Conti TKC 70 / Rocks

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AchimP

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Habe gerade mit dem örtlichen Reifenhändler telefoniert:
Auf seine heutige Nachfrage bei Conti kommt der rocks in der Größe 150/70 R17 erst im April/Mai auf den Markt
 
Andi1150

Andi1150

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R1200GS Triple Black
Guten Morgen Herr Feldmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und Produkten.

Der TKC 70 Rocks für die GS in der Dimension 170/60R17 wird voraussichtlich ab Anfang Februar verfügbar werden. Der TKC 70 Rocks in der Dimension 150/70R17 wird ebenfalls zu Anfang Februar verfügbar werden.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards,

Fabian Müller

Geschäftsbereich Motorradreifen

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Mit gefällt der Rocks auch sehr gut. Zur Info habe ich Conti Direkt angeschrieben und leider das als Antwort erhalten.
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Laut aktueller Gesetzeslage gibt es keine Freigabe für die GS 1200 für den TKC 70 Rocks Aufgrund der Motorradhöchstgeschwindigkeit.

Der TKC 70 Rocks wird Zurzeit nur mit dem Geschwindigkeitssymbol „S“ produziert.

Hinsichtlich der Gesetzeslage ist eine Änderung angedacht, wo wir derzeit leider noch keine genauere Aussage treffen können.

Bei dem Foto handelt es sich um einen Musterreifen, welches ausgetauscht wird.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards,
 
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GS-C

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Ich hatte wegen der R1200GS LC angefragt.
Geschwindigskeitindex S bedeutet Zugelassen bis 180km/h also gibt es wegen der aktuellen Gesetzeslage keine Zulassung für die 1200er.
 
Hansemann

Hansemann

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Zum zwölfzigsten Mal:

Motorräder die eine EU-Zulassung haben (erkennt man im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und auch in 2, sowie am Vorliegen einer CoC Bescheinigung) brauchen KEINE Reifenfreigabe.

Es genügt, wenn der Reifen den Größen-, Traglast- und Geschwindigkeitsvorschriften sowie der Richtline 75 (R75) entspricht.

Gleichzeitig gilt eine Regelung entsprechend der alten "Winterreifenregelung" für Motorräder bevor die von der Winterreifenpflicht befreit wurden. Der Speedindex kann geringer sein wenn es einen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers gibt und diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird.

Zu beachten ist § 2 Absatz 3a Satz 4
 
Hansemann

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Ich habe das schon so oft sehr detailliert dargelegt, Links zu den Rechtsquellen, auf Funktionieren überprüft und eingefügt, dass ich das nicht mehr in jedem Thread mache. Ich verstehe auch nicht, dass die falschen Aussagen immer wieder aufgewärmt werden, wobei man nichts falsch macht, wenn man nur Reifen mit Freigabe fährt. Es ist aber weder notwendig, noch rechtlich erforderlich.
 
svabo70

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Ich habe das schon so oft sehr detailliert dargelegt, Links zu den Rechtsquellen, auf Funktionieren überprüft und eingefügt, dass ich das nicht mehr in jedem Thread mache. Ich verstehe auch nicht, dass die falschen Aussagen immer wieder aufgewärmt werden, wobei man nichts falsch macht, wenn man nur Reifen mit Freigabe fährt. Es ist aber weder notwendig, noch rechtlich erforderlich.
Rechtsquellen sind so elend zu lesen... 😇😋

Der Rock ist in der aktuellen Freigabe für die 1250er noch nicht enthalten - eventuell weil er aktuell nicht verfügbar ist
 
Hansemann

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Rechtsquellen sind so elend zu lesen... 😇😋

Der Rock ist in der aktuellen Freigabe für die 1250er noch nicht enthalten - eventuell weil er aktuell nicht verfügbar ist
Das mit den Rechtsquellen ist tatsächlich so und insbesondere das EU-Recht ist extrem zäh und staubtrocken. Aber die Links sind da und wer will kann das nachvollziehen. Quellenstudium könnte man dazu auch sagen.
Wann und wie der Rock verfügbar sein wird, ist ja davon unabhängig. Natürlich kann man argumentieren, solange es den nicht gibt, braucht man sich keine Gedanken zu machen bzw. erste Berichte abzuwarten ob der laut ist und wie er einlenkt, welche Laufleistung usw.

Andererseits ist der Speedindex ja zunächst mal nicht für die GS geeignet und da gibt es eben rechtliche Regelungen für. Wenn dem nicht so wäre, könnte BMW die GS ja nicht auf TKC80 ausliefern und auch der Karoo 3 wär außen vor.
 
SU26

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Zum zwölfzigsten Mal:

Motorräder die eine EU-Zulassung haben (erkennt man im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und auch in 2, sowie am Vorliegen einer CoC Bescheinigung) brauchen KEINE Reifenfreigabe.

Es genügt, wenn der Reifen den Größen-, Traglast- und Geschwindigkeitsvorschriften sowie der Richtline 75 (R75) entspricht.

Gleichzeitig gilt eine Regelung entsprechend der alten "Winterreifenregelung" für Motorräder bevor die von der Winterreifenpflicht befreit wurden. Der Speedindex kann geringer sein wenn es einen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers gibt und diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird.

