TTTom
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will ja laut "Regierungsprogramm" in die Selbstverwaltung der Hochschulen eingreifen.
Das Centrum für Hochschulentwicklung* hat sich angeschaut, welche Auswirkungen die Umsetzung des AfD-Regierungsprogrammes auf die Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt hätte.
siehe Landtagswahl Sachsen-Anhalt
*Think-Tank für die Hochschullandschaft.
Gesellschafter sind die Bertelsmann Stiftung sowie die Hochschulrektorenkonferenz.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will ja laut "Regierungsprogramm" in die Selbstverwaltung der Hochschulen eingreifen.
Das Centrum für Hochschulentwicklung* hat sich angeschaut, welche Auswirkungen die Umsetzung des AfD-Regierungsprogrammes auf die Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt hätte.
siehe Landtagswahl Sachsen-Anhalt
*Think-Tank für die Hochschullandschaft.
Gesellschafter sind die Bertelsmann Stiftung sowie die Hochschulrektorenkonferenz.


... mehr zerstören als die Altparteien kann auch keine AfD.