Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens?

Diskutiere Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Auch in der Schweiz gilt Halterhaftung. Also wie in Italien etc.
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Man sollte nicht meinen, dass wir alle auf der selben Erdkugel leben und mit Intelligenz unser Leben angenehm gestalten.

Auf meinen Touren bleibt zur Zeit immer ein unbefriedigendes Gefühl zurück: bei all den Verboten, den Beschränkungen ...... was kommt da am Ende des Jahres noch?

Wenn ich wenigstens vor Ort rausgezogen werde, dann weiß ich es - aber so bleibt ein Gefühl, das macht nicht glücklich.

So werden wir eben immer gereizter ...... und am Ende wundert man sich, wenn irgend einem die Sicherung rausfliegt.
 
G

Gast 61523

Gast
Das ist genau das, was ich schon geschrieben habe.

Nicht den Fahrer benennen ist in manchen Ländern eine Ordnungswidrigkeit.



Stimmt nicht, der Halter hat den Fahrer nicht benannt, das ist eben in vielen Ländern Gesetz das zu tun, nur in Deutschland kennt man das nicht.
In dem Schreiben steht auch, das man eine Strafe bekommt, wenn man den Fahrer nicht nennt.
Er ist doch aber gar nicht die gesuchte Person, wobei Italien auch nix dafür kann, das Fahrzeug wurde abgemeldet und ein neuer hat das Kennzeichen erhalten, das müsste die Zulassungsstelle eigentlich merken, war in diesem Fall aber wohl nicht zutreffend. Der Weg dahin alles richtig zu stellen kostet Nerven und Geld. Alternativ Strafe bezahlen für eine Tat die ich aber gar nicht gebangen habe, bleibt der einfachste Weg 5 Jahre Italien meiden.
 
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
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Er ist doch aber gar nicht die gesuchte Person, wobei Italien auch nix dafür kann, das Fahrzeug wurde abgemeldet und ein neuer hat das Kennzeichen erhalten, das müsste die Zulassungsstelle eigentlich merken, war in diesem Fall aber wohl nicht zutreffend.
Ich habe das noch nicht gelesen, wurde das so genauso bestätigt?

Der Weg dahin alles richtig zu stellen kostet Nerven und Geld. Alternativ Strafe bezahlen für eine Tat die ich aber gar nicht gebangen habe, bleibt der einfachste Weg 5 Jahre Italien meiden.
Man hätte beim ersten Schreiben schon reagieren können, und dann wäre das Problem erspart geblieben.
Und es ist sicher ein schreiben gekommen, die schicken das auch amtlich.
Aber nicht reagieren, und dann wundern ist blöde.

Und die strafe um die es aktuell geht ist die, das man nicht reagiert und den Fahrer benannt hat.
Bei einem Irrtum hätte man nur den Irrtum benennen müßen, jetzt ein Jahr später ist das halt blöde.
 
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XT1280

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Das genaue Prozedere und welche Abstimmungen die einzelnen Staaten zur Halterabfrage untereinander haben weiß ich nicht.
Bin der Sache 2005 auch schon mal zum Opfer gefallen.
Mir wurde vorgeworfen in Amsterdam im absoluten Halteverbot geparkt zu haben.
Ich und das Auto waren aber noch nie da.
Die Frau eines niederländischen Freundes ( zufällig Anwältin ) hat das durch ein Telefonat und Bilder vom Fahrzeug geregelt.
Verursacher war ein Wohnmobil aus Litauen, welches das selbe Kennzeichen hatte.
Hat mich damals sehr geärgert das der deutsche Staat einem so in den Rücken fällt und ohne weitere angaben zum Fahrzeugtyp und Farbe die Halterdaten nur anhand des Kennzeichen in der Anfrage weitergibt.
 
G

Gast 61523

Gast
Ich habe das noch nicht gelesen, wurde das so genauso bestätigt?



Man hätte beim ersten Schreiben schon reagieren können, und dann wäre das Problem erspart geblieben.
Und es ist sicher ein schreiben gekommen, die schicken das auch amtlich.
Aber nicht reagieren, und dann wundern ist blöde.

