BMW R 1250 GS Style HP; Baujahr 5/2020 Verlust Typenschild and more...

Diskutiere BMW R 1250 GS Style HP; Baujahr 5/2020 Verlust Typenschild and more... im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Der Händler hätte doch das Typenschild schon lange nachbessern können. Das Motorrad stand doch da schon Monate rum. Das hätte dann keinen Ärger...
stanley

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Der Händler hätte doch das Typenschild schon lange nachbessern können.
Das Motorrad stand doch da schon Monate rum.
Das hätte dann keinen Ärger für den Kunden bedeutet.
Ist wie mit den undichten Bremsen!
Da standen im Verkaufsraum auch Motorräder mit Öltropfen/flecken unter dem Bremssattel und auf dem Boden obwohl das Problem lange bekannt war.
Warum warten Händler bis einer das Motorrad kauft und sich dann über Nachbesserungen und Auslieferungsverzögerungen ärgert anstatt das vorher zu reparieren?
 
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RogerWilco

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Der Händler hätte doch das Typenschild schon lange nachbessern können.
Das Motorrad stand doch da schon Monate rum.
Das hätte dann keinen Ärger für den Kunden bedeutet.
Ist wie mit den undichten Bremsen!
Da standen im Verkaufsraum auch Motorräder mit Öltropfen/flecken unter dem Bremssattel und auf dem Boden obwohl das Problem lange bekannt war.
Warum warten Händler bis einer das Motorrad kauft und sich dann über Nachbesserungen und Auslieferungsverzögerungen ärgert anstatt das vorher zu reparieren?
Klar, unverständlich
Aber wenn es keiner kauft, dann muss es nicht instandgesetzt werden.
Unlogisch, aber vermutlich zahlt der Hersteller nichts, wenn nicht verkauft. Es ist ja kein Geschädigter auf der Matte stehend, wenn es keinen Verkauf gab.

Qualitätssicherung? Das zahlt doch keiner, wird vmtl. an den Lieferanten abgewälzt. Wenn der Mist baut, dann muss er die Kosten tragen.
Wenn jemand 1000 Autoradios baut, dann baut der die so gut, dass er eine Rücklaufquote x erträgt und eben neue Radios an die sich beschwerenden Kunden abgibt. Das ist immer noch günstiger als eine QS zu unterhalten.
Die billigste Qualitätsprüfungsinstanz: Der Kunde !

Wie bei Versicherungen: Nur wenige bemerken Fehler und/oder beschweren sich, also das Verhalten "erst einmal nicht zahlen oder nur ein wenig" austesten und das rechnet sich!
Habe ich selbst zweimal bislang erlebt und ein Jurist hat mir erklärt "klar, natürlich handeln die so. Würden die sich an die Regeln halten, es bräuchte auch keine Anwälte, Richter, Gutachter etc."
 
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Orlando123

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Der Händler hätte doch das Typenschild schon lange nachbessern können.
Das Motorrad stand doch da schon Monate rum.
Das hätte dann keinen Ärger für den Kunden bedeutet.
Ist wie mit den undichten Bremsen!
Da standen im Verkaufsraum auch Motorräder mit Öltropfen/flecken unter dem Bremssattel und auf dem Boden obwohl das Problem lange bekannt war.
Warum warten Händler bis einer das Motorrad kauft und sich dann über Nachbesserungen und Auslieferungsverzögerungen ärgert anstatt das vorher zu reparieren?
Hallo und guten Morgen,
so nicht ganz richtig..... :smile:
Zum Zeitpunkt meiner Bestellung stand das Fahrzeug nicht beim Händler.
Der Händler konnte aber dem System entnehmen welche Fahrzeuge in welcher Konfiguration im Werk standen. Liegt dem Händler eine Bestellung vor, wird das Fahrzeug geliefert. Der Fahrzeugbrief wird dann "gedruckt" und auf separatem Weg von BMW an den Händler geschickt. Bis zu diesem Zeitpunkt weiß der Händler noch nicht welche FIN das Fahrzeug hat, er weiß aber das genau Datum der Herstellung. In meinem Fall war das xx.05.2020.
Das Fahrzeug durchläuft beim Händler einer "Übergabedurchsicht" und wird dabei im System angemeldet. Zulassungsdatum ist gleichzeitig Beginn der 2+1 Gewährleistung und wahrscheinlich wird das Ecall (SOS Notruf aktiviert bzw. scharf gestellt). Und bei genau der Aktion, also anmelden des Fahrzeug im System "ploppt" quasi die meldung eines Rückruf oder Ausliefungsstop oder so ähnlich auf.
So oder zumindest weitestgehend ähnlich läuft das ab.
Alles ohne Gewähr auf Richtigkeit, vom Ablauf war das bei mir so.

