ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ?

Diskutiere ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die deutsche ABE stirbt doch eh aus oder? Bei EG-BEs gibts keine solche Probleme.
SimonADV

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Die deutsche ABE stirbt doch eh aus oder? Bei EG-BEs gibts keine solche Probleme.
 
Bumbewasserzang

Bumbewasserzang

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Aldalä, ich darf gar nicht dran denken, wie viele Zubehörteile mit ABE ich seinerzeits an meiner V-Strom 1000 montiert hatte und immer problemlos durch den TÜV kam, sogar ohne die ABE s dabei zu haben.
 
fralind

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Nie die HU Organisationen mit dem Trachtenclub verwechseln oder gleichstellen.

Völlig unterschiedliche Paar Schuhe.



Kleines Beispiel:
Reflektor am Heck.

HU Relevant: Fehlt = EM (Erheblicher Mangel) Plakette nicht möglich
Schmiere: Fehlt = 15 € da Mangel, aber Weiterfahrt kein Problem




HU um 12 Monate überschritten

HU nicht relevant: Erhöhter Gebührenbeitrag, kein Melden, keine Verfolgung der Ordnungswiedrigkeit.
Schmiere: Anzeige, Bussgeld, Punkt in Flensburg, Aufforderung zur Vorführung innerhalb der nächsten 14 Tage, im stehen Verkehr. Anzeige, Bussgeld, sofortige Vorführung bei einer Prüforganisation und nur noch die Fahrt dahin, bei einer Kontrolle.
 
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MarinGS

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Aldalä, ich darf gar nicht dran denken, wie viele Zubehörteile mit ABE ich seinerzeits an meiner V-Strom 1000 montiert hatte und immer problemlos durch den TÜV kam, sogar ohne die ABE s dabei zu haben.
Es ist ja so ... und nicht unmöglich - eine ABE kann unter Umständen die andere aushebeln. Bei 25 ABE´´s haben die sich bei dir alle untereinander ausgehebelt.

Blieb am Ende nur eine übrig ... is doch alles gut :bounce:
 
MarinGS

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Nie die HU Organisationen mit dem Trachtenclub verwechseln oder gleichstellen.
Herrlich

... dazu fällt mir sofort die Geschichte mit dem deutschen TÜV in der Türkei ein.

War so 2007

Unsere Jungs wurden hingeschickt, um da mal aufzuräumen.

Hauptuntersuchungen nach deutschem Vorbild und Ausbildung der Kollegen vor Ort.

„Würden wir eins zu eins den deutschen Standard anwenden, müssten wir in der Türkei über 50 Prozent der Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen“, sagte Aubel. „Das würde jedoch in der Bevölkerung eine Revolution auslösen“, fügte der TÜV-Experte hinzu
 
gerd_

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Hi
Wobei die TÜVies in der TR nur in gemässigten Gegenden waren und ein Durchfallen wegen nicht funktionierendem Fernlichtkontrolllämpchen auch bei uns albern ist. Weiter im Osten waren sie aber gar nicht weil sie keinen Intensivmediziner dabei hatten (Herzinfarkt, Schreikrampf;. . .)
Es geht z.B. um "konkurrierende" ABEs bei den Autoposern. Da verbastelt einer ein legales Gewindefahrwerk UND legale Spurverbreiterungen UND legale Breitreifen/Räder. Der ganze Krempel passt nicht in die Radhäuser und beim Einschlagen streift der Reifen. Ebenso wenn die Karre auch nur im Ansatz federt und mit mehr als 1 Person "beladen" ist.
Alles hat jeweils eine ABE! Nur ist eben jede für sich bei sonst serienmässigen Fahrzeug geprüft und nicht mit allen denkbaren (samt unbekannten!) Kombinationen.
Zudem können meines Wissens nicht alle Organisationen Eintragungen vornehmen.
Folglich wird eine "nichteintragungsberechtigte" vielleicht zur Auffassung tendieren "Ein anderes Rücklicht und eine Lenkererhöhung haben nichts miteinander zu tun", und folglich "passt das" bei der HU.
Die andere wir auf Eintragung bestehen "wei es Pflicht ist" und sonst leider keine Plakette. . . Zudem erteilen dann "die Anderen" illegal Plaketten und man kann etwas Krieg um Monopole führen? "Ich bin der Herr Dein TÜV; Du sollst keine anderen Prüfstellen haben neben mir!"
Irgendwann machte "man" z.B. der Politik klar man müsse die Airbags prüfen und bräuchte daher mehr Gebühren. Abgehakt und durchgewunken. Der schlechte Witz: Man kann Airbags nur prüfen indem man sie auslöst! Alles andere ist Show. Um zu sehen dass ein Loch im Armaturenbrett ist weil der Airbag auslöste bräuchte ich keine Gebühren.
Um (ohnehin) das Prüfprotokoll anzusehen braucht's auch keine Kohle zumal sich die "Testvorgänge" relativ leicht austricksen lassen. Bei meinem Recaro ohne Airbag genügte ein Widerstand um den Airbag zu simulieren.
gerd
 
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Q4me

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Herrlich

... dazu fällt mir sofort die Geschichte mit dem deutschen TÜV in der Türkei ein.

