Wer hätte Schuld gehabt?

Diskutiere Wer hätte Schuld gehabt? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, ich hatte neulich eine Situation, bei der ich mir nicht sicher bin, wer Schuld gehabt hätte, wäre es zu einem Unfall gekommen: Auf der...
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Aurangzeb

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Hallo,
ich hatte neulich eine Situation, bei der ich mir nicht sicher bin, wer Schuld gehabt hätte, wäre es zu einem Unfall gekommen:
Auf der Landstraße verlangsamte ein vor mir fahrender PKW, um rechts abzubiegen. Ich habe auch gebremst und bin dann, nicht schnell, an dem abbiegenden Auto vorbei. Im selben Moment kam aus der Seitenstraße ein anderer PKW, der nach links abgebogen ist, also in die Richtung, aus der ich kam. Den Wagen hatte ich zuvor nicht gesehen, und der mich anscheinend auch nicht. In diesem Fall gab es kein Problem, weil alle rechtzeitig bremsten.

Aber es hätte auch sein können, dass ich während des Überholvorganges in das entgegenkommende Auto hineingerauscht wäre. Wer wäre dann Schuld gewesen?
Ich, weil ich trotz Gegenverkehr (der zum Zeitpunkt meines Ausscherens noch nicht da war) überholt habe?

Oder der PKW-Fahrer, weil er trotz Verkehr (ich) auf die Vorfahrtstraße eingebogen ist?

Ein schwieriger Fall oder ganz klar?
 
Zörnie

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generalgarden

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Hauptschuld hätte vermutlich der Autofahrer gehabt, weil er dir die Vorfahrt genommen hat. Du könntest eine Teilschuld bekommen, weil Überholen an Straßenmündungen, besonders wenn dort ein Auto wartet, nicht ungefährlich sind. Man könnte das als "Überholen bei unklarer Verkehrslage" auslegen:

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
 
ellerbeker52

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Moin, moin, mir hat mal ein Polizist erzählt das die Vorfahrsberechtigung auf der gesamten ! Strassenbreite besteht.
Also hätte meiner Meinung nach der einbiegende Fahrer schuld.

Weiß Blaue Grüße
Uli
 
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maxquer

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25% Mitschuld bekommst Du inzwischen immer, wenn Du fährst. Der Rest geht zu Lasten des Autofahrers, der Dir die Viorfahrt genommen hat. Vorfahrt hast du auf einer Vorfahrtsstraße auf der gesamten Breite, ob Du Dich links oder rechts aufhältst.

Gruß,
maxquer
 
Zörnie

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Moin, moin, mir hat mal ein Polizist erzählt das die Vorfahrsberechtigung auf der gesamten ! Strassenbreite besteht.
Also hätte meiner Meinung nach der einbiegende Fahrer schuld.

Weiß Blaue Grüße
Uli
Das stimmt so zwar, aber trotzdem sehe ich eine Mitschuld aufgrund des Überholens an einer Einmündung und damit bei unklarer Verkehrslage.
 
ellerbeker52

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Das stimmt so zwar, aber trotzdem sehe ich eine Mitschuld aufgrund des Überholens an einer Einmündung und damit bei unklarer Verkehrslage.
Moin, ich hatte den Fall selber, allerdings mit dem Auto. Ich wollte nach links auf eine Vorfahrtsstrasse einbiegen, gucke nach links und sehe 3 Autos die rechts blinken, also in meine Strasse einbiegen wollen. Ich fahr also los und was passiert ? der vierte Wagen überholt die 3 abbiegenden und peng. Gott sei dank nur Blechschaden und ich bekam Schuld.

In diesem Sinne

Uli
 
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thomas.mueller

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Moin
Erstmals Glückwunsch das nichts passiert ist.
Das stimmt so zwar, aber trotzdem sehe ich eine Mitschuld aufgrund des Überholens an einer Einmündung und damit bei unklarer Verkehrslage.
Aus rechtlicher Sicht ja, aber was nützt es den Angehörigen.
Aus Sicht des verletzten/toten Motorradfahrers wäre so eine Situation zu 100% vom Motorradfahrer zu vermeiden gewesen.
Wenn man überholt sollte man schon vorausschauen ob link oder rechts einer steht der einbiegen könnte, ob nach dem Überholvorgang auch genügend Platz ist um wieder einzubiegen.
Einfach mal die Augen von der Ideallinie wegbewegen und auch 5m nach links und rechts der Strasse schauen, aber vielleicht hätte ja eine Warnweste geholfen?
Thoma.Mueller
 
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der niederrheiner

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Naja. Ich neige zum Punkt „Unklare Situation". Und eine Wahnweste hätte niGS genützt. Wenn das Moped samt Fahrer noch vom Abbiegenden verdeckt wird, ist die WW auch nicht sichtbar. Oder. . .

