Ja, in Slowenien gibt es eine gesetzliche
Gewährleistung für Verbraucher. Diese richtet sich nach den
EU-Verbraucherschutzrichtlinien und slowenischem Recht. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Gesetzliche Gewährleistung
- Dauer: 2 Jahre ab Kaufdatum für neue Waren
- Haftung des Verkäufers: Der Verkäufer muss für Mängel haften, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden.
- Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel ursprünglich vorhanden war.
- Rechte des Käufers: Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung (je nach Fall)
Zusätzliche Garantien
Neben der gesetzlichen Gewährleistung können Hersteller oder Händler freiwillige
Garantien anbieten. Diese dürfen die gesetzlichen Rechte aber nicht einschränken.