Und die strafe um die es aktuell geht ist die, das man nicht reagiert und den Fahrer benannt hat.
Bei einem Irrtum hätte man nur den Irrtum benennen müßen, jetzt ein Jahr später ist das halt blöde.
Lies es dir durch, der jetzige Halter hat nur den Strafzettel für nicht übermitteln des Fahrers erhalten, zum Tattag war das Kennzeichen an einem anderen KFZ, vermute der hat dann schnell abgemeldet. Der jetzige Halter hat dann das Kennzeichen bekommen und eben dann die Nachricht das er es versäumt hätte die Daten zu übermitteln.
Jetzt müsste man klarmachen das eben die Tat vom Vorbesitzer des Kennzeichens begangen wurde, alles kein Problem aber einfach mal Brief hin wird wohl nicht sein.
Das zusändige Amt hätte sehen müssen das das Kennzeichen zu der Tatzeit eben auch dem damaligen Fahrer bzw. Halter gehörten.
Der jetzige hat nun eben die Arsc....karte gezogen. Kann man dann Richtig stellen lassen kostet dann aber wohl mehr als die Strafe, also Strafe zahlen für eine Tat die man gar nicht begannen hat ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
..... am Ende sage ich: zahlen!

Jeder Blech- oder Wildschaden kostet mehr - es ist eben inzwischen ein immer größeres Risiko, bei irgend etwas erwischt zu werden, oder eben in diese Mühle der Justiz (Rechtsstaaten) zu kommen.

Und dennoch ist und bleibt die Wahrscheinlichkeit sehr gering, zu unrecht belangt zu werden.

Ich habe vor 5 Jahren in Genua 30 Euro gezahlt fürs Parken auf einem Gehweg (stand neben der Absperrung einer Baustelle, wo niemand vorbei laufen konnte).

...... wer wenig fährt und viel putzt, lebt sicherer :p - aber wollen wir das???
 
Klausmong

Klausmong

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Lies es dir durch, der jetzige Halter hat nur den Strafzettel für nicht übermitteln des Fahrers erhalten, zum Tattag war das Kennzeichen an einem anderen KFZ, vermute der hat dann schnell abgemeldet. Der jetzige Halter hat dann das Kennzeichen bekommen und eben dann die Nachricht das er es versäumt hätte die Daten zu übermitteln.
Vermutlich?
Das ist kein Fakt, das hilft nicht.

Dann habe ich schon geschrieben, die Briefe mit der Aufforderung den Fahrer zu nennen sind keine normalen Briefe, sondern vom Amt.
die hätte man beantworten müßen und nicht einfach aussitzen.

Jetzt müsste man klarmachen das eben die Tat vom Vorbesitzer des Kennzeichens begangen wurde, alles kein Problem aber einfach mal Brief hin wird wohl nicht sein.
Hätte man einfach machen können, wenn man den Brief beantwortet hätte.

Das zusändige Amt hätte sehen müssen das das Kennzeichen zu der Tatzeit eben auch dem damaligen Fahrer bzw. Halter gehörten.
Hätte man das?
Du weißt sicher, das die nicht nur nach dem Besitzer des Kennzeichens gefragt haben, sondern auch den Tatzeitpunkt mit übermittelt?
Normalerweise wird nur gefragt wer der Halter des Kennzeichens ist.

Der jetzige hat nun eben die Arsc....karte gezogen. Kann man dann Richtig stellen lassen kostet dann aber wohl mehr als die Strafe, also Strafe zahlen für eine Tat die man gar nicht begannen hat ?
Wie gesagt, wäre einfach gewesen wenn man einfach reagiert hätte, aber nichts machen ist halt blöde.
Wenn man Rechtsschutz beim ADAC hat, einfach was unternehmen
 
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Gast 61523

Gast
Wir drehen uns im Kreis, ließ es doch einfach durch.
Der jetzige Halter hat wohl nie einen 1 Brief bekommen, daher kann und konnte er nix beantworten.
Ich war aber nicht mit dabei, kann dir nur der Themenersteller genau sagen.
 
Blacktriple

Blacktriple

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Bernile

Genau so ist es!
Der erste Brief kam nie, wobei die Möglichkeit bleibt das Halter Nummer 1 mir dieses nie mitteilte!
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt zurück!
 
Uli G.

Uli G.

