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Rbrt
Themenstarter
Moin zusammen!
Hoffe mal ich bin mit dem Thema im richtigen Bereich gelandet.. habe nichts bezüglich Justizthemen gefunden
Nach unfallfreien 20.000km auf meiner Kuh in 7 Monaten durch 6 Länder auf 2 Kontinenten hab ich es am Sonntag tatsächlich geschafft mich in der Eifel auffe Fresse zu legen.
Das Wetter war am ganzen Wochenende schon wechselhaft und samstags ging es mit paar GS-Kollegen nach Belgien (trotz Regen). Alles ohne Probleme.
Auf dem Heimweg am Sonntag, Wetter vormittags nach wie vor wechselhaft, ging es via kurvigen Landstraßen heimwärts.
Auf der L70 zwischen Nohn und Bongard hat dann das Hinterrad gemeint mal eben Hallo sagen zu müssen.
Das ganze kam mehr als überraschend. Aufgrund des Wetters war ich nicht schnell unterwegs, da ich mit nassen Kurven gerechnet habe. Mit sowas aber nicht.
In der linkskurve auf die linke Seite gefallen, Motorrad unter mir weggerutscht, mit beiden Reifen Kontakt und Grip bekommen, aufgebäumt, heftig auf die rechte Seite geknallt und dann bis in den Graben gerutscht.
Glücklicherweise kam mir kein Fahrzeug entgegen. Leitplanken gabs keine und diese schwarz-weißen Leitkegel habe ich keine getroffen. Also auch nicht die Polizei gerufen, sondern nur ADAC zum Heimtransport geordert.
Bei der hiesigen Polizeiwache habe ich dann auf Rat des ADAC Mitarbeiters dann doch nochmal nachgefragt. Der Beamte auf der Wache meinte, für ihn sehe das doch ein wenig ölig aus.
Frage nun: Da ich schon von verschiedenen Gerichtsurteilen pro Biker gelesen habe, wie schätzt ihr das ein?
Angepasste Geschwindigkeit, mieserable Fahrbahn, keine Warnschilder, keine Geschwindigkeitsbegrenzung, meiner Ansicht nach ungewöhnlich großflächige Schmierereien auf der Straße...
Lohnt sich ein Gang zum Rechtsanwalt? Habe keine RSV..
Noch was fürs Auge:
Auf dem dritten Bild sieht man den Teil, auf dem das Heck quer kam. Durch Schatten der Bäume etc. auch kaum vom normalen Straßenbelag zu unterscheiden..
Viele Grüße,
Rob
Hoffe mal ich bin mit dem Thema im richtigen Bereich gelandet.. habe nichts bezüglich Justizthemen gefunden
Nach unfallfreien 20.000km auf meiner Kuh in 7 Monaten durch 6 Länder auf 2 Kontinenten hab ich es am Sonntag tatsächlich geschafft mich in der Eifel auffe Fresse zu legen.
Das Wetter war am ganzen Wochenende schon wechselhaft und samstags ging es mit paar GS-Kollegen nach Belgien (trotz Regen). Alles ohne Probleme.
Auf dem Heimweg am Sonntag, Wetter vormittags nach wie vor wechselhaft, ging es via kurvigen Landstraßen heimwärts.
Auf der L70 zwischen Nohn und Bongard hat dann das Hinterrad gemeint mal eben Hallo sagen zu müssen.
Das ganze kam mehr als überraschend. Aufgrund des Wetters war ich nicht schnell unterwegs, da ich mit nassen Kurven gerechnet habe. Mit sowas aber nicht.
In der linkskurve auf die linke Seite gefallen, Motorrad unter mir weggerutscht, mit beiden Reifen Kontakt und Grip bekommen, aufgebäumt, heftig auf die rechte Seite geknallt und dann bis in den Graben gerutscht.
Glücklicherweise kam mir kein Fahrzeug entgegen. Leitplanken gabs keine und diese schwarz-weißen Leitkegel habe ich keine getroffen. Also auch nicht die Polizei gerufen, sondern nur ADAC zum Heimtransport geordert.
Bei der hiesigen Polizeiwache habe ich dann auf Rat des ADAC Mitarbeiters dann doch nochmal nachgefragt. Der Beamte auf der Wache meinte, für ihn sehe das doch ein wenig ölig aus.
Frage nun: Da ich schon von verschiedenen Gerichtsurteilen pro Biker gelesen habe, wie schätzt ihr das ein?
Angepasste Geschwindigkeit, mieserable Fahrbahn, keine Warnschilder, keine Geschwindigkeitsbegrenzung, meiner Ansicht nach ungewöhnlich großflächige Schmierereien auf der Straße...
Lohnt sich ein Gang zum Rechtsanwalt? Habe keine RSV..
Noch was fürs Auge:
Auf dem dritten Bild sieht man den Teil, auf dem das Heck quer kam. Durch Schatten der Bäume etc. auch kaum vom normalen Straßenbelag zu unterscheiden..
Viele Grüße,
Rob