66600 km... 2nd

Diskutiere 66600 km... 2nd im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ein Auto (Diesel) hält halt auch i.d.R. bissel mehr Kilometer aus als ein Moped. :) Zudem bei so einem niedrigeren Kilometerabzugswert dann auch...
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Ein Auto (Diesel) hält halt auch i.d.R. bissel mehr Kilometer aus als ein Moped. :)

Zudem bei so einem niedrigeren Kilometerabzugswert dann auch noch ein gewisser Betrafungseffekt mit zum tragen kommen könnte....

Wenns VW schon versaut hat, warum sollte ein Gericht den Kilometerabzug dann auch noch wohlwollend ggü. dem Delinquenten gestalten. :)

Daher finde ich 0,9% fürs Auto ebenso angemesen wie die 1,5 % bei einer Moped-Neuwertwandlung.
 
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six

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ich glaube, Flash kennt sich nicht wirklich aus, sonst würde er
nicht so ein Blödsinn schreiben! Jetzt wird es mal richtig grausam für
ihn, wenn er sich zB. ein Auto bei einem Händler kauft und die verbindliche
Bestellung unterschrieben hat! Das Fahrzeug wird angeliefert beim Händler
und der gute Flash will ihn dann auf einmal nicht mehr. dann muss er doch
tatsächlich 15 % vom Kaufpreis bezahlen, obwohl er keinen Meter mit dem
Fahrzeug gefahren ist! Die Welt ist so pöööööse...........:cool:
 
Zörnie

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Das Fahrzeug wird angeliefert beim Händler
und der gute Flash will ihn dann auf einmal nicht mehr. dann muss er doch
tatsächlich 15 % vom Kaufpreis bezahlen, obwohl er keinen Meter mit dem
Fahrzeug gefahren ist!
Dann müsste er ja nach 6,66 km den vollen Preis zahlen ;)
 
Othello

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Oh je, das sieht ja ganz nach einem Anwaltstreffen aus ...

Wie war das mit der Seefahrt?
Erwarte hier keine Gerechtigkeit :-)
 
Zörnie

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Erwarte hier keine Gerechtigkeit :-)
Wat den Eenen sin Uhl, is den Annern sin Nachtigall. Gerechtigkeit ist höchst subjektiv. Als objektiver Interessenausgleich für beide Seiten dient das Recht.
 
Jonni

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Zeit für etwas Fachwissen:

In den 70er Jahren hat die Rechtsprechung erstmals eine Formel für die Rückgabe von Pkws im Rahmen der (damaligen) Wandlung ermittelt. Zu der Zeit ging man davon aus, dass die Lebensdauer eines Pkws 150.000 km beträgt. 1000 km waren aufgerundet 0,67% der zu erwartenden Lebensdauer. Pro 1000 km musste man sich daher 0,67% des Kaufpreises für die Abnutzung des Pkws anrechnen lassen. Zwischenzeitlich geht die Rechtsprechung von einer Lebensdauer zwischen 200.000 und 300.000 km (Luxusklasse wie 7er, S-Klasse etc.) aus. Bei 200.000 km sind 1.000 km 0,5% der zu erwartenden Lebensdauer. Bei 300.000 km sind 1000 km aufgerundet 0,34% der zu erwartenden Lebensdauer. Damit muss man sich heute für die Abnutzung eines Pkws zwischen 0,34% und 0,5% des Kaufpreises pro 1.000 km anrechnen lassen. Ich würde die Lebensdauer eines höherwertigen Motorrads wie einer GS mit 100.000 km bewerten. 1.000 km wären 1% der zu erwartenden Lebensdauer. Damit würde ich persönlich pro 1.000 km allenfalls einen Abzug für die Abnutzung in Höhe von 1% des Kaufpreises akzeptieren. Andernfalls würde ich die Sache gerichtlich entscheiden lassen.

