brillenträger mit Probleme

Diskutiere brillenträger mit Probleme im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; ich habe in letzter zeit problem beim fahren mit Brille...und zwar habe ich so ab 80 km ..immer ein ziemlich vibrierendes blickfeld ...ich weiss...
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testmann

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ich habe in letzter zeit problem beim fahren mit Brille...und zwar habe ich so ab 80 km ..immer ein ziemlich vibrierendes blickfeld ...ich weiss nicht genau wie eich es beschreiben soll ...auf jeden fall stört es ziemlich ...ich weiss net so genau woran es liegt ...Brill ...helm Motorrad ...kennt jemand das Problem
 
palmstrollo

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Bislang kenne ich das Problem nicht. Ist es mit neuem Mopped, neuer Brille oder neuem Helm aufgetreten?

Oder mach einfach ab 75 km/h das Visier zu :D
 
JOQ

JOQ

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@ testmann,

was für einen Helm hast Du? Brille gewechselt? Evtl. zugenommen?:D :D :D
 
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testmann

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alles normal

ganz normalen Intergralhelm, und das ist auch bei geschlossen Visier so ..habe auch net zugenommen ..ich fahre noch net sehr lange ..und es ist eigentlich die ganze zeit schon so ...vielleicht muss es ja auch so sein :confused:
 
JOQ

JOQ

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Solltest vielleicht mal einen Helm probieren der für Brillenträger (z.B. Shoei) geeignet ist, denn Vibrationen sind definitiv nicht normal. Evtl. sind die Bügel deiner Brille auch zu dick.

Jo
 
nypdcollector

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Diese Art der Vibration kann eigentlich nur dann auftreten, wenn die Brille am Bügel zu viel Spiel hat. Ich persönlich kenne das Problem nicht.
Andere Brille oder ggfs. Kontaktlinsen können da helfen.
 
JOQ

JOQ

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.......und sollten die Linsen auch vibrieren liegt`s auf jeden Fall nicht mehr am Helm.....:D
 
Germed

Germed

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Also mir ist dieses Problem als Brillenträger auch fremd. Bei diversen Brillen auch diverse Heme nie Vibrationen gehabt. :confused: :confused: :confused:

Jetzt beginnt aber wieder die Kontaktlinsenzeit. Ist einfacher mit der Sonnenbrille. :cool:

Gruß

Uli
 
M

Momo7

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Ich kenne das Problem. Tritt bei meiner leichten, rahmenlosen Brille auf (Titanbügel, Kunstoffgläser).

Mit einer anderen Brille mit Rahmen und festen Bügeln ist es weg.

Momo
 
nypdcollector

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Germed schrieb:
Ist einfacher mit der Sonnenbrille.
Sonnenbrille beim Motorradfahren?
Nichts für ungut, aber IMHO gibt es wenig, was ungeeigneter ist, als eine Sonnenbrille zum Motorradfahren.
Begründung:
Oftmals ist es beim Motorradfahren ja so, dass man auf den schönen Landstrassentouren auch durch bewaldete Gebiete (im Gebirge soll es gerüchteweise auch Tunnels geben, die nicht nach 10m zu Ende sind) fährt. Durch den Schatten, der ja auch problemlos mal für eine längere Strecke anfallen kann, sollte man eigentlich seine eigene Sichtmöglichkeit insofern verbessern, als dass man die Sonnenbrille auszieht. Nur wie zieht man die Sonnenbrille nachher wieder an - und wo verstaut man sie solange man sie nicht trägt?
Lieber ein (evtl. auch zusätzliches) Sonnenvisier. Das kann man bei Bedarf umstandslos hochklappen und hat trotzdem freie Sicht.
 
