G
Gelöschtes Mitglied 6902
Gast
Bis sich jemand mit dieser Petition befasst, muß man in Geschichtsbüchern nachschlagen
was Corona mal war.
was Corona mal war.
Na klar, die Leistungsarten „Ordnungswidrigkeiten-RS“ und „Straf-RS“ sind - abgesehen von ein paar Einschränkungen - auch Bestandteil einer jeden Verkehrs-RS-Versicherung?!Wusste gar nicht, dass man eine Rechtschutz abschließen kann die bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten greift.
Ich fahre morgen.Ich muss jetzt, meines Gemüts Willen, ganz dringend Mopped fahren dürfen!![]()
Ich könnte ja morgen auch mal zu Louis nach Regensburg dringend einkaufen fahren.....nen Reiniger oder so vielleicht.Ich fahre morgen.
Muss unbedingt meinen Vater besuchen. Und ich habe einen neuen Lebensgefährten...![]()
Vorsicht, das ist falsch!Jetzt auch im Lokus
Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen hat das Bayerische Verwaltungsgericht ein sehr interessantes Urteil gefällt.
Zusammengefasst ist eigentlich alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist. Also auch Motorrad fahren.
Gerichtsurteil legt nahe: Es gibt in Bayern praktisch keine Ausgangsbeschränkung mehr
Das ist etwas zu einfach gedacht. Ein Polizist kann und wird vor Ort entscheiden ob das, was du angibst, ein trifftiger Grund zum Motorradfahren ist. Du kannst aber Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid reingeflattert kommt.Und das Gericht sagt ja auch das ein triftiger Grund subjektiv ist. D.h. ein Polizist kann nicht darüber entscheiden was MIR wichtig ist!
Einfach denkst du, denn der Polizist kann Verordnungen/Gesetze IMMER UND ÜBERALL falsch auslegen. Und ich kann dagegen IMMER UND ÜBERALL Widerspruch einlegen.Das ist etwas zu einfach gedacht. Ein Polizist kann und wird vor Ort entscheiden ob das, was du angibst, ein trifftiger Grund zum Motorradfahren ist. Du kannst aber Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid reingeflattert kommt.
Nein, kannst Du nicht.Einfach denkst du, denn der Polizist kann Verordnungen/Gesetze IMMER UND ÜBERALL falsch auslegen. Und ich kann dagegen IMMER UND ÜBERALL Widerspruch einlegen.
Genauso sieht es aus.Nein, kannst Du nicht.
Zumindest nicht vor Ort wenn der Polizist entscheidet, dass er Deiner Version nicht folgt.
Dann trifft er eine Entscheidung und gegen diese Entscheidung kannst du im Nachgang Widerspruch (bei Bußgeldern Einspruch).
Kann ich nicht, im Nachgang aber dochNein, kannst Du nicht.
Zumindest nicht vor Ort wenn der Polizist entscheidet, dass er Deiner Version nicht folgt.
Dann trifft er eine Entscheidung und gegen diese Entscheidung kannst du im Nachgang Widerspruch (bei Bußgeldern Einspruch).
Solange es nur um Geld geht ist das unproblematisch und heilbar.
Dass du vor Ort nichts machen kannst.Kann ich nicht, im Nachgang aber doch
Also kann ich. Und was willst du mir jetzt erzählen??
Also, du kannst dein Leben gerne im Konjunktiv leben. Ich schaue lieber was ist/geht und nicht was sein könnte.Dass du vor Ort nichts machen kannst.
Und wie ich schrieb ist das bei Geld heilbar. Bei anderen Maßnahmen von Polizisten (Stilllegung des Fahrzeuges, Untersagung der Weiterfahrt und so weiter) guckst du erstmal blöd. Selbst wenn du im Nachgang irgendwo Recht bekommen solltest.