Alter Bußgeldkatalog gilt ab heute

Diskutiere Alter Bußgeldkatalog gilt ab heute im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ok, glaube ich gerne. Und ich kenne keinen, der sowas macht, wenn die Polizei in Sichtweite ist. Zwei Probleme beim „vernünftigen“...
Pinky

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Dass man beim vernünftigen Durchschlängeln in einer Stausitiation bestraft wird bzw. von der Ordnungsmacht gemaßregelt wird, ist mir auch in D. noch nicht passiert, genauso wenig ist mir solches zu Ohren gekommen.

Ok, glaube ich gerne. Und ich kenne keinen, der sowas macht, wenn die Polizei in Sichtweite ist.

Zwei Probleme beim „vernünftigen“ Durchschlängeln.
1. Du überholst rechts: 100 € plus 1 Punkt
2. Du hast zu wenig Sicherheitsabstand zu den Autofahrern: Gefährdung

Unberechtigtes Befahren der Rettungsgasse 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 300 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Auf dem Standstreifen ist eigentlich mehr Platz: Kostet auch weniger: 75 € 1 Punkt
 
stefant

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Der ADAC gibt einen guten Überblick über die alten und neuen Bußgelder und erklärt in einem Video, warum ein Teil der Neufassung der Bußgeldkataloges nichtig ist und ein Teil gültig.
StVO-Novelle: Neue Regeln und Strafen

Das das unberechtigte Benutzern der Rettungsgasse verboten ist, eigentlich logisch. Dass es als unzulässiges Rechtsüberholen geahndet wird (100 Euro und 1 Punkt), das war mir so nicht bekannt.
 
D

der_brauni

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Und ich kenne keinen, der sowas macht, wenn die Polizei in Sichtweite ist
Du kennst halt nur rechtschaffene und gesetzestreue Motorradfahrer.
Nachdem ich einmal dabei versehentlich "erwischt" wurde, soll heißen die Polizei beobachtete völlig unbeeindruckt mein Tun in der "Motorradgasse", mache ich das auch im Angesicht der Ordnungsmacht.
Zu deinen "Problemen" :
Dass Durchschlängeln nicht erlaubt ist, ist mir bewusst, allerdings wird dies eher geduldet als Standspur befahren. Zumindest habe ich dies schon mehrmals so beobachten können, während die Durchschlängler unbehelligt blieben, wurden zeitgleich Standspurfahrer polizeitechnisch besrbeitet.
Was mir aber als Motorradfahrer nie und nimmer einfallen wird, ist mich bei einem Autobahnstau schön brav hinten anstellen.

Gruß Thomas
 
stefant

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Was mir aber als Motorradfahrer nie und nimmer einfallen wird, ist mich bei einem Autobahnstau schön brav hinten anstellen.
Spätestens bei 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat ÖPNV - und die kommen wieder nach der Novellierung der Novellierung - kommst Du ins Grübeln. :wink: Oder doch besser über die Standspur?
 
I

iHans

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Wenn der Seitenstreifen vom Autofahrer dazu benutzt wird, schneller voranzukommen, drohen 90 EuroBußgeld.

..ist günstiger als Rettungsgasse.
 
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der_brauni

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Stefan, was denkst du wohl, wie viele Pkw ein ungebremster LKW am Stauende zu Kernschrott verarbeitet, bevor er zum stehen kommt?
Hab mal ein Video gesehen, da waren es 4 Stck bis ein anderer LKW mit heftigem Schub nach vorne die Restenergie aufnahm.
Also so min. 10 Fahrzeuge sollte man grundsätzlich ziemlich zügig zwischen sich und den Stauende bringen.
Sollte aber nur ein kleiner Überlebenstipp sein, will hier niemanden zur Gesetzlosigkeit anstiften.

Gruß Thomas
 
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manfred180161

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Besser auf dem Standstreifen nach vorne fahren, sollte deutlich billiger sein.
Oder gleich garnicht auf die Autobahn, macht eh keinen Spaß.
 
manfred180161

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Da hst du auch wieder recht. Wir hier knapp südlich Stuttgart sind mit direktem Blick auf die schwäbische Alb inclusive Kurven bis dir schlecht wird gesegnet, fahren aber trotzdem auch oft Autobahn, um in das eigentliche Tourengebiet zu kommen. Geht eben nicht anders...
 
MarinGS

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Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO-Novelle), auf die sich Verkehrsminister der Länder am 16.4.2021 mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geeinigt haben.
Das sind die neuen Strafen und Bußgelder der StVO


● Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet künftig bis zu 110 Euro.

● Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.

● Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.

● Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung auf bis zu 100 Euro.

● Das "ganz normale" Knöllchen kostet künftig nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern bis zu 55 Euro.

● Das Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.

● Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.

● Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.

● Notorische Schnellfahrer brauchen künftig ein dickes Konto. Geschwindigkeitsübertretungen werden heftiger bestraft. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.

Die neuen Strafen für überhöhte Geschwindigkeiten innerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 30 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bisher 160 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680 Euro)

Außerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bisher 30 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 80 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher 120 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher 160 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bisher 240 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bisher 440 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 600 Euro)

Die neuen Regelungen sollen bis Spätsommer 2021 durch den Bundesrat und noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten.
 
Espaceo

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... gute Übersicht... klingt böse gesprochen nur nach einem "Inflationsausgleich" statt nach Verschärfung.
 
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gstommy68

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Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO-Novelle), auf die sich Verkehrsminister der Länder am 16.4.2021 mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geeinigt haben.
Das sind die neuen Strafen und Bußgelder der StVO

Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
Hallo
gilt das nur für Autos oder auch für motorisierte Zweiräder?
Ganz schlaue könnten ja auf die Idee kommen auf Moppeds anzuwenden wenn man in der Eifel o.ä. rumdüst :confused:

gruß
gstommy68
 
Pinky

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Ganz schlaue könnten ja auf die Idee kommen auf Moppeds anzuwenden wenn man in der Eifel o.ä. rumdüst :confused:
"In der Eifel rumdüsen" verstößt nicht gegen die StVO, ist also nach wie vor kein Problem.
Das Autoposing findet dagegen hauptsächlich in den Innenstädten statt. Da, wo viel Publikum ist.
 
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MarinGS

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Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.

Sehr erfreulich, da es momentan in unserer Region nur mit einem Zehner bestraft wird.

Und das find ich lächerlich.
 
Pinky

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Wenn mit "rumdüsen" gemeint ist, dass die immer gleichen 7 Kilometer mit GoPro, Stopuhr und Publikum permanent hoch und runter gefahren werden, hoffentlich.
Stimmt! :up:
Aber unter rumdüsen verstehe ich eigentlich was anderes ... und die Eifel ist groß.
 
moubeli

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Aber unter rumdüsen verstehe ich eigentlich was anderes ... und die Eifel ist groß.
Yo. Nur wird diese Art von rumdüsen selbst vom größten Spießer (hoffentlich) nicht als Gepose interpretiert werden.
 
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