Versicherung reaktivieren um Rabatte zu behalten

Diskutiere Versicherung reaktivieren um Rabatte zu behalten im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, ich habe zwei Versicherungspolicen. Eine läuft auf dem Motorrad und eine ruht seit neun Jahren. Damit ich aber die Rabatte nicht verliere...
udo_muc

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Hallo,
ich habe zwei Versicherungspolicen. Eine läuft auf dem Motorrad und eine ruht seit neun Jahren.

Damit ich aber die Rabatte nicht verliere muesste ich die demnächst wieder aktivieren. Bin ziemlich weit unten bei 30%.

Und da bin ich noch unentschlossen. Nen 200er Roller kaufen, ne alte 600er Bandit oder Hornet für kleines Geld schiessen und damit anmelden oder einfach verfallen lassen ?

Was würdet ihr machen ? Bin für Vorschläge dankbar.

Gruss,
Udo
 
umdieEcke

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nicht verfallen lassen, gibt zwar Gesellschaft, die auch ruhende Rabatte ü 10 Jahre akzeptieren, dann muss man eben für ein Jahr da sein KFZ anmelden. Ich würde mir eine kleine Maschine holen und nur Haftpflicht versichern. Oder von jemanden eine „leihen“ an und abmelden. Dann hast Du wieder 9 Jahre Zeit. Kleiner Beitrag für den Fall, dass Du mal mit Deinem Hauptvertrag hochgestuft wirst. Billiger als Rabattschutz in Deinem Fall
 
FlowRider

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9 Jahre Rabatt würde ich nicht verfallen lassen. Ich hatte das mal wegen einem Geschäftswagen und das hat hinterher finanziell echt weh getan.
 
Q4me

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125 Unfallroller mit "Rest TÜV" für kleines Geld kaufen und anmelden!

Wenn es nur um den Rabatt geht...hast Du auch keinerlei Kosten mit Pflege/Instandhaltung!
 
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br60

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nicht verfallen lassen, gibt zwar Gesellschaft, die auch ruhende Rabatte ü 10 Jahre akzeptieren, dann muss man eben für ein Jahr da sein KFZ anmelden. Ich würde mir eine kleine Maschine holen und nur Haftpflicht versichern. Oder von jemanden eine „leihen“ an und abmelden. Dann hast Du wieder 9 Jahre Zeit. Kleiner Beitrag für den Fall, dass Du mal mit Deinem Hauptvertrag hochgestuft wirst. Billiger als Rabattschutz in Deinem Fall
Vorsicht, das erhält nur den Haftpflichtrabatt, der viel "teurere" der Kasko läuft separat und ist dann trotzdem weg....
 
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Randyacres

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Vorsicht, das erhält nur den Haftpflichtrabatt, der viel "teurere" der Kasko läuft separat und ist dann trotzdem weg....
bei meiner, der Mecklenburgischen, bleiben alle Rabatte des Vertrags 10 Jahre lang erhalten. Ist ein Ruhevertrag und ich habe das vor ein paar Jahren mit einem 5 Jahre ruhendem gemacht
 
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Bei uns waren früher Fiat Bambinos für sowas sehr beliebt. Ich meine mich an unter 20€/Jahr für die Haftpflicht erinnern zu können, Steuern waren auch überschaubar.
Und Spaß haben die Dinger auch noch gemacht!
 
GS Peter

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Moin Carsten,

sicher - könntets du das prüfen? Ich bei der Haftpflicht in SF13, VK SF 21. Soweit ich weiss werden die beiden Schadensklassen isoliert von einander behandelt.
Hallo Carsten,

Wenn Du einen Schaden in der Hpf hast, wird auch nur diese hochgestuft, bei Vk das Gleiche.
Hast Du einen Vk-Schaden und versicherst nach der Hochstufung ein Jahr kein Vk mehr, bist Du danach automatisch wieder auf dem gleichen Rabatt wie die Hpf.
 
umdieEcke

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Moin Carsten,

sicher - könntets du das prüfen? Ich bei der Haftpflicht in SF13, VK SF 21. Soweit ich weiss werden die beiden Schadensklassen isoliert von einander behandelt.
Hallo Stefan,

bei Deinem Beispiel hast Du einen Haftpflichtschaden gehabt und bist um 8 Stufen schlechter deswegen in der Haftpflicht gestellt worden.

