Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens?

Diskutiere Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Ich war im Jahre 2019 in den Dolomiten. Bin mit einem in Deutschland geliehenen Bike eines Kumpels in eine Polizeikontrolle gekommen...
Blacktriple

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Hallo

Ich war im Jahre 2019 in den Dolomiten.
Bin mit einem in Deutschland geliehenen Bike eines Kumpels in eine Polizeikontrolle gekommen.

Laptop auf, alles geprüft, gute Weiterfahrt gewünscht bekommen.

Nun kommt nach 3 Jahren Post an den damaligen Halter aus Italien?!

Frage an die die sich auskennen:

Ist das rechtens?
Soll bezahlt werden?

Dachte auch schon an Fake, Datensatz gekauft und auf blöd kontrollierte Leute anschreiben zum abkassieren…

Aber lest selbst

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technofix

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Das Vertöße auch noch nach Jahren eingefordert werden ist mir bekannt. Gibt dazu reichlich Berichte im Netz.
Zum sachlichen Grund der dir vorgeworfen wird kann ich nichts sagen. Im Zweifel lieber einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
 
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Falls du Mitglied bist im ADAC, dort die Verkehrsrechtsabteilung anfragen - die sollten dir helfen können.

Es gibt immer Ausnahmen oder Sonderfälle - aber zum Glück sind wir ja alle ein EUROPA :cool:
 
lederkombi

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So, habe es mir nochmals angeschaut. Es geht somit um den Fakt, dass ein Vergehen im 2019 begangen wurde und dann bis im 2021 die Bekanntgabe des Fahrers vom Halter verlangt wurde. Die Busse ist offenbar an den Halter gerichtet und nicht an den Fahrer. Und es ist teuer, sehr teuer. Wenn sofort bezahlt wird, dann ist es noch relativ günstig, danach geht es rauf auf die 312euro und später mind. auf über 500 (Maximal bis 1160).
 
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TTTom

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Also ich lese, dass der Verstoß am 24.07.2021 um 13:00 stattgefunden hat.
Der geandete Verstoß ist die Nicht-Nennung-des Kfz-Halters! Die Frist zur Nennung war wohl 2021

Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n. 285
Nuovo codice della strada
§126bis

Wer als Fahrzeugeigentümer oder andere im Sinne von Artikel 196 solidarisch haftende Person, unabhängig davon, ob natürliche oder juristische Person, ohne nachweislich triftigen Grund die Übermittlung der Daten unterlässt, muss eine verwaltungsrechtliche Geldbuße zwischen 286 und 1.143 Euro zahlen.


Da hätte wohl der Fahrzeugeigentümer den Fahrer nennen müssen.
 
MacBig

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Frage an den TS, warst du am 24.07.2021 in Italien unterwegs?
Und allgemein, ich würde zum Anwalt gehen.
 
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Gast 61523

Gast
Hatte ich auch aus 2019, Frist wurde dank Corona verlängert, waren bei mir mit sofortiger sofort Zahlung um die 200 Euro, musste dann auch mich als Fahrer dort schriftlich melden. Beim Kollegen waren es um die 600 Euro, war paar Km schneller als ich.

Dachte auch Frist abgelaufen, aber wie oben geschrieben dank Corona wurde die Frist verlängert kann dir nur nicht mehr sagen wie lange.

P.s. juckt nicht ob du aus der Sache raus kommst bleibt dann beim Halter hängen.

https://www.focus.de/finanzen/ausna...elder-muessen-bezahlt-werden_id_12471630.html


Gerad nochmal genau durchgelesen, Ja es geht um die Nennung des Fahrers da es um Punkte geht, die dem Fahrer dann abgezogen werden und glaube 2 Jahre gelten, dem ist er wohl nicht nachgekommen.
 
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Blacktriple

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Frage an den TS, warst du am 24.07.2021 in Italien unterwegs?
Und allgemein, ich würde zum Anwalt gehen.
Wie geschrieben, ich war als Fahrer, nicht Fahrzeughalter….

Halt, 24.07.?????

Nee, wir fahren immer im JUNI WO DIE STRASSEN LEER SIND!

Ich kontaktiere das Hotel, frage sicherheitshalber noch mal nach für das Reisedatum!
Danke für den Hinweis!

Melde mich später zurück.

Lasst es aber bitte hier erst mal Infoweise so weiterlaufen.

Und schon mal danke für alle Antworten ;)
 
Klausmong

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Das ist eine Strafe, weil der Halter den Fahrer nicht genannt hat.

Wurde hier im Forum schon öfters diskutiert,

ist so in vielen Ländern, wenn man den Fahrer nicht benennt, dann ist das eine extra Strafe, und die wurde 2021 ausgesprochen !

Da es über die Polizei in Deutschland geht kann man davon ausgehen, das es über korrekte Kanäle läuft.

Und es ist klar eine Halterstrafe, weil der Halter nicht reagiert hat.

Nicht zahlen und warten wird nur teurer
 
Blacktriple

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Ich verstehe das soweit Klaus, danke.
Jetzt hab ich das Hotel angeschrieben, um den Reisezeitraum für 2019 abzufragen.

Komischerweise ist im Bekanntenkreis ein gleiches Schreiben aufgetaucht.

Ich habe mit dem Kumpel eines Freundes nix zu tun, ER war angeblicherweise auch in Italien, mit passendem Kennzeichen auf der Anzeige.