Ich versuch das gerade meinem Neffen einzutrichtern (begleitendes Fahren). Wenn du nicht die gesamte Strecke übersehen kannst, wird nicht überholt. Aus. Ausnahmen gibt es nicht. . .
 
tueffel

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Ha klarer Fall, da ich es mal in einen Verein damit zu tun hatte. Mutter auf dem Wege zum Kindergarten. Wenn der Autofahrer in eine Vorfahrtstraße eingebogen ist, hätte er alleine die Schuld bekommen.
In dem Fall ist der Mutter und dem Kind was passiert. Fall kam zur Verhandlung und die einiegende Autofahrerin bekam die alleinige Schuld.
 
Sherlock

Sherlock

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Hatte so eine ähnliche Situation, zum Glück mit dem Auto. Überhole das vor mir fahrende Fahrzeug, aus einem durch Bäume verdeckten Wirtschaftsweg auf der von mir aus linken Seite biegt ein Fahrzeug ein, ich habe den Überholvorgang noch nicht abgeschlossen und es kracht.

Es kam zu einer Verhandlung, weil der Unfallgegner behauptete, ich habe erst überholt, als er bereits auf der Straße war. Es gab genug Zeugen, die das Gegenteil bestätigten. Der Gegner bekam die alleinige Schuld.

Seit diesem Tag bin ich deutlich vorsichtiger, wenn ich im Bereich von Einmündungen überholen will.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Abgesehen von "lieber verzichten" und Ähnlichem wird es wohl so sein wie in der Fragestellung. Es ist unklar und wird es wird sehr stark auf Richter und argumentierenden Anwalt ankommen.
Ist der Richter von Typ "im Kreuzungsbereich wird nicht überholt" oder "alle Motorradfahrer sind Raser" (das bestätigt seine "Kundschaft"!!) hat der Überholende eine grössere Mitschuld.
Sieht er die Fakten als "wenn der Einbiegende nicht sauber hinter das sich auf der Vorfahrtsstrasse nähernde Fahrzeug sehen kann hat er zu warten" hat der Moppedler Vorteile.
Natürlich muss er neutral entscheiden doch unterbewusst wird, bei nicht vollkommen klarer Rechtssituation, seine Grundhaltung einfliessen.

Argumentiert der "Moppedanwalt" mit "mein Mandant hatte aber selbst dann Vorfahrt, wenn er auf der linken Strassenseite überholte" würde ich mir als Richter denken "das weiss ich selber!".

Bringt er aber "mein Mandant konnte die von rechts einmündende Strasse aus seiner überhöhten Position wenigstens 30 m weit einsehen und sah keinen Grund der seinen Überholvorgang gefährden könnte.
Der Einbiegende näherte sich mit relativ hoher Geschwindigkeit, sah den Abbiegenden offenbar blinken, verliess sich auf dessen Blinker, bremste nur kurz an und bog ab ohne Zögern ein.
Meinen Mandanten übersah er offensichtlich trotz dessen überhöhter Sitzposition und seines neongelben Helms (kotz :-)).
Die Einflussmöglichkeiten meines Mandanten waren trotz vorhergehender, korrekter Einschätzung nur gering".
Anhand dieser Darstellung sieht das für mich anders aus.

Widerspricht niemand dieser Darlegung ("überhöht? Der fährt eine S1000RR und sein Helm ist schwarz! Ausserdem wartete der Einbiegende bereits 3 Minuten."), so würde ich die Chance als "gesteigert" sehen.

Ein Richter hat mal in einer Vorlesung (Arbeitsrecht-light für Ingenieure) gesagt: Wenn jemand behauptet, dass am Flur ein Fahrrad brennt denke ich mir zwar "komisch, das widerspricht meiner Erfahrung", doch wenn die Gegenseite nicht widerspricht ist das (in diesem Fall) eben so.
Erzählen Sie nichts was ich bereits weiss, sondern stellen sie die Fakten ruhig so positiv für sich dar wie möglich, die Gegenseite macht das ja auch.
Zweiter Hinweis des Richters: Kommen Sie als Beklagter oder Kläger nie zu spät. Wenn sie Pech haben ist das Urteil schon nach 3 Minuten gefallen. Es ist ja niemand da um zu widersprechen! (Das gilt aber vielleicht nur für's Arbeitsrecht)
gerd
 
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teileklaus

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Thoma.Mueller
Er hat ja zum Zeitpunkt des Vorbeifahrens in die Seitenstrasse gesehen und keiner war da..
 
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