Wenn ich keine VK bisher hatte und mich jetzt bei einem Neufahrzeug entschließe, VK dazu zu nehmen, dann wird der gleiche Satz genommen wie in der Haftpflicht. Kündige ich irgendwann die VK und fahre nur Haftplicht und TK und kaufe mir dann einen neuen Wagen, dann nehme ich wieder VK dazu und bin (ohne Schaden) weiterhin auf der gleichen Stufe wie Haftpflicht. Hatte ich einen VK Schaden, dann die VK gekündigt und später einen neuen Wagen, dann bekommt dieser Wagen den alten (runtergestuften) VK Rabatt und wird nicht mit dem von Haftpflicht gleichgeschaltet. Außer.... er wechselt den Versicherer und achtet auf die Antragsfragen des neuen Versicherers, wenn da über einen Zeitraum von 1-3 Jahren nachgefragt wird, ob es Schäden gegeben hat, dann wird nicht mit Haftpflicht gleichgeschaltet. @GS Peter liegt mit seiner Aussage falsch. Diese Frage wird gerne übersehen und in der Regel bekommt das kein Versicherer mit. Fliegt erst bei einem Schaden auf, da es eine Datenbank gibt über regulierte Schäden. Versicherer sind auch nicht doof :zwinkern:

Und falls sich jetzt der geneigte Leser fragt, woher ich das weiß, bin seit 1984 Versicherungskaufmann
 
GS Peter

GS Peter

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Hmmmm,

diese Aussage stammt von meinem Versicherungsvertreter und der ist auch schon seit den 50er Jahren in diesem Metier tätig.
Sei's drum, bei mir war es vor ca 5 Jahren so und es hat sich bis jetzt keiner daran gestört.
 
Biker-Gina

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Udo könnte doch die Prozente auf das Moped übertragen und die anderen frei werdenden Prozente ruhen lassen. Die Prozente vom Auto werden doch an das Motorrad angepasst.
Und später wieder auf ein Auto zurück.

@umdieEcke Geht das?
 
umdieEcke

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Udo könnte doch die Prozente auf das Moped übertragen und die anderen frei werdenden Prozente ruhen lassen. Die Prozente vom Auto werden doch an das Motorrad angepasst.
Und später wieder auf ein Auto zurück.

@umdieEcke Geht das?
kommt drauf an, welche Gesellschaft das ist, mit gutem Grund und Einbeziehung des jeweiligen Versicherungsbetreuers ist das möglich. Ich mache das immer mit meine mAnsprechpartner der jeweiligen Gesellschaft, meist klappt es.
 
udo_muc

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Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten.

Ist bei mir die Allianz. Mein Versicherungsvertreter meinte am Einfachsten wäre es ein Fahrzeug auf den ruhenden Vertrag anzumelden. Ja klar.
Eventuell kann ich aber auch mein Motorrad auf den ruhenden Vertrag schieben und den aktuell benutzten dann ruhen lassen. Da wollte er sich aber auch noch mal schlau machen.

Wahrscheinlich werde ich mir aber tatsaechlich so einen kleinen 125er Roller mit Rest-TÜV zulegen und ne Zeit lang anmelden.

