt wird dir sagen können, ob es Sinn macht in dieser Sache tätig zu werden, oder nicht. Auf jeden Fall würde ich darauf bestehen, dass die zuständige Straßenverwaltung für die Beseitigung des Schmierfilms sorgt.

Ich hatte vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall mit großflächigem Streusplitt statt Bitumen und ebenfalls kein Warnschild. Bin auch hingefallen, habe alles so gemacht wie oben beschrieben und mir wurde der Schaden abgegolten. Allerdings war es in meinem Fall ziemlich einfach herauszufinden, wer für den Streusplitt und das fehlende Warnschild verantwortlich war. Mein Glück war außerdem, dass ein Bekannter von mir bei einer Straßenbaufirma arbeitet und mir bzw. meinem Anwalt die zuständige Stelle (Strassenverwaltung) nennen konnte. Hat einiges an Zeit und Arbeit erspart.
 
glattfoxen

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Vielmehr muss - durch eine Erneuerung des Fahrbahnbelags - für eine Griffigkeit der Straße gesorgt werden oder die Straße für Motorradfahrer gesperrt werden.
Ich sehe schon, wie einige Kommunen darin ein wunderbares Argument für weitere Streckensperrungen sehen ...

Zur eigentlichen Frage - ich würde es ebenfalls als "Dumm gelaufen!" abhaken. Habe aber auch eine generelle Aversion gegen die ständig weiter um sich greifende Klagerei vor Gerichten ...
 
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Gambri74

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Wenn man nichts macht, ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis sich der nächste an dieser Stelle auf die Fresse legt.
 
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Stocki60

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Ich würde folgendes machen:

- Alles fotografieren, Unfallbericht schreiben
- Anzeige gegen unbekannt erstatten (das großflächige Bitumenzeug oder was auch immer das ist, hat dort nichts verloren)
- Schaden am Motorrad, Kleidung etc. schätzen (oder vom Händler unverbindlich schätzen lassen)

Mit diesen Unterlagen in der Tasche würde ich zu einem Anwalt gehen und ein Beratungsgespräch führen. Eventuell bezahlt deine KFZ Versicherung ein einmaliges Beratungsgespräch. Fragen kostet nichts. Der Anwalt wird dir sagen können, ob es Sinn macht in dieser Sache tätig zu werden, oder nicht. Auf jeden Fall würde ich darauf bestehen, dass die zuständige Straßenverwaltung für die Beseitigung des Schmierfilms sorgt.

Ich hatte vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall mit großflächigem Streusplitt statt Bitumen und ebenfalls kein Warnschild. Bin auch hingefallen, habe alles so gemacht wie oben beschrieben und mir wurde der Schaden abgegolten. Allerdings war es in meinem Fall ziemlich einfach herauszufinden, wer für den Streusplitt und das fehlende Warnschild verantwortlich war. Mein Glück war außerdem, dass ein Bekannter von mir bei einer Straßenbaufirma arbeitet und mir bzw. meinem Anwalt die zuständige Stelle (Strassenverwaltung) nennen konnte. Hat einiges an Zeit und Arbeit erspart.
Das ist ein guter Plan!!
Dann würde ich vor den Europäischen Gerichtshof ziehen + die Menschrechtskonvention der Vereinten Nationen einberufen!!
Da kenne ich auch einen, der kennt dann einen von der Strassenverwaltung + der Strassenbaubehörde in NRW oder war es Rheinland-Pfalz, der dann den Schaden ersetzt!!!:cool::cool::help:, nachdem die Strecke gesperrt wird + oder Strassenschilder aufgestellt werden,
die anzeigen, das es "Strassenschäden" gibt, falsch noch besser, die stellen dann die Schilder auf, das es "keine Markierung" gibt!!
:teufel::teufel::teufel::daumen-runter::daumen-runter::toomuchinfo::confused-schild::zunge::zunge::skull::skull::skull:
 
Frosch'n

Frosch'n

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selbst diese Bitumenklecksereinen sind zugelassene Straßenbeläge .... vergiss es

und die Frage kam schon einmal ... wen willst du verklagen
 
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Stocki60

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Wenn man nichts macht, ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis sich der nächste an dieser Stelle auf die Fresse legt.
Stell dir vor es gibt noch eine andere Möglichkeit!!!!: Einfach mal auspassen beim fahren...und zwar immer!!

Glaubt "ihr" eigentlich, dass man die Schuld immer bei anderen suchen kann und alles geregelt werden kann + muss!
Mein Güte, warum fahren wir denn Motorrad und nicht Eisenbahn????
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Typisch deutsche Vollkaskomentalität, oder?
Wenn vor einer engen Kurve keine Geschwindigkeitsbeschränkung steht, dann ist auch der Straßenerhalter schuld, wenn es Dich mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf die Fresse haut, oder?
 