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Das genaue Prozedere und welche Abstimmungen die einzelnen Staaten zur Halterabfrage untereinander haben weiß ich nicht.
Bin der Sache 2005 auch schon mal zum Opfer gefallen.
Mir wurde vorgeworfen in Amsterdam im absoluten Halteverbot geparkt zu haben.
Ich und das Auto waren aber noch nie da.
Die Frau eines niederländischen Freundes ( zufällig Anwältin ) hat das durch ein Telefonat und Bilder vom Fahrzeug geregelt.
Verursacher war ein Wohnmobil aus Litauen, welches das selbe Kennzeichen hatte.
Hat mich damals sehr geärgert das der deutsche Staat einem so in den Rücken fällt und ohne weitere angaben zum Fahrzeugtyp und Farbe die Halterdaten nur anhand des Kennzeichen in der Anfrage weitergibt.
Sorry, aber merkwürdige Auffassung.
Erwartest Du ernsthaft, daß die -von den Italienern- mit einem Kennzeichen versorgte Behörde überprüft, ob es innerhalb der EU ev. ein gleiches Kennzeichen gibt, o. überhaupt erstmal festzustellen versucht, ob der Fzg.-Typ korrekt ist?
Alle sind gegen einen Beamten-Overhead, aber "die" sollen sich trotzdem um alles kümmern :(.
Erkenne den Fehler ;).

Uli
 
Klausmong

Klausmong

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Wir drehen uns im Kreis, ließ es doch einfach durch.
Der jetzige Halter hat wohl nie einen 1 Brief bekommen, daher kann und konnte er nix beantworten.
Ich war aber nicht mit dabei, kann dir nur der Themenersteller genau sagen.
Genau so ist es!
Der erste Brief kam nie, wobei die Möglichkeit bleibt das Halter Nummer 1 mir dieses nie mitteilte!
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt zurück!
Das klingt viel wahrscheinlicher.
Denn das amtliche Briefe "einfach so" nicht kommen ist zwar möglich, aber unwahrscheinlich.
Mit einem Anwalt kann man das auch schnell klären. Sowas läßt sich einfach nachverfolgen.

Aber wenn der Brief kam (was ich schon annehmen würde) und man hat einfach nicht reagiert, dann passiert genau das was jetzt ist.
 
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Doug Piranha

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Sorry, aber merkwürdige Auffassung.
Erwartest Du ernsthaft, daß die -von den Italienern- mit einem Kennzeichen versorgte Behörde überprüft, ob es innerhalb der EU ev. ein gleiches Kennzeichen gibt, o. überhaupt erstmal festzustellen versucht, ob der Fzg.-Typ korrekt ist?
Alle sind gegen einen Beamten-Overhead, aber "die" sollen sich trotzdem um alles kümmern :(.
Erkenne den Fehler ;).

Uli
Sorry, das ich DEINE Auffassung sehr merkwürdig finde.
Natürlich erwarte ich, daß wenigstens die Fahrzeugart abgeglichen wird. Könnte sich ja auch leicht um einen Zahlendreher oder sonstigen Übermittlungsfehler handeln...
Und ehrlich: Wenn ich solche Phrasen wie "Erkenne den Fehler" oder "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil" lese, bekomme ich "Puls"... Irgendwie niveaulos...
 
Peti

Peti

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Du weißt sicher, das die nicht nur nach dem Besitzer des Kennzeichens gefragt haben, sondern auch den Tatzeitpunkt mit übermittelt?
Normalerweise wird nur gefragt wer der Halter des Kennzeichens ist.
Wie kommst Du denn da drauf?
Dann wäre ja jeder Gebrauchtfahrzeugbesitzer, der ein Kfz mit fünf Vorbesitzern bei immer gleichem Kennzeichen sein Eigen nennt, als letztes Glied in der Kette der Sündenbock für alle vorherigen noch offenen Fälle. ?
Das machst Du Dir zu einfach.
 
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TTTom

TTTom

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Bei dem Bußgeld geht es um die Nichtnennung des Fahres, soweit klar.

Nicht klar ist mir, was den der zugrunde liegende Verstoß(Grund, Tattag) sein soll, weshalb der Fahrer benannt werden muss.
 