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Abnutzung ist eine Sache, der Wertverlust ist halt nicht proportional zur angefallenen Kilometerleistung.....die ersten Kilometer sind viel teurer als die bei 100.000 km.
 
Jonni

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Abnutzung ist eine Sache, der Wertverlust ist halt nicht proportional zur angefallenen Kilometerleistung.....die ersten Kilometer sind viel teurer als die bei 100.000 km.
Im Rahmen des Rücktritts vom Kaufvertrag (früher Wandlung) spielt der Wertverlust, den der Verkäufer unzweifelhaft hinzunehmen hat, überhaupt keine Rolle. Maßgeblich für die Gerichte ist nur die Abnutzung des Fahrzeugs pro 1.000 km, welche sich nach der oben dargestellten Formel errechnet.

CU
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O.K, gerichtlich mag sich das erstreiten lassen, im "Alltagsgeschäft" wird der Geschäftspartner diesen Wertverlust erst mal mit in Rechnung stellen beim "Rücknahmepreis" im Falle der Wandlung.

Inwiefern dann ein gerichtliches Erstreiten der fehlenden Zehntel-Prozente lohnt, wird eine Einzelfallentscheidung bleiben. :)
 
Jonni

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Es geht im vorliegenden Fall aber nicht um ein Alltagsgeschäft. Es geht wohl um die Rückgabe eines fehlerhaften Fahrzeugs. Der Verkäufer ist seiner Vertragspflicht nicht nachgekommen und hat eine fehlerhafte Sache geliefert, die er nun zurücknehmen muss. Dass er und nicht Käufer die Ar***karte gezogen und einen deutlichen wirtschaftlichen Nachteil (Wertverlust) hinzunehmen hat, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

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Zörnie

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Es ist doch ganz einfach:

Halte ich das Gebaren des :) für nicht rechtmäßig und den mir entstehenden Nachteil für relevant, konsultiere ich einen RA.

Parallel dazu kann ich natürlich ein Forum mit dürftigen Informationen und heftigen Anwürfen gegenüber Händler, Hersteller, Gott und die Welt füttern.
 
Jonni

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Das ist korrekt. Letztlich entscheidet auch nicht der Verkäufer über die Höhe der Abnutzung pro 1.000 km, sondern ein Gericht.

CU
Jonni
 
mossoma

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Ich habe meine Harley Davidson Street Glide, mit dem 107 Cinch Motor, nach Zwei Erfolglosen Reparaturen, mit 22.000 km gewandelt.

Dafür wurden mir 2.600 Euro abgezogen.........und ich bekam eine Neue HD mit dem 114 Cinch Motor.

Weiters musste ich das 8.000 Service und das 16.000 Service nicht bezahlen........die HD ging mit abgefahrenen Reifen zurück zum Händler.

So sehen das auch die Gerichte in Österreich........nicht ganz.....laut einem Gerichtsurteil hätte ich 4.000 Euro bezahlen müssen.

Habe jedoch einen perfekten Dealer......habe ihm aber auch noch einen 3 und 4 Reparatur Versuch zugestanden.

Und die Gerichte berechnen in Cent pro gefahrenen KM


PS: Einige hier plappern schon viel Blödsinn........:nullahnung:


Tom der noch nie so günstig 22.000 km Motorrad gefahren ist
 
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MelvinSmiley

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Regel Nummer 2:
Mein Kühlschrank läuft 24/365 bzw. 366.
In keinem Prospekt steht, wie lange genau die Nutzungsdauer eines Produktes ist.

Damit haben Gerichte nun mal zu kämpfen.
Was gilt denn jetzt, was ist realistisch?


