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Gelöschtes Mitglied 4179
Gast
Wenn Du meinen Text nicht nur kopieren würdest, sondern auch lesen, dann hättest Du gemerkt, das ich z. T. geschrieben habe!@ Wolfgang A.
Das Zahlungsziel, wenn man 14 Tage ab Datum des Bescheids annimmt, ist Anfang Januar abgelaufen und Anfang Februar wurde dann eine Mahnung verschickt. Ist das für dich minuntengenau?
Ein Zahlungsziel sollte stets so gewählt werden, dass der Kunde auch das "Ziel" erreichen kann - ein angemessener Zeitraum!
Früher - als noch Geld verdient wurde - gab es 3 % Skonto, wenn man die Rechnung innerhalb 10 Tagen bezahlt hat. Aber hier hat der Kunde auch gewusst, dass er eine Rechnung bekommt, weil er eine Leistung oder einen Gegenstand erworben hat.
Ein Strafzettel kommt aber völlig unvorbereitet und um sich hier orientieren zu können, sind 14 Tage einfach zu kurz.
Und dann sollte eigentlich erst eine "Zahlungserinnerung" folgen, auf die dann eine Mahnung mit ggf. Mahngebühren, die in der Zahlungserinnerung angezeigt wurden, folgt.
Aber, was ist hier auch noch normal ................. die Bildung besteht hier nur noch aus Einbildung, Informationen holt man sich aus dem Internet, 100 Informationen, ...... und Wissen, das tut keiner mehr etwas, es wird immer nur "vermutet".
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Peace!
, Zahlungslauf wäre dann in 30 Tagen. In D hab ich 1 Tag nach Zahlungsziel die Mahnung auf dem Tisch. 
. Erst mit der klar ersichtlichen Entgegennahme des Bescheides würde ich dann das Bussgeld und auch nur dieses (!) bezahlen. Ich bin bzw. war bieher einfach zu ehrlich.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht gibts auch noch. D.h. wenn du hier z.b. von vorn geblitzt wirst und den Fahrer nicht benennst und man den Fahrer nicht ermitteln kann, ist das ganze kostenfrei.
In A ist es anders, gib den Fahrer an, oder zahl als Halter. Heisst Anonymverfügung