War so 2007

Unsere Jungs wurden hingeschickt, um da mal aufzuräumen.

Hauptuntersuchungen nach deutschem Vorbild und Ausbildung der Kollegen vor Ort.

„Würden wir eins zu eins den deutschen Standard anwenden, müssten wir in der Türkei über 50 Prozent der Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen“, sagte Aubel. „Das würde jedoch in der Bevölkerung eine Revolution auslösen“, fügte der TÜV-Experte hinzu
In Deutschland, respektive in diesem Forum findet diesbezüglich lediglich eine "Revolution an der Tastatur" statt!
 
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Larsi

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Vorsicht Halbwissen:

Ein Teil mit e-Prüfzeichen wird behandelt wie ein Originalteil, somit dürfen mehrere Teile ohne weitere Abnahmen verbaut werden.
Ein Teil mit ABE ist ein Zubehörteil, was am originalen Fahrzeug zulässig ist. Jedes weitere ABE-Teil könnte abnahmepflichtig sein.

So hab ich das in Erinnerung.


Ein Teil mit EG-BE ... keine Ahnung, ist das gleichzusetzen mit dem e-Prüfzeichen?
 
Frangenboxer

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Wenn du unsicher bist, einfach beim Vertrieb anrufen.

Ich habe mal wegen der Puig Scheibenverstärkung nachgefragt, nicht erforderlich.
Ich Spinne jetzt mal den Gedanken weiter: weiß die Grünmütze das bei einer Kontrolle auch?

Wer muss wie beweisen, ob es eintragungspflichtig ist oder nicht?
Ist mein selbstgedengelter Lampenhalter für die Nebler mit E-Zeichen eintragungspflichtig? Oder der gekaufte bei ebay nicht?
Ich glaube das hängt alles sehr vom good will der beteidigten Personen ab....
 
MarinGS

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Hi
Wobei die TÜVies in der TR nur in gemässigten Gegenden waren ......

Weiter im Osten waren sie aber gar nicht weil sie keinen Intensivmediziner dabei hatten (Herzinfarkt, Schreikrampf;. . .)
gerd

:stomp: Herrlich
 
MarinGS

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Vorsicht Halbwissen:

Ein Teil mit e-Prüfzeichen wird behandelt wie ein Originalteil, somit dürfen mehrere Teile ohne weitere Abnahmen verbaut werden.
Ein Teil mit ABE ist ein Zubehörteil, was am originalen Fahrzeug zulässig ist. Jedes weitere ABE-Teil könnte abnahmepflichtig sein.

So hab ich das in Erinnerung.

Ein Teil mit EG-BE ... keine Ahnung, ist das gleichzusetzen mit dem e-Prüfzeichen?
Mir gefällt diese einfache schlichte Erklärung:

Die EG-BE oder auch E-Prüfzeichen, ist ein Genehmigungszeichen an genehmigungspflichtigen Bauteilen deines Motorrades. Wenn ein Bauteil dieses Zeichen hat, kannst du es zum Tuning verwenden, ohne dass du dein Bike beim TÜV vorführen oder eine sonstiges Gutachten einholen musst.

Natürlich muss das Bauteil zu deinem Motorrad passen und mit der ABE deines Bikes konform sein. Dann wiederum kannst du es aber bedenkenlos an dein Bike schrauben. Bei unseren Ausführungen hier beziehen wir uns auf die Lage in Deutschland. Trotzdem handhaben die meisten Länder in der EU das Thema ähnlich.
Die EG-BE ist nämlich ein EU-weites Prüfzeichen.

Zusatz von oben: Jedes weitere ABE-Teil könnte abnahmepflichtig sein.
 
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MarinGS

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Ich Spinne jetzt mal den Gedanken weiter: weiß die Grünmütze das bei einer Kontrolle auch?

Wer muss wie beweisen, ob es eintragungspflichtig ist oder nicht?
Klare Antwort - auf der Straße, du - mit deiner ABE und all den Prüfzeichen - vor ORT

Du fährst damit rum - du hast es gekauft - du hast es angebaut

Du bewegst dich im Bereich des deutschen Straßenverkehrsrechts

Du bringst das Fachwissen mit, das E Prüfzeichen und ABE dich von der Pflicht entbinden oder nicht, wenn nicht hast du das vorher zu klären.

Die Grünmütze muss nix beweisen.

"Wenn wir beim Blick auf die Papiere nichts feststellen was den Fahrer entlastet wird die Weiterfahrt untersagt"

Da gibt es Grünmützen, die kennen jeden Winkel deiner Maschine.