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Rbrt

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Ist die Frage ernst gemeint????:cool::help:
Wenn willst du denn verklagen???.... Den lieben Gott????:teufel::teufel:
Selbstverständlich ist die Frage ernst gemeint, sonst würde ich sie hier nicht stellen.
Wieso sollte ich den lieben Gott verklagen wollen? Das zuständige Amt bzw. Straßenbaubehörde langt schon. Verkehrssicherheit und so ;)

Ich würde folgendes machen:

- Alles fotografieren, Unfallbericht schreiben
- Anzeige gegen unbekannt erstatten (das großflächige Bitumenzeug oder was auch immer das ist, hat dort nichts verloren)
- Schaden am Motorrad, Kleidung etc. schätzen (oder vom Händler unverbindlich schätzen lassen)

Mit diesen Unterlagen in der Tasche würde ich zu einem Anwalt gehen und ein Beratungsgespräch führen. Eventuell bezahlt deine KFZ Versicherung ein einmaliges Beratungsgespräch. Fragen kostet nichts. Der Anwalt wird dir sagen können, ob es Sinn macht in dieser Sache tätig zu werden, oder nicht. Auf jeden Fall würde ich darauf bestehen, dass die zuständige Straßenverwaltung für die Beseitigung des Schmierfilms sorgt.

Ich hatte vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall mit großflächigem Streusplitt statt Bitumen und ebenfalls kein Warnschild. Bin auch hingefallen, habe alles so gemacht wie oben beschrieben und mir wurde der Schaden abgegolten. [...]
Danke dafür.
Motorrad steht bereits beim Freundlichen zwecks Kostenvoranschlag. Beratungsgespräch werde ich morgen direkt mal vereinbaren..


Ich sehe schon, wie einige Kommunen darin ein wunderbares Argument für weitere Streckensperrungen sehen ...

Zur eigentlichen Frage - ich würde es ebenfalls als "Dumm gelaufen!" abhaken. Habe aber auch eine generelle Aversion gegen die ständig weiter um sich greifende Klagerei vor Gerichten ...
Mir ist es lieber die Kommune sperrt aus ersichtlichen oder verkehrssicherheitrelevanten Gründen bestimmte Straßen, als reihenweise Unfälle in Kauf zu nehmen.
Bei meiner Suche nach Präzedenzfällen kam ich zu Artikeln über Unfälle auf der L70 bei Nohn. Ist also kein Einzelfall in der Gegend.

Dumm gelaufen ist es, abgehakt für mich allerdings noch nicht.
Wie von anderen schon bestätigt, gehören so abartige Schmierfilme nicht auf Straßen. Egal ob Bikerregion oder nicht. Das hat für mich nichts mit um sich greifende Klagerei zu tun..

Wenn man nichts macht, ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis sich der nächste an dieser Stelle auf die Fresse legt.
Sehe ich auch so. Wie gesagt hab ich schon mehrfach was über die L70 gelesen.. Jetzt weiß ich für mich zumindest, welche Straße in der Eifel ich künftig meide ;)
 
Voiture-Balai

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@Rbrt:
Die von Gambri74 aufgeführten Erstmaßnahmen hinsichtlich der Schäden sind schon mal sehr gut (für einen evtl späteren Nachweis)

Leider ist auf den Fotos nicht so klar zu erkennen, was es sein könnte. In Anbetracht der Vorfälle in der neueren Vergangenheit in der Eifel ist mit Nachahmern zu rechen. Daher folgende Frage:
1. Läß sich die Substanz näher definieren?
2. Läßt sich davon etwas sichern?
3 Sieht das in natura wie eine offizielle Flickstelle aus?

Ist 3. nicht so, stellt sich die Frage, ob dort wieder jemand eine Substanz aufgebracht hat!
Könnte das der Fall sein, dann bestünde hier der dringende Verdacht auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr §315b StGB.
Ist das eine bekannte Motorradstrecke käme auch noch Abs. 3 in Frage, ...in der Absicht, einen Unglücksfall herbei zu führen.
Dann wären wir sogar im Verbrechensbereich, da Mindeststrafe 1 Jahr.

Wenn hiervon etwas Vorliegt, könntest du dir erstmal einen Anwalt sparen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

Viele Grüße
Ralf
 
S

Stocki60

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@Rbrt:
Die von Gambri74 aufgeführten Erstmaßnahmen hinsichtlich der Schäden sind schon mal sehr gut (für einen evtl späteren Nachweis)

Leider ist auf den Fotos nicht so klar zu erkennen, was es sein könnte. In Anbetracht der Vorfälle in der neueren Vergangenheit in der Eifel ist mit Nachahmern zu rechen. Daher folgende Frage:
1. Läß sich die Substanz näher definieren?
2. Läßt sich davon etwas sichern?
3 Sieht das in natura wie eine offizielle Flickstelle aus?

Ist 3. nicht so, stellt sich die Frage, ob dort wieder jemand eine Substanz aufgebracht hat!
Könnte das der Fall sein, dann bestünde hier der dringende Verdacht auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr §315b StGB.
Ist das eine bekannte Motorradstrecke käme auch noch Abs. 3 in Frage, ...in der Absicht, einen Unglücksfall herbei zu führen.
Dann wären wir sogar im Verbrechensbereich, da Mindeststrafe 1 Jahr.