PS: @stanley ..... wir können uns sehr gerne weiter telefonisch unterhalten. War doch nett unser Gespräch.... :wavespin:.......Kontaktdaten hast du ja
 
udob

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Da steht ja nur, das an Fahrzeugen ein solches Schild angebracht sein soll.
Mich interesssiert die Rechtsgrundlage für die Aussage:
Es gibt ein nicht unerhebliches rechtliches Risikönnen für BMW und den Händler:
Typschild ab = keine ABE, kein Versicherungsschutz.
Die Ordnungswidrigkeiten der StVZO stehen ja in §69a und da finde ich keinen Hinweis auf den §59 StVZO.
Insoweit würde ich erstmal sagen, dass kein Schild noch nicht mal eine OWI ist.

:-)
 
Orlando123

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Da steht ja nur, das an Fahrzeugen ein solches Schild angebracht sein soll.
Mich interesssiert die Rechtsgrundlage für die Aussage:


Die Ordnungswidrigkeiten der StVZO stehen ja in §69a und da finde ich keinen Hinweis, auf den §59.
Insoweit würde ich erstmal sagen, das kein Schild noch nicht mal eine OWI ist.

:-)
Ich weiß es nicht.....Fakt ist, die Zustellung eines komplett neuen Typenschild durch BMW an den Händler könnte mit ein wenig Glück in der KW 45 / 2020 erfolgen. Da kann ich jetzt chinesich rückwarts sprechen oder einen "Flick Flack" schlagen.....daran ändert sich nix.....never!
 
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DreasDakar

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@udob

Glaub mir, solche Entscheidungen treffen die Hersteller a) sehr ungern und b) nicht ohne rechtliche Klärung mit den eigenen Juristen und Homologationsexperten.
 
udob

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rechtliche Klärung
Nachdem ich die Lupe geholt habe und mit den alten Augen nochmal den §69a StVZO durchsucht habe, fand ich in den Tiefen der Aufzählung auch im dritten Absatz unter Ziffer 26 den Verweis.

Genaues Lesen bildet.

Viel Erfolg beim Anbringen des neuen Schildes
:-) :-)
 
FlowRider

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Nachdem ich die Lupe geholt habe und mit den alten Augen nochmal den §69a StVZO durchsucht habe, fand ich in den Tiefen der Aufzählung auch im dritten Absatz unter Ziffer 26 den Verweis.

Genaues Lesen bildet.

Viel Erfolg beim Anbringen des neuen Schildes
:-) :-)
Ist schon harte Kost:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 69a Ordnungswidrigkeiten


(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt: (...)

26. des § 58 Absatz 2 oder 5 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Satz 2, oder Absatz 3 oder 5 Satz 2 Halbsatz 2 über Geschwindigkeitsschilder an Kraftfahrzeugen oder Anhängern oder des § 59 Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a, 1b, 2 oder 3 Satz 2 über Fabrikschilder oder Fahrzeug-Identifizierungsnummern;

§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein: 1.
Hersteller des Fahrzeugs;
2. Fahrzeugtyp;
3. Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
5. zulässiges Gesamtgewicht;
6.zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).Dies gilt nicht für die in § 53 Absatz 7 bezeichneten Anhänger.
(1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 – darf das Schild angebracht sein.
(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.
(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist 1.
die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.
die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
 
Peti

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Schnarch...
Zuviel sinnloses Gelaber.
Kein echter Biker mehr hier, der es schafft, mit einer Tube Sekundenkleber so ein verkacktes Typenschild anzubacken.
 