Der schickt dich bei Unklarheiten einfach an die Kontrollstelle weiter - und wenn die meinen das deine Beweise nicht ausreichen ist die Kiste stillgelegt.

Und ab da zitiere ich Fralind - denn wie ich meine gilt das erst recht für eine angeordnete Nachprüfung/Kontrollprüfung:

"Nie die HU Organisationen mit dem Trachtenclub verwechseln oder gleichstellen. Völlig unterschiedliche Paar Schuhe"
 
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Und hier paar Anmerkungen zur E-Nummer:

Die E-Nummer muß im Kreis sein, dann ist die Anlage oder das Anbauteil in jedem EU-Land zugelassen und muß nicht eingetragen werden.
Hierbei handelt es sich in unseren Fällen eigentlich immer um das kleine e mit nem Kreis rum, danach die Zulassungsnummer.
Teile mit kleinem e werden nur innerhalb der EU anerkannt, die Zahl dahinter zeigt das Land an, in dem das Teil zugelassen wurde.
Bei lauten zugelassenen Auspuffanlagen ist dies oft Italien:D
Ein großes E im Kreis wird in der EU und in Ländern anerkannt, die nicht zur EU gehören, z.B Bosnien usw.
Bei einem E in einem Kästchen handelt es sich oft um Prüfungsländer, die nicht in der EU sind, somit muß das Teil bei uns eingetragen werden, ein Gutachten sollte dann vorliegen.
Komischerweise gibts aber auch manchmal Teile die z.B in Italien oder Frankreich abgenommen wurden, und auch nur ein E im Kästchen haben.
Da wird dann auch meist ein Teilegutachten mitgeschickt, und das Teil muß beim TÜV vorgeführt werden. Das ist bei vielen Anlagen von Acrapovic der Fall.

Viele wissen das nicht und fahren trotzdem einfach so mit rum, weil halt ein E-auf dem Topf ist.

Hier mal die Länderliste für die E-Nummern:

1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
37 Türkei
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland
 
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Frangenboxer

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Ich bezog mich erstmal auf #58 von pinkys Scheibenverstärkung. Es klingt für mich so, dass er dafür keine ABE oder kein E Zeichen dran hat. Nur die telefonische Aussage vom Vertrieb "nicht erforderlich" .

Wenn ich von unserem Kunden eine relevante Aussage zu einem Projekt bekomme, fordere ich immer eine Bestätigung per Mail an, um ihn hinterher an seine Aussage erinnern zu können. Sollte man hier dann wohl auch machen.....
 
MarinGS

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Ok ... dann kopier ich mal rein was ich hab

Eintragungspflichtig

Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.

Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe

Eintragungsfrei

Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)

Quelle ist Motorradonline

Und nie vergessen, dass es natürlich eintragungsfreie Teile gibt, die im Grundsatz (serienmäßiges Fahrzeug) angebaut sein müssen - ohne die eine ABE sofort entfällt.

Bestes Beispiel: Ein fehlender Kettenschutz
 
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Pinky

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Ich bezog mich erstmal auf #58 von pinkys Scheibenverstärkung. Es klingt für mich so, dass er dafür keine ABE oder kein E Zeichen dran hat. Nur die telefonische Aussage vom Vertrieb "nicht erforderlich" .
Bei Motea kam eine telefonische Aussage "wohl nicht erforderlich". Hat mich nicht wirklich überzeugt.
Ich habe dann später per mail bei Louis angefragt und eine schriftl. Bestätigung bekommen. :up:
 
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Wer muss wie beweisen, ob es eintragungspflichtig ist oder nicht?
Ich denke in Ernstfall der, der es angebaut hat. Die Beamten vor Ort werden dich im Zweifelsfall bitten, das beim Tüv zu klären.
Ob die mail vom Händler reicht, kann ich nicht sagen. Aber eine Scheibenverstärkung wird dann wohl kein großes Thema werden, blöd sind die auch nicht.
 
MarinGS

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Ob die mail vom Händler reicht, kann ich nicht sagen.
Wenn sie in der Garage steht vielleicht - aber auf der Straße ganz sicher nicht. Nur Fahrzeugschein mit Eintragung.

Ich zitiere nochmal und das ist unmissverständlich:

"Wenn wir beim Blick auf die Papiere nichts feststellen was den Fahrer entlastet wird die Weiterfahrt untersagt"

Unmittelbar und vor ORT

Nachträglich eingebrachte Dokumente stehen nicht in den Papieren und sind somit als nicht eingetragen zu betrachten.

Zweitens:


Wie heisst es so schön: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Ignorantia legis non excusat

Wem die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, der wird nur dann nicht bestraft, wenn ihm das Unrechtsbewusstsein unvermeidbar fehlte.

Kein Richter in der Welt wird dir hier eine Unvermeidbarkeit attestieren.

 
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