qualinator
Themenstarter
An der im Titel genannten Tanke geschätzten Unternehmens hatte ich vergangenen Samstag eine etwas unerfreuliche Diskussion mit der in Kundenansprache und Serviceorientierung hochqualifizierten Mitarbeiterin hinter der Theke, die mich in netter bestimmter Kölscher Art darauf hinwies, ich möge doch bitte meinen Helm beim bezahlen absetzen.
Nicht maulfaul erwiderte ich in ebensolcher Art, dass sie mich doch sehen könne, da der Klapphlem ja nach oben geklappt sei und wenn ich ihn abnähme, sie auch nicht mehr von mir sähe.
Sie bestand jedoch auf ihrem Ansinnen, zumal es so an der Tür angeschrieben stehe. Dies sei jetzt bei allen ARAL und auch Shell-Tankstellen so.
Nach dem Austausch weiteren beharrlichen kontradiktorischen Ansinnens, während dessen die Dame mir sogar den Kassiervorgang verweigern wollte bzw. sie die Ordnungsbehörden einschalten wollte, wenn ich mich ihrem Ansinnen nicht beugte, habe ich mich zum Klügeren erklärt, weil ich die Kumpels draußen nicht länger warten lassen wollte.
Wäre ich alleine gewesen, hätte sich eine spaßige Angelegenheit daraus entwickeln können...
- Helm abnehmen zum Bezahlvorgang als AGB - wohl kaum, da an der Zapfsäule dazu nichts steht, sie also nicht ordnungsgemäß zur Grundlage des Kaufs gemacht wurde.
- Diebstahl, wenn ich ohne zu bezahlen wegfahre, weil man die Annahme der Bezahlung verweigert? Wohl kaum. Der Vorsatz fehlt, insb. wenn ich 20 Euro (Rechnungsbetrag 16,35 Euro) auf die Theke lege.
- Nicht abkassieren wollen, bis Helm abgesetzt wird - Nötigung? Spricht einiges dafür.
Würde ich ja zu gerne mal durchexerzieren, habe aber leider zu wenig Zeit für solche Spielchen.
Fazit: Ich kann ja verstehen, dass die Tankstellenbetreiber/-pächter vermummten/behelmten Kunden skeptisch gegenüber sind, da die Überfälle sich häufen, aber bei aufgeklapptem Klapphelm???
Nach meiner Meinung sollte man die die ARAL-Tanke am Kölner Verteiler stadtauswärts Richtung Bonn oder besser noch alle Tankstellen, die so einen Blödsinn verzapfen, meiden.
Nicht maulfaul erwiderte ich in ebensolcher Art, dass sie mich doch sehen könne, da der Klapphlem ja nach oben geklappt sei und wenn ich ihn abnähme, sie auch nicht mehr von mir sähe.
Sie bestand jedoch auf ihrem Ansinnen, zumal es so an der Tür angeschrieben stehe. Dies sei jetzt bei allen ARAL und auch Shell-Tankstellen so.
Nach dem Austausch weiteren beharrlichen kontradiktorischen Ansinnens, während dessen die Dame mir sogar den Kassiervorgang verweigern wollte bzw. sie die Ordnungsbehörden einschalten wollte, wenn ich mich ihrem Ansinnen nicht beugte, habe ich mich zum Klügeren erklärt, weil ich die Kumpels draußen nicht länger warten lassen wollte.
Wäre ich alleine gewesen, hätte sich eine spaßige Angelegenheit daraus entwickeln können...
- Helm abnehmen zum Bezahlvorgang als AGB - wohl kaum, da an der Zapfsäule dazu nichts steht, sie also nicht ordnungsgemäß zur Grundlage des Kaufs gemacht wurde.
- Diebstahl, wenn ich ohne zu bezahlen wegfahre, weil man die Annahme der Bezahlung verweigert? Wohl kaum. Der Vorsatz fehlt, insb. wenn ich 20 Euro (Rechnungsbetrag 16,35 Euro) auf die Theke lege.
- Nicht abkassieren wollen, bis Helm abgesetzt wird - Nötigung? Spricht einiges dafür.
Würde ich ja zu gerne mal durchexerzieren, habe aber leider zu wenig Zeit für solche Spielchen.
Fazit: Ich kann ja verstehen, dass die Tankstellenbetreiber/-pächter vermummten/behelmten Kunden skeptisch gegenüber sind, da die Überfälle sich häufen, aber bei aufgeklapptem Klapphelm???
Nach meiner Meinung sollte man die die ARAL-Tanke am Kölner Verteiler stadtauswärts Richtung Bonn oder besser noch alle Tankstellen, die so einen Blödsinn verzapfen, meiden.