Wenn Du Dich über meine blöden Sprüche lustig machst, dann aber gefälligst richtig. Deinen Kühlschrank kannst schliesslich ausschalten bzw. vom Netz nehmen. :facepalm:
 
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Zeit für etwas Fachwissen:

In den 70er Jahren hat die Rechtsprechung erstmals eine Formel für die Rückgabe von Pkws im Rahmen der (damaligen) Wandlung ermittelt. Zu der Zeit ging man davon aus, dass die Lebensdauer eines Pkws 150.000 km beträgt. 1000 km waren aufgerundet 0,67% der zu erwartenden Lebensdauer. Pro 1000 km musste man sich daher 0,67% des Kaufpreises für die Abnutzung des Pkws anrechnen lassen. Zwischenzeitlich geht die Rechtsprechung von einer Lebensdauer zwischen 200.000 und 300.000 km (Luxusklasse wie 7er, S-Klasse etc.) aus. Bei 200.000 km sind 1.000 km 0,5% der zu erwartenden Lebensdauer. Bei 300.000 km sind 1000 km aufgerundet 0,34% der zu erwartenden Lebensdauer. Damit muss man sich heute für die Abnutzung eines Pkws zwischen 0,34% und 0,5% des Kaufpreises pro 1.000 km anrechnen lassen. Ich würde die Lebensdauer eines höherwertigen Motorrads wie einer GS mit 100.000 km bewerten. 1.000 km wären 1% der zu erwartenden Lebensdauer. Damit würde ich persönlich pro 1.000 km allenfalls einen Abzug für die Abnutzung in Höhe von 1% des Kaufpreises akzeptieren. Andernfalls würde ich die Sache gerichtlich entscheiden lassen.

CU
Jonni
Hallo Jonni,

Danke für deinen sachlichen Beitrag.
Ok, der Themenersteller hat bei seinem ersten, zurecht geschlossenen Beitrag daneben gelangt, aber ich finde, als Neuling hat man einen Schuss frei.

Ansonsten ist hier (von vielen anderen) viel Käse geschrieben worden:

Man kann 1,5 Jahr sehr zufrieden sein, dann stellen sich erhebliche Mängel ein, und dann darf man sein Fahrzeug zurück geben, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind => der Rückschluss von du bist so viel gefahren, warum willst du jetzt zurückgeben ist Schmarrn.

Bei Rücktritt (früher Wandelung) ist der höhere Wertverlust am Anfang irrelevant, die sogenannte Nutzungsentschädigung wird linear berechnet.

Eine andere Frage ist, wenn bei streitigen Mängeln der Händler ein "Kulanzangebot" unterbreitet, welches u.U. gar nicht so kulant ist.

Bei Auto ist man inzwischen bei höherwertigen Fahrzeugen bei bis zu 350.000 km mutmaßlicher Gesamtlaufleistung angelangt, für besonders interessierte:
https://www.iww.de/asr/autorecht/au...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117

Es kommt hierbei nicht darauf, wie viel der Durchschnittsgaragenparker so fährt, sondern wie lange das Fahrzeug mutmaßlich durchhält, und da müßte strenggenommen bei Motorrädern eigentlich ein höherer km-wert als bei Auto maßgeblich sein, den der Haltbarkeitskiller Rost spielt bei Motorrädern doch fast gar keine Rolle.

Kurzum, ich kann den Ärger verstehen, auch, dass er hier im Forum das so mitteilt.
Stell dir mal vor, du legst 21500 Ocken hin, fährst in einem coolen Sommer in 7 Monaten 33000 km (Soll vorkommen, Bonsai ist glaube ich schon 50000 km seit April gefahren), und dann sollst du 10750.- € zurück bekommen, weil du 7 Monate Spaß hattest.

Ne, nicht wirklich
 
A

Arnie70

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:confused: Willst Du damit andeuten das solche Beiträge erstellt werden um Unruhe zu stiften?

Mich würde Intressieren wieviel der Themenstarter gefahren ist um mal zu wissen welchen Abschlag Er hinnehmen soll.
Wenn der TÖ angegeben hätte, wieviel km er gefahren ist, dann könntes man den Abschlag ausrechnen...
Mich würde eher interessieren welche Mängel dazu führen, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag ein Thema ist.
 