NUR IST DAS FAHRZEUG EIN LANDWIRTSCHAFTLICH GENUTZTER UNIMOG!
 
gerd_

gerd_

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Hi
FAQ: Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien

Wann verjährt ein Bußgeld aus Italien?
Befindet sich Ihr Wohnsitz außerhalb Italiens, tritt die Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien in der Regel nach 360 Tagen ein.

An welchem Tag beginnt die Frist?
Für die Verjährung in Italien ist der Tattag ausschlaggebend. Ein Beginn der Frist mit dem Zeitpunkt der Identitätsermittlung ist in der Regel rechtswidrig.

Wie lange können die italienischen Behörden das Bußgeld eintreiben?
Auch wenn die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, kann ein Bußgeld für einen Strafzettel noch eingetrieben werden. Das ist den Behörden fünf Jahre lang möglich.
gerd
 
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Gast 61523

Gast
Ich verstehe das soweit Klaus, danke.
Jetzt hab ich das Hotel angeschrieben, um den Reisezeitraum für 2019 abzufragen.

Komischerweise ist im Bekanntenkreis ein gleiches Schreiben aufgetaucht.

Ich habe mit dem Kumpel eines Freundes nix zu tun, ER war angeblicherweise auch in Italien, mit passendem Kennzeichen auf der Anzeige.

NUR IST DAS FAHRZEUG EIN LANDWIRTSCHAFTLICH GENUTZTER UNIMOG!
Dann ist was Suspekt, normal kommt die Strafe z.B. zu schnell gefahren, sind noch Punkte fällig liegt ein Schreiben mit dabei, den Fahrer zu nennen um ihm Punkte abzuziehen, in Italien werden Punkte von einem Punktekonto abgezogen.
Das aber ein Schreiben kommt, weil der Halter den Fahrer nicht gennant hat ist komisch, es muss ja vorher ein Verstoß vorliegen.
 
G

Gast 61523

Gast
Der Verstoß liegt ja vor. Nur hat der Halter seinerzeit nicht bei der Ermittlung geholfen.
Steht so richtig aber nix davon da ?
a. Knöllchen kam mit Aufforderung zur Nennung des Fahrers und dies wurde versäumt. Anwalt sparen und zahlen, würde dann aber noch abklären ob die Daten nachgereicht werden müssen.
b. Es kam nur dieses Schreiben dann fehlt bzw. stimmt da irgendwas nicht.

Hilft dann nur jemand der Italienisch spricht und dort mal anruft um es zu klären, bzw. schriftlich nachfragen.
 
maxquer

maxquer

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Wir haben in 2018 als Mopedgruppe auch eine Anzeige für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen. Kam dann 2019.
Die Strafe war ziemlich heftig. In der Anzeige stand am Ende, dass der Fahrer genannt werden musste, da es ansonsten eine weitere Strafe gibt.
Haben wir alle gemacht und danach kam nichts mehr.

Gruß,
maxquer
 
q00p3R

q00p3R

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Ich kann aus eigener Erfahrung, von beiden Seiten jeweils genau sagen, dass das hier offiziell ist. Es gibt mit mehreren europäischen Ländern eben solche Justiz und Vollstreckungshilfe-übereinkommen. Das heißt die deutschen Behörden, spätestens in jedem Fall die oberste justizbehörde darf in Deutschland die Strafe vollstrecken, wenn du nicht reagierst.

In Ungarn hatte ich glücklicherweise ein Land erwischt, das kein Abkommen hat. War 10kmh zu schnell, section controll, 100€. Kein Abkommen heißt die können mich hier zehn Mal Anschreiben...wird nichts passieren. Ich darf halt nur ca. 10 Jahre oder so nicht nach Ungarn, dann wird s an der Grenze vollstreckt.

In Österreich, Norwegen, Frankreich, Italien USw sieht es anders aus. Die können vollstrecken lassen. Das heißt auf deutsch: Nichtbezahlung führt zur Strafverhärtung. Eine Verjährungsfrist gibt es in der Tat, nicht aber bei Verschulden durch betroffene (also wenn du oder der Halter nicht reagieren). Im schlimmsten Fall wäre knast natürlich möglich aber keine sorge das geht nicht einfach so ohne weiteres. Es wird erst Jahre lang teurer, bis dann ein Schreiben des Justizministeriums kommt, das sollte man vermeintlichst ignorieren, sonst wird's ernst.

Mein Tip: schnell nen Verkehrsrechtsanwalt konsultieren der mit Italien Ahnung hat (ja der sollte Erfahrung mit genau sowas haben sonst dauerts und das wird ohne Rechtsschutz teuer) und der wird dir raten erst Mal nichts einzugestehen.

Zu Grund der owi kann ich nichts sagen aber klingt wie ohne Genehmigung des Halters unterwegs gewesen, dafür benötigt man in manchen Ländern eine Beglaubigung (keine Ahnung ob in IT?!?) Sonst ist es ne Ordnungswidrigkeit. Dann würde aufgrund der in Italien geltenden Halterhaftung, die es in Dt. Nicht gibt, der Halter angeschrieben der dich benennen sollte und hat das nicht getan. Das ist wiederum ne owi.

Daher jetzt dieser Salat, mein Beileid...
 
G

Gast 61523

Gast
Es müsste ja aber, ein Briefchen mit eben dieser Aufforderung mal an den Halter gesendet worden sein, wurde das ignoriert, selber schuld. Kam da aber vorher nix ist es etwas suspekt.
 
Thema:

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