Bei mir ist es ja auch wegen dem Firmenwagen der halt über die Firma versichert ist. Da sind Kollegen echt hart gelandet, wenn die mit Renteneintritt den Wagen abgeben mussten und sich nach langer Zeit was privat versichern mussten. Da bist Du 30 Jahre unfallfrei Vielfahrer gewesen und wird dann bei der Versicherung behandelt wie ein Fahranfänger. Und nein, die Firma stellt keinen Schrieb über die Unfallfreiheit aus. :-(

Udo
 
SLK

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@GS Peter liegt mit seiner Aussage falsch.
Und falls sich jetzt der geneigte Leser fragt, woher ich das weiß, bin seit 1984 Versicherungskaufmann
'n Abend,

GSPeter liegt sehr wohl richtig. Statt der Angleichung der VK an die KH kann der VN auch verlangen, einen besseren SFR aus dem vorherigen Vertrag zu reaktivieren, wenn er damit besser gestellt wird. Voraussetzung ist richtigerweise, dass innerhalb der letzten zwölf Monate keine VK bestanden hat, aber eben davor.

Und falls sich jetzt der geneigte Leser fragt, woher ich das weiß, bin seit 1982 Versicherungskaufmann. :smile:
 
Uli G.

Uli G.

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Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten.

Ist bei mir die Allianz. Mein Versicherungsvertreter meinte am Einfachsten wäre es ein Fahrzeug auf den ruhenden Vertrag anzumelden. Ja klar.
Eventuell kann ich aber auch mein Motorrad auf den ruhenden Vertrag schieben und den aktuell benutzten dann ruhen lassen. Da wollte er sich aber auch noch mal schlau machen.

Wahrscheinlich werde ich mir aber tatsaechlich so einen kleinen 125er Roller mit Rest-TÜV zulegen und ne Zeit lang anmelden.

Bei mir ist es ja auch wegen dem Firmenwagen der halt über die Firma versichert ist. Da sind Kollegen echt hart gelandet, wenn die mit Renteneintritt den Wagen abgeben mussten und sich nach langer Zeit was privat versichern mussten. Da bist Du 30 Jahre unfallfrei Vielfahrer gewesen und wird dann bei der Versicherung behandelt wie ein Fahranfänger. Und nein, die Firma stellt keinen Schrieb über die Unfallfreiheit aus. :-(

Udo
Meine Fa. tut dies, und bescheinigt die im Laufe der Jahre im Mittel gefahrenen Jahreskilometer.

Uli
 
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Hallo Stefan,

bei Deinem Beispiel hast Du einen Haftpflichtschaden gehabt und bist um 8 Stufen schlechter deswegen in der Haftpflicht gestellt worden.

Wenn ich keine VK bisher hatte und mich jetzt bei einem Neufahrzeug entschließe, VK dazu zu nehmen, dann wird der gleiche Satz genommen wie in der Haftpflicht. Kündige ich irgendwann die VK und fahre nur Haftplicht und TK und kaufe mir dann einen neuen Wagen, dann nehme ich wieder VK dazu und bin (ohne Schaden) weiterhin auf der gleichen Stufe wie Haftpflicht. Hatte ich einen VK Schaden, dann die VK gekündigt und später einen neuen Wagen, dann bekommt dieser Wagen den alten (runtergestuften) VK Rabatt und wird nicht mit dem von Haftpflicht gleichgeschaltet. Außer.... er wechselt den Versicherer und achtet auf die Antragsfragen des neuen Versicherers, wenn da über einen Zeitraum von 1-3 Jahren nachgefragt wird, ob es Schäden gegeben hat, dann wird nicht mit Haftpflicht gleichgeschaltet. @GS Peter liegt mit seiner Aussage falsch. Diese Frage wird gerne übersehen und in der Regel bekommt das kein Versicherer mit. Fliegt erst bei einem Schaden auf, da es eine Datenbank gibt über regulierte Schäden. Versicherer sind auch nicht doof :zwinkern:

Und falls sich jetzt der geneigte Leser fragt, woher ich das weiß, bin seit 1984 Versicherungskaufmann
Servus Carsten,

danke für die ausführliche Erklärung 👍
 
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