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mikels
Lass doch den Unfallschaden über ein Gutachten abrechnen. Zahl es Dir aus und mit dem Geld läßt Du dir alles machen was Du magst! Einfacher geht es doch nicht!
~mike
~mike
Und wenn du nach der erfolgten Reparatur die erstellte Rechnung bei der Versicherung einreichst, bekommst du die angefallene USt. erstattet. Das hatte Havelmike dir bereits geschrieben. Lesen solltest du das Ganze schon.Teurer gehts auch nicht. mir ist vor am F800 Zeichen, wo auch die Scheibe dran montiert wird, die Verkleidung eingerisse.
Da mir beim auszahlen die STeuern fehlen würden, wäre alles insgesamt teurer
...
Die Abrechnung auf Gutachten- oder Kostenanschlagbasis führt zu einer Einbehaltung der USt., die dann nach Nachweis der Reparturausführung entsprechend erstattet wird. So ist es i.d.R. unproblematisch, die Ausführung der Reparatur zu variieren.
Gruß, Mike