Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?

Diskutiere Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Situation: Gebrauchter PKW wurde erworben. EVB-Nummer erhalten und wunschgemäß Angebot des Versicherers (per Mail) für Haftpflicht und VK. PKW...
Reiner_Remstal

Reiner_Remstal

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Situation:

Gebrauchter PKW wurde erworben. EVB-Nummer erhalten und wunschgemäß Angebot des Versicherers (per Mail) für Haftpflicht und VK.
PKW wurde zugelassen und damit 2 Tage später ins europ. Nachbarland in Urlaub gefahren.
Dort über Nacht ins Hochwasser gekommen/unterspült worden. Schaden beträgt ca. 85% des Kaufpreises. Fahrzeug nicht fahrtüchtig.

Frage (wirklich für einen Freund):

a)Besteht bereits jetzt VK oder erst dann, wenn die sich mittlerweile versendeten Unterlagen des Versicheres bei dem Versicherungsnehmer im Briefkasten befinden?

b)Kann der Versicherer in Kenntnis des Totalschadens seine EVB "stornieren" und nur noch Haftpflicht versichern?

Vllt. kann ein branchenaffiner Kollege ein Statement hierzu posten?

Danke!
 
Boxertyson

Boxertyson

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Das kann man leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz für die Kaskoversicherung erst mit der Annahme des Vertrages. Das bedeutet, so lange der Versicherer den Antrag nicht angenommen hat, durch die Ausstellung der Police, besteht auch kein Versicherungsschutz für jegliche Kaskoversicherungen (Voll- oder Teilkasko).

Über die eVB hat man nur vorläufigen Versicherungsschutz für die Haftpflicht (sogar gesetzlich geregelt).

Der Anbieter, für den ich tätig bin, erteilt eine vorläufige Deckung für die Kasko wenn :

-dem Kunden ein Angebot vorliegt
-das Vorfahrzeug Kasko versichert war, stille Annahme des Versicherers, das das neue Fahrzeug gleichwertig versichert werden soll
-oder ich als Vertreter eine vorläufige Deckung erteilt und in unserer EDV hinterlegt habe

Letztendlich muss Dein Freund bei seiner Gesellschaft nachfragen, wie diese das handhabt.

Gruß

Rainer
 
J

Joerg1952

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Wenn die Versicherungsprämie bezahlt wurde.
Meine Versicherung weist in ihren Schreiben darauf hin.
 
Boxertyson

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Wenn die Versicherungsprämie bezahlt wurde.
Meine Versicherung weist in ihren Schreiben darauf hin.
Auch das ist richtig, deshalb ist Lastschrift von Vorteil, weil damit der Vertrag als bezahlt gilt, auch wenn der Beginn z.B. der 01. eines Monats ist, aber erst zum 15. abgebucht werden soll.
 
Winduro

Winduro

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Bin zwar nicht branchenaffin, habe mir aber auch schon einmal die Frage gestellt.
In den Standard-Verträgen ist es so, dass es eine Deckungszusage ab Zulassung nur für die KFZ-Haftpflicht gibt. Teil- und Vollkasko besteht in der Regel erst ab dem ersten Zahlungseingang beim Versicherer.
Daher sollte man sich für die Kaskoversicherung eine Deckungszusage ab Zulassung vor Vertragsabschluß (schriftlich) bestätigen lassen. Das ging bei mir auch bei einem Online-Versicherer als Neukunde.
 
C

ChrisAUT

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oder ich als Vertreter eine vorläufige Deckung erteilt und in unserer EDV hinterlegt habe
Für genau diese "Details" habe ich eine Agentur für all meine Angelegenheiten beauftragt, um mich eben nicht um das Kleingedruckte kümmern zu müssen. Ich verlasse mich da auf die schriftlichen Zusagen seitens Vertretung, so hat man was in der Hand.
 
gshogi

gshogi

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Meine Versicherung (Gothaer) teilte mir vor Jahren mal mit, dass mit der EVB- Nummer der Versicherung und der Zulassung mit dieser Nummer der Wagen versichert ist.
Alles andere ist nur noch Bürokratie.
Mit der EVB-Nummer (Angebot der Versicherung) und der Zulassung (Annahme des Angebotes) ist der Versicherungsvertrag zu Stande gekommen.
 
SLK

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'n Abend,

mit dem Beitrag #2 wurde alles geschrieben. Der entscheidende Punkt ist die Erteilung der vorläufigen Deckung für die Kasko, das kann der Versicherungsvertreter machen, so wie Rainer es geschildert hat.
 
zyklotrop

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Bei Elementarachttritt übrigens die Teilkasko ein. Damit steigt auch nicht die SF Klasse.
 
Uli G.

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Reiner_Remstal

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Guten Morgen/Tag allen Schreibern hier, danke Euch für die ausführlichen und substantierten Beiträge, hat m. E. geholfen eine Lösung für den Betreffenden zu finden! MERCI!
 
Thema:

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