Wenn hiervon etwas Vorliegt, könntest du dir erstmal einen Anwalt sparen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

Viele Grüße
Ralf
Das sehe ich auch so!!!
Nach den Schilderungen war es schon ein Anschlag!!
Wer ist denn da zuständig, als Staatsanwaltschaft, Köln oder Koblenz??
 
R

Rbrt

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Stell dir vor es gibt noch eine andere Möglichkeit!!!!: Einfach mal auspassen beim fahren...und zwar immer!!

Glaubt "ihr" eigentlich, dass man die Schuld immer bei anderen suchen kann und alles geregelt werden kann + muss!
Mein Güte, warum fahren wir denn Motorrad und nicht Eisenbahn????
Stell Du dir mal vor: Ich passe auf, und zwar immer!
Wenn man eins und eins zusammenzählt und alle Beiträge liest und Fotos sieht, kann man sehen, dass die Schmierereien nicht ersichtlich waren.
Warum "immer" die Schuld wo anders suchen? Ich habe gesagt, dass Kratzer an einer GS dazu gehören. Wenn ich sie im Schotter ablege, den Seitenständer vergesse oder aus Lust und Laune umtrete.
Anders siehts dann beim vorliegenden Fall aus. Verkehrssicherheit hat Ihre Behörden und Ämter. Warum also nicht für solche Fahrlässigkeiten verantwortlich machen?


Typisch deutsche Vollkaskomentalität, oder?
Wenn vor einer engen Kurve keine Geschwindigkeitsbeschränkung steht, dann ist auch der Straßenerhalter schuld, wenn es Dich mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf die Fresse haut, oder?
Na endlich noch paar Vorurteile und Schubladen :)
Geschwindigkeit war den Umständen angepasst, mehr sag ich da nicht.


@Rbrt:
Die von Gambri74 aufgeführten Erstmaßnahmen hinsichtlich der Schäden sind schon mal sehr gut (für einen evtl späteren Nachweis)

Leider ist auf den Fotos nicht so klar zu erkennen, was es sein könnte. In Anbetracht der Vorfälle in der neueren Vergangenheit in der Eifel ist mit Nachahmern zu rechen. Daher folgende Frage:
1. Läß sich die Substanz näher definieren?
2. Läßt sich davon etwas sichern?
3 Sieht das in natura wie eine offizielle Flickstelle aus?

Ist 3. nicht so, stellt sich die Frage, ob dort wieder jemand eine Substanz aufgebracht hat!
Könnte das der Fall sein, dann bestünde hier der dringende Verdacht auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr §315b StGB.
Ist das eine bekannte Motorradstrecke käme auch noch Abs. 3 in Frage, ...in der Absicht, einen Unglücksfall herbei zu führen.
Dann wären wir sogar im Verbrechensbereich, da Mindeststrafe 1 Jahr.

Wenn hiervon etwas Vorliegt, könntest du dir erstmal einen Anwalt sparen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

Viele Grüße
Ralf
Danke für konstruktive Beiträge ;)
Zu 1: Für mich als Laien nur schwer. Könnte Bitumen sein, muss aber nicht zwingend. Für mich aber das naheliegendste. Nach dem Sturz habe ich noch Fotos gemacht und bin mit den Stiefeln drauf rumgelatscht. Hab mich gefühlt wie beim Schlittschuhlaufen!
Der Polizist vom hiesigen Revier meinte aber, dass es für ihn auf den ersten Blick schon leicht ölig aussieht.
Zu 2: Aktuell nur schwer, da der Unfall 200km vom Wohnort war.
Zu 3: Wie die typischen länglichen Flickstreifen von Rissen etc. sieht es eindeutig nicht aus. Viel zu großflächig.

Viele Grüße,
Rob
 
Voiture-Balai

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R 1200 GS Mü
Zuständig wäre die StA bei dem Amtsgericht (AG), in dessen Zuständigkeitsbereich die Örtlichkeit liegt.
Da ich mich dort nicht auskenne, kann ich es nicht sagen.
AG Aachen, Düren, Euskirchen, Trier, Wittlich,...... keine Ahnung :schulterzucken:
 
Manthi

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Das Land zwischen den Meeren.....
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F 800GS Adventure & GS 1200 Triple Black -- NATÜRLICH Luftgekühlt und nix WC
Das ist gar nicht soooo abwegig!
Es besteht eine Verkehrssicherungspflicht seitens des Betreibers!!
Und dieser ist WELCHER??!!
Die Beweispflicht obliegt Dir soweit ich informiert bin.........
 
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Na endlich noch paar Vorurteile und Schubladen :)
Geschwindigkeit war den Umständen angepasst, mehr sag ich da nicht.


Nein war sie nicht!!
Hättest Gas geben sollen, damit die Fuhre sich stabilisiert, und mit dem wegrutschen Hinterrad spielen müssen, evtl.!
Aber wie auch immer!
Nochmal die Frage: wenn willst du verklagen, wenn du( wie du oben schon geschrieben hast) gelesen hast, das die Strasse scheisse ist??? Jetzt willst du sie nicht mehr fahren! Super, gerade jetzt solltest du sie fahren und gucken, ob es Schmiere war, oder doch nur ein Erfahrungswert.......
So long und alles Gute!
 
Thema:

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