D

der_brauni

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Ja ich hab es auch überflogen Brauny, daher auch meine Frage ob konkrete Mängel noch vorhanden sind - fraglich ist natürlich auch ob man sich vorgerichtlich überhaupt auf etwas einigen kann -, oder ob es sich um eine Unzufriedenheit handelt, welche der Verkäufer auf diesem Wege (1,5% vom Kaufpreis je 1000 km als Nutzungsentschädigung bei Rückgabe) regulieren will.

Gruß Thomas
 
C

Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

die Kritiken in den letzten Beiträgen bzgl. der dünnen Informationen des Themenerstellers sind sicherlich berechtigt...
mindestens ebenso fragwürdig sind aber die juristischen Halbweisheiten, die hier teilweise mit größtmöglicher Inbrunst vorgebracht werden... :cool:
 
C

Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Kann ja sein, aber was weißt Du besser, das die Jungs hier nicht wissen?
Wenn Du sowas in den Raum stellst, sollte da auch etwas Gehaltvolles nachkommen...
Hallo Peti,

ja, ich weiß es besser, ich verdiene sogar mein Geld damit (aber nicht hier, auch nicht mit Mitgliedern des Forums, und Akquise betreibe ich hier auch keine.

Hier steht in Grundzügen alles drin für diejenigen, die es verstehen wollen:

Hallo Jonni,

Danke für deinen sachlichen Beitrag.
Ok, der Themenersteller hat bei seinem ersten, zurecht geschlossenen Beitrag daneben gelangt, aber ich finde, als Neuling hat man einen Schuss frei.

Ansonsten ist hier (von vielen anderen) viel Käse geschrieben worden:

Man kann 1,5 Jahr sehr zufrieden sein, dann stellen sich erhebliche Mängel ein, und dann darf man sein Fahrzeug zurück geben, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind => der Rückschluss von du bist so viel gefahren, warum willst du jetzt zurückgeben ist Schmarrn.

Bei Rücktritt (früher Wandelung) ist der höhere Wertverlust am Anfang irrelevant, die sogenannte Nutzungsentschädigung wird linear berechnet.

Eine andere Frage ist, wenn bei streitigen Mängeln der Händler ein "Kulanzangebot" unterbreitet, welches u.U. gar nicht so kulant ist.

Bei Auto ist man inzwischen bei höherwertigen Fahrzeugen bei bis zu 350.000 km mutmaßlicher Gesamtlaufleistung angelangt, für besonders interessierte:
https://www.iww.de/asr/autorecht/aut...ertrags-f69117

Es kommt hierbei nicht darauf, wie viel der Durchschnittsgaragenparker so fährt, sondern wie lange das Fahrzeug mutmaßlich durchhält, und da müßte strenggenommen bei Motorrädern eigentlich ein höherer km-wert als bei Auto maßgeblich sein, den der Haltbarkeitskiller Rost spielt bei Motorrädern doch fast gar keine Rolle.

Kurzum, ich kann den Ärger verstehen, auch, dass er hier im Forum das so mitteilt.
Stell dir mal vor, du legst 21500 Ocken hin, fährst in einem coolen Sommer in 7 Monaten 33000 km (Soll vorkommen, Bonsai ist glaube ich schon 50000 km seit April gefahren), und dann sollst du 10750.- € zurück bekommen, weil du 7 Monate Spaß hattest.

Ne, nicht wirklich
Gefunden habe ich auf die Schnelle noch:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Nu...bei-Ruecktritt-von-Motorrad-Kauf--f41333.html
(mit auch eher geringen km-Werten)

Tatsächlich scheint es nicht so viele auf die Schnelle auffindbare Urteile zur Gesamtlaufleistung von Motorrädern bei Kaufvertragsrückabwicklungen zu geben

Bei mobile.de werden immerhin fast 300 BMW mit über 100.000 km Laufleistung angeboten:
https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/...erAsArray=PS&scopeId=MB&sfmr=false&usage=USED
 
Thema:

66600 km... 2nd

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