Hatte schon mal eine für Li Batterie (Yamaha WR 450 F) die hat nicht getaugt nach kurzer Zeit Defekt.
Habe für 850er eine von Louis (Delo) die steht schon 4 Jahre in der Garage und ist immer noch voll
Voll oder nur noch nicht leer ? ... Ladestand ?
Nachdem zuvor irgend eine Yamaha genannt wird - was ist denn die ominöse 850 ?
Tatsache ist, dass die hochtechnisierten Motorräder (nicht speziell von BMW) auch bei ordnungsmemäßem Übergang in den Standby-Zustand nach Abschalten der Zündung einen Ruhestromverbrauch haben, der über längere Zeit eine Batterie leert. Deswegen ja auch der Hinweis auf das Abklemmen während längerer Standzeiten in der Bedienungsanleitung, wahlweise kann man die angeschlossene Batterie nachladen; aber wegen der Möglichkeit des Abklemmens ist man ja gar nicht auf eine Steckdose in der Nähe des Standplatzes angewiesen.
Ältere Motorräder haben entweder gar keinen Ruhestromverbrauch oder einen sehr viel geringeren, vielleicht nur die Uhr, wenn überhaupt.
Der Vollständigkeit sei noch darauf hingewiesen, dass Batterien, vor allem die auf Bleibasis, auch eine Selbstentladung haben, weswegen sie normalerweise auch abgeklemmt oder in einem Motorrad ohne Ruhestromverbrauch nicht mehrere Jahre ungeladen durchhalten.
Weil ja die Motorrad-Jahresfahrleistung immer weiter sinkt, gewinnt diese Frage auch immer mehr an Bedeutung.
Möchten tut BMW das sicher, die Batterie aus ihren Garantiebedingungen rausnehmen. Ob sie aber, wenn es spitz auf Stein kommt, damit durch kommen?
Mails von BMW klingen wegen der Verwendung der juristischen Fachbegriffe ja oft ein wenig anders als hier laienhaft formuliert.
Zum einen gibt es die
gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, die für ein Neufahrzeug nicht ohne Weiteres verringert werden kann. Auch nicht für Verschleißteile, allerdings geht die Gewährleistung von versteckten Produktionsfehlern aus und deckt Schäden, die man selbst verursacht hat, nicht ab. So ein selbstverursaachter Schaden wäre neben trivialen Sachen wie Fallenlassen etwa ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch durch Nichtbefolgen der Bedienungsanleitung. Auch der normale Verschleiß bei Reifen, Bremsbelägen, Lampen usw. kann nicht reklamiert werden (der Mangel "Reifen hat zu wenig Profil" kann nicht reklamiert werden, wenn man es selber abgefahren hat.).
Mit der 6-Monats-Frist hat es dies auf sich: Nach 6 Monaten sieht die
gesetzliche Gewährleistung die Beweislastumkehr vor: Unter 6 Monaten muss der Verkäufer darlegen, dass der Kunde nicht schuld ist, wenn der die Gewährleistung ablehnt, nach 6 Monaten muss der Käufer darlegen, dass der Mangel bei Auslieferung versteckt vorhanden sein muss. Bei Batterien ist sowohl das Eine wie das Andere evtl. nicht immer leicht.
Wenn von
Garantie die Rede ist, kann es sich immer nur um Zusagen handeln, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
Auf das thematisierte Problem bezogen: Wenn BMW die Batterie aus der Garantie nimmt (wenn sie da überhaupt drin sein sollte), ändert das nicht viel, weil ja die gesetzliche Gewährleistung gilt. Eine geänderte Praxis bei der Beweislastumkehr kann die Durchsetzung von Ansprüchen allerdings schon erschweren.
Ich wundere mich, dass man solche Dinge immer wieder aufs Neue erklären muss, wo es doch dieses schöne Lexikon gibt, in dem man alles nachlesen kann.
Gewährleistung – Wikipedia