C

Chefe

Gast
Nö nö mein Lieber, das sehe ich nur zum Teil so.
Als Brillenträger habe ich eine eingeschliffene Sonnenbrille mit 60% Tönung, die es mir erlaubt, auch bei Tunneldurchfahrten, oder eben in schattigen Waldstücken, noch den Durchblick zu haben.
Recht sollst Du jedoch bekommen bei den "ultracoolen" Brilen (am besten noch mit aufgedampften Schlangenaugen), die schon fast zum schweißen tauglich sind. Da ist garantiert, dass einige Meter im Blindflug zurückgelegt werden...
 
nypdcollector

nypdcollector

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Gut, jeder muss für sich selbst wissen, was er tut. Ich persönlich (!) bin der Meinung, dass auch bei 60% Abtönung die Sicht bei Tunneldurchfahrten zu sehr eingeschränkt wird. Mit einer Sonnenbrille kann ich einfach nicht variabel genug reagieren - möglicherwiese gibt es ja welche, die das können.
Ich möchte am Schluss nur nicht das Risiko eingehen, dass ich aufgrund eines Mängeltatbestandes (körperlicher Mangel beim Führen eines Kfz) einen Verstoss gegen §315 StGB begehe und damit meine Fahrerlaubnis riskiere, nur weil durch die Tönung meiner Sonnenbrille die Adaption des Auges gestört wurde und ich Hindernisse und/oder andere Verkehrsteilnehmer zu spät wahr nehme.
... just my 2 cents.
 
A

Anonym3

Gast
Snake Plisken....

Chefe schrieb:
Recht sollst Du jedoch bekommen bei den "ultracoolen" Brilen (am besten noch mit aufgedampften Schlangenaugen), die schon fast zum schweißen tauglich sind. Da ist garantiert, dass einige Meter im Blindflug zurückgelegt werden...
...:D :D :D :D ...@Chefe

..aber im Ernst..mein direkter Vorredner ( nypdcollector..) hat schon recht...und was mich blos wundert..kaufe ich ein getöntes original Visier ist meine Betriebserlaubnis erloschen...

..aber im Gegensatz dazu kann ich echt mit einer Schweißerbrille durch die Gegend gondeln:eek: :confused: :p ...

..Hertzi..
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Chefe

Gast
Ich red' da schon aus Erfahrung...
die ersten selbsttönenden Brillen waren so träge, dass sie erst am Ende eines 500m-Tunnels auf "ohne Tönung" geschalten haben, dafür hat dich der Planet die folgenden 500m bärenmäßig geblendet :(

Nach viel Versuch und Irrtum hat sich bei mir die 60%ige Tönung als bester Kompromiss zwischen "seh nix wegen Augen zukneif" und "tappe im Dunklen" erwiesen :)

Abgesehen davon hält mich - wie so viele Kleinigkeiten - ein gezwungenermaßen bewussterer Umgang mit Hell-Dunkel-Kontrasten auch ein wenig auf der kontrollierbareren Seite des Fahrverhaltens...
 
Germed

Germed

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StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
    1. infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
    2. infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
  2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    1. die Vorfahrt nicht beachtet,
    2. falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    3. an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    4. an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    5. an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    6. auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
    7. haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
  1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
  2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und wo willst Du da jetzt die Sonnenbrille ansetzen???

Das tragen einer Sonnenbrille ist kein körperlicher Mangel. Und schon lang kein geistiger. (je nach Brillenmodell ;) )

Schon mal was davon gehört das es auch Sonnenbrillen gibt die nicht dunkel getönt sind? Ich habe neben einer guten dunkleren Ausführung auch eine mit gelber Tönung. Diese fahre ich teilweise sogar nachts und komme damit wunderbar zurecht.
Des weiteren ist es für mich als Brillenträger mit einer guten Sonnenbrille besser als mit einem zusätzlichen Sonnenvisier. Liegt einfach daran, dass die Sonnenvisiere nicht so nah am Auge liegen und es dadurch ab und an zu unschönen Refektionen kommt die (für mich) sehr störend sind.

Natürlich ist es nicht ganz ohne mit einer dunklen Brille in z.B. einen Tunnel zu fahren. Ich setzte einfach mal eine gewisse Eigenverantwortung voraus und wenn ich eine Strecke mit ständig wechselnden Lichtverhältnissen befahre lasse ich die :cool: vielleicht vorher weg. Vorausgesetzt ich kenne die Strecke.