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Peti

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Jo aber echt...
Das ist so abgrundtief lächerlich, da fehlen einem die Worte.

Aber sicherlich steht BMW in der Pflicht, weil sie nicht davon ausgehen können, dass jeder User sein Typenschild selber anklebt.

Mal wieder: vielen Dank an die Controller.
 
udob

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Kein echter Biker mehr hier, der es schafft, mit einer Tube Sekundenkleber
Wenn ich das richtig gelesen habe, war das Moped noch gar nicht in der Verfügungsgewalt der neuen Besitzer, so dass die "echte" Biker-Lösung gar nicht durchführbar war.

:-)
 
FlowRider

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Aber sicherlich steht BMW in der Pflicht, weil sie nicht davon ausgehen können, dass jeder User sein Typenschild selber anklebt.
Fachgerecht anklebt, bitteschön. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder einfach so drauflos klebt.
 
Peti

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Wenn ich das richtig gelesen habe, war das Moped noch gar nicht in der Verfügungsgewalt der neuen Besitzer, so dass die "echte" Biker-Lösung gar nicht durchführbar war.

:-)
Ja richtig, dann hat man natürlich keine Chance.
Aber wie ich schon schrub:
Es gibt auch Maschinen, die über ein Jahr alt sind, wo sich die Typenschilder lösen.
Ihr solltet alle mal nachschauen.
 
Orlando123

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Wenn ich das richtig gelesen habe, war das Moped noch gar nicht in der Verfügungsgewalt der neuen Besitzer, so dass die "echte" Biker-Lösung gar nicht durchführbar war.

:-)
Richtig....es steht zugelassen mit Nummernschild in der Auslieferungshalle. Auslieferung erfolgt erst wenn das Typenschild vom Händler angebracht wurde.

Moin,
Typenschild BMW 71229898992 (Pos. 3 auf dem Bild), R 1250 GS
Das wurde bestellt.....mit den Angaben zu meinem Fahrzeug.
Die Angaben auf dem Bild sind natürlich ala "Max Mustermann"....also nur ein Beispiel
Ich weiß jetzt nicht woraus das besteht, aber sicher ist die Fahrzeugdaten müssen ja irgendwie
aufgebracht werden. Das kann und wird nur von BMW gemacht......

1603855652341.png
 
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Eine Frage, ist das irgendwie ein Insider mit dem "schrub"?
 
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Ich schrub ja: Doppel Tape....:spin:
Und dann das ganze Mimi..der Händler.....:facepalm:
Sorry, Killerphrase ...
Wenn der echte Biker dann in meinem Laden steht und sofort mit Schadenersatzforderungen kommt, hätte ich als Händler ein echt gutes Gefühl ...
Unterhaltet Euch mal mit einem Inhaber (nicht nur dem Verkäufer), was das für ihn bedeuten kann, wenn er sich über die Vorgabe von BMW hinsetzt, selbst wenn er das Schild korrekt befestigt.
 
Andi#87

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Sorry, Killerphrase ...
Wenn der echte Biker dann in meinem Laden steht und sofort mit Schadenersatzforderungen kommt, hätte ich als Händler ein echt gutes Gefühl ...
Unterhaltet Euch mal mit einem Inhaber (nicht nur dem Verkäufer), was das für ihn bedeuten kann, wenn er sich über die Vorgabe von BMW hinsetzt, selbst wenn er das Schild korrekt befestigt.
Sowas ist absoluter Blödsinn.
BMW steht NICHT über den Gesetzen. (Auch wenn einige hier das glauben).
Ich habe ja nicht geschrieben, das man direkt mit nem Anwalt auf den Hof fahren soll, aber in diesem Falle hat der Händler sehr schlechte Karten. Wenn es Stein auf Stein kommt, dann MUSS er die Maschine rausrücken. Oder den Kaufpreis zurückzahlen.

Zumal wir hier offensichtlich von Wochen und nicht Tagen der Verzögerung sprechen.
 
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