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Das genaue Prozedere und welche Abstimmungen die einzelnen Staaten zur Halterabfrage untereinander haben weiß ich nicht.
Bin der Sache 2005 auch schon mal zum Opfer gefallen.
Mir wurde vorgeworfen in Amsterdam im absoluten Halteverbot geparkt zu haben.
Ich und das Auto waren aber noch nie da.
Die Frau eines niederländischen Freundes ( zufällig Anwältin ) hat das durch ein Telefonat und Bilder vom Fahrzeug geregelt.
Verursacher war ein Wohnmobil aus Litauen, welches das selbe Kennzeichen hatte.
Hat mich damals sehr geärgert das der deutsche Staat einem so in den Rücken fällt und ohne weitere angaben zum Fahrzeugtyp und Farbe die Halterdaten nur anhand des Kennzeichen in der Anfrage weitergibt.
Da brauchen keine anderen Staaten im Spiel zu sein, das schaffen deutsche Ordnungsämter auch problemlos.
Erfahrungsgemäß. Fahrzeugtyp und Kennzeichen gem. 'Beweisfoto' passten nicht zum Adressaten.
Frechwerden der Sachbearbeiterin inklusive.
 
G

Gast 31894

Gast
Es gibt auch einsichtige Sachbearbeiter*innen, hier in D.
Vor ca. 9 Jahren:
Fahrzeug der Tochter (Fiat 500) auf mich zugelassen.
Knöllchen wg. Parken auf Behindertenparkplatz, damals 35 €.
Im Knöllchen war´s aber ein MINI!
Telefonat mit der Behörde, daß ich den MINI für die 35 € schon nehmen würde im Tausch mit dem Fiat.
Sachberbeiterin: Moment, ich schau mal das Foto an! Sie haben Recht, der Kollege hat die KFZ-Nummer falsch abgelesen. Vergessen Sie das Schreiben und Entschuldigung für das Versehen

Wir haben Beide gelacht und das war´s dann.
 
G

Gast 61523

Gast
Bernile

Genau so ist es!
Der erste Brief kam nie, wobei die Möglichkeit bleibt das Halter Nummer 1 mir dieses nie mitteilte!
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt zurück!
Das Richtige wäre den Fall klarstellen, kostet dann halt mehr.
Das einfachste wäre einfach zu zahlen.
Das noch einfachere und günstigste 5 Jahre nicht mehr nach Italien.
Tja, für welches Herzblatt würden Sie sich entscheiden :giggle: Ich glaube, ich mit meinem Sturkopf würde mich für die Variante 1 entscheiden, Frage wäre ob du bzw. der Halter, das Geld (Anwalt) irgendwie wieder zurückbekommen könnten ?
 
anschinsan

anschinsan

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Linz A
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R 1200 GS LC 2013
Der Halter, der am ersten geposteten Foto namentlich erfasst ist, bekommt eine Strafe, weil ER die Lenkerdaten nicht bekanntgegeben hat. soweit sogut.

Und jetzt sollst DU als Lenker fett bezahlen, weil ER ev. auf das 1. Schreiben der Italiener nicht reagiert hat?
(ich kann mir nicht vorstellen, dass die Italiener Brief 1 nicht geschrieben hätten, aber anschließend dann die deutschen Behörden zwecks Vollstreckungshilfe eingebunden haben)

Definitiv würde ich nicht 100% einer unnötig hohen Strafe bezahlen, weil ein anderer fahrlässig Briefe ignoriert hat.
(die eigentliche Delikt-Strafe würde ich selbstredend zu 100% bezahlen und auch ev. Kosten, die der Kumpel hat.)

Als Kumpel würd ich runterschlucken und 50/50 teilen, aber im Zweifel, wenn der Halter nicht teilen will, würd ich ihm den ganzen Betrag berappen lassen. Er hat dich ja offenbar nirgends als Fahrer angegeben
 
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
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Wien
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Wie kommst Du denn da drauf?
Dann wäre ja jeder Gebrauchtfahrzeugbesitzer, der ein Kfz mit fünf Vorbesitzern bei immer gleichem Kennzeichen sein Eigen nennt, als letztes Glied in der Kette der Sündenbock für alle vorherigen noch offene Fälle. ?
Das machst Du Dir zu einfach.
Bevor man irgendeinen Blödsinn schreibt sollte man alles lesen.

Da hat wer geschrieben das es komisch ist das die Deutsche Behörde nicht nachfragt wann das war und einfach einen Namen ausgibt.
Würde aber nur Sinn machen, wenn das Land was anfragt auch das Datum des Verstosses und den Fahrzeugtyp und Modell nennt.
Und das passiert so ziemlich sicher nicht.
 
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