Was ist aber mit "normalen" Brillenträgern deren Brillen sich selbsständig verdunkeln? Sind das auch Straftäter nach § 315 ???

Gruß

Uli
 
C

Chefe

Gast
Sehr richtig

Jepp, dem kann ich doch so richtig gerne zustimmen :cool: und :cool: und nochmal :cool::cool:
 
nypdcollector

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Germed schrieb:
Und wo willst Du da jetzt die Sonnenbrille ansetzen???
Wenn du aufgrund der Sonnenbrille (z.B. starke Tönung) nicht in der Lage bist, bei Lichtänderung Hindernisse rechtzeitig zu erkennen ist dies nach der Rechtsprechung ein vorübergehender körperlicher Mangel (nicht ausreichende Sehkraft), nach §315C Abs1 Ziffer 1 (Mängeltatbestand). Wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert (> 1000 - 1500 €) gefährdet werden, hast du den Tatbestand des §315c STGB erfüllt.

Wenn die Sonnenbrille selbstverdunkelnd ist und du durch die geringere Sonneneinstrahlung auch keine Abtönung der Brille erreichst, dann ist logischerweise auch keine Sichtbehinderung vorhanden, ergo auch kein Straftatbestand. Eine gelbe Brille verstärkt im Übrigen zwar Kontraste, nimmt aber auch Lichtstärke weg.


Germed schrieb:
Das tragen einer Sonnenbrille ist kein körperlicher Mangel. Und schon lang kein geistiger.
Das tragen einer Sonnenbrille ist per se kein körperlicher Mangel, nur wenn die Sehfähigkeit bei Schatten- oder Tunneldurchfahrten so weit herabgesetzt wird, dass Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr rechtzeitig erkannt werden können, dann wird es zu einem vorübergehenden körperlichen Mangel (s.o.).
 
Zuletzt bearbeitet:
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Chefe

Gast
Leute, Leute...
bevor wir jetzt anfangen Haare zu spalten:
Sicher macht es so wenig Sinn, ständig geblendet zu werden, wie im Blindflug zu fahren. Kann man das aber verallgemeinern?
Brillenträger wissen um ihre Schwäche und man kann sicher sagen, dass sie bewusster damit umgehen, als all die Eitlen, die vielleicht zu Fahrschulzeiten gerade noch durch den Sehtest gerutscht sind, seit dem aber nichts mehr gegen ihre abnehmende Sehkraft getan haben, oder jene "I'll be back"-Imitationen, die unsere Strassen bevölkern.
Als Träger einer Sonnenbrille mit Korrektur werde ich mir sicher keine aussuchen, mit der ich im Wechsel Licht-Schatten wieder nix sehe...
 
nypdcollector

nypdcollector

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Ich schliesse mich dir durchaus an, dass insbesondere Brillenträger um diese Problematik besonders wissen und in aller Regel auch versuchen umzusetzen. Das würde jeder vernünftige Biker tun - und hier habe ich keine anderen Biker kennen gelernt.

Leider gibt es da draussen aber auch die "Sehkraft-Terminatoren", es gibt ja leider auch die Sandaletten-Fraktion, die in pseudo-abriebfesten kurzen Hosen mit Muscleshirt ihre Supersportler ausführen.
 
JOQ

JOQ

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Hi nypdcollector,

hmmm, jetzt weiß ich doch nicht was ich von Dir halten soll :confused: :p

Zum :cool: -Thema, du behauptest doch nicht ernsthaft, das das Tragen einer :cool: bei einer kurzzeitigen "Verdunkelung" (Tunnel o.ä.) einen vorübergehenden körperlichen Mangel darstellt?..................

Wie wäre das denn im umgekehrten Fall, als Brillenträger bei Sonnenlicht ohne :cool: ?

Jo
 
Thema:

brillenträger mit Probleme

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