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nixwiefort
Wirkt aber trotzdem sehr gut: der Klient muss die Verfahrenskosten der vorläufigen Beschlagnahme zahlen, und erhält lebenslanges Fahrverbot für dieses Fahrzeug. D.h. er hat weiter einen Leasingvertrag am Hals für ein Fahrzeug, das er nicht mehr fahren darf.so wie es aussieht kann in Österreich doch nicht jedes beschlagnahmte Fahrzeug versteigert werden, bei dem artikel geht es um ein Leasing Fahrzeug:
Trotz Beschlagnahmung - Wieso 18.000-€-Motorrad nicht unter Hammer kommt | krone.at
und Gestern sind in Voralrberg zwei Mopeds beschlagnahmt worden, sind z.T. mit über 130km/h in einem auf 50km/h beschränktem Bereich unterwegs gewesen.