Zu beachten ist § 2 Absatz 3a Satz 4
Hallo Hans,
gilt diese Aussage auch für Italien? Kennt sich deren Exekutive damit wirklich aus? Dort sind im Sommer „Winterreifen“ mit kleinerem Speedindex als in der Zulassung, verboten.
M.M.nach haben verschiedene Schreibsler dazu unterschiedliche Ansichten verbreitet.
Der Rock hat „S“ lt. Conti, in meinen T1 Papieren steht „V“, damit kann ich in Italien im Sommer nicht fahren. Nur in der CoC steht auch „T“ und „Q“ in Verbindung mit M+S, wer führt die aber mit ?
 
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Hansemann

Hansemann

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Also zunächst einmal, die Geschichte mit Italien ist gegessen, die Italiener haben das klargestellt und der ADAC hat's glaube ich auch auf seiner Seite.
Was das CoC angeht, wenn Du solche Bedenken hast, mach Dir doch einfach eine Kopie die Du mitführst, vielleicht in einem Plastikbeutel unter der Sitzbank.
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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Ist diese unsinnige Geschichte mit den Freigaben denn immer noch nicht durch ??

Hat sich schon einmal jemand die aktuellen " Freigaben " Alternativbereifung sorgfältig durchgelesen ?
Dort steht " Empfehlung oder " bei älteren unbedenklichkeitsbescheinigung "
für ausschließlich die serienbereifungs Größen ...
Ich kann auch etwas empfehlen , glaubt mir dann aber nur der eine oder andere ..
Die Fußnote 1. ist auch lustig
Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung /
der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Wichtige Hinweise: unbedingt beachten!
dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug in
" unverändertem Originalzustand "gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.

Jeder Auspuff , Kofferträger ect. montiert ist eine veränderung
:wink:

Die aktuellen bisherigen Freigaben sind auch hinfällig ......
Reifenwerk Heidenau

Und die M u S Regelung
Reifenwerk Heidenau

Und die Italien Regelung
Reifenwerk Heidenau

Vielleicht bringt dies mal etwas mehr Licht in den Reifenthread
 
Hansemann

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Der erste Link muss sehr genau gelesen werden, diese Regelung bezieht sich auf Änderung der Reifengröße per Reifenfreigabe. Das war bisher aufgrund eines Rundschreibens des Bundesverkehrsminusteriums von 2005 möglich. Über diese Regelung konnten Reifenhersteller faktisch die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erweitern, ohne dass dies einer Prüfung der die BE erteilenden Behörde unterzogen worden wäre. Das haben die Prüforganisationen wie TÜV und Dekra gemerkt und sich eine weitere Einnahmequelle erschlossen, allerdings ist das eine Rückkehr zu den bisherigen Grundsätzen. Will man etwas ändern, was die Betriebserlaubnis betrifft, braucht man eine ABE oder ein Gutachten bzw. Einbauabnahme. Das ganze betrifft tatsächlich hauptsächlich die S1000RR-Fahrer der frühen Baujahre, die nur ein 190er Hinterrad eingetragen hatte. Später gab es für die Sonderausstattung Schmiederäder ab Werk einen 200er Schlappen. Der war ab diesen Modelljahren eingetragen, für die früheren Baujahre hatten die Reifenhersteller diese Größe mit dem Segen des BMV per "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zulässig gemacht.

Der zweite Link ist vom Ergebnis her zutreffend, was die M+S Reifen angeht. Die Übergangsregelung ist allerdings falsch. Diese gilt nur für PKW-Reifen.

Die genaue Darstellung gibts hier Bridgestone AX41 – Motorrad-Blog bisschen nach unten scrollen ...

Der dritte Link ist eine erneute Richtigstellung, ich war der Meinung, dass dieses Thema bereits allseits bekannt sei, wurde ja ausreichend kommuniziert, auch der ADAC hat's auch auf seinen Seiten.
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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Serus Hansemann
gerde der Adac Link wurde heftig disskutiert weil Eingangs kein Moped und nachher nur noch von KFz "gespróchen wurde " . da hat die " wo steht das " Partei viel unsinn verbreitet.
Auch die M u S Regelung hat gerade mit Italien im Offroadbereich abstruse Disskussionen ausgelöst wo letztendlich sogar diese Beiträge komplett gelöscht wurden, obwohl dort klare Quellenangaben standen .
Aber manches muss man nicht verstehen
Ich finde gerade die Heidenau Seite sehr informativ dazu und andere Reifenhersteller ziehen nun nach langer Zeit endlich auch nach und stellen es richtig dar .
Manches muss man scheinbar immer wieder wiederholen :wink:
 
Hansemann

Hansemann

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Ja, Heidenau hat mit der CashCow K60 für die GS eigentlich ein besonderes Interesse. Aus diesem Grund wundert es schon, dass die da nicht mal einen Juristen dran setzen, um das korrekt und präzise darzustellen.

Wahrscheinlich machen die aber ihren Hauptumsatz mit Rollerreifen und Reifengrößen die bei dieser Problematik unkritisch sind.
 
Bernd.P

Bernd.P

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Für alle die es interessiert,
habe heute gesehen das der TKC 70 Rocks in der größe 150/70R 17 69S lieferbar ist.
 
Bernd.P

Bernd.P

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GS 1200 Adventure, MÜ
moin Harald,
ist ja schön das du das schon länger weißt, ich habe nicht geschrieben es wird ihn irgendwann geben
sondern das er lieferbar ist.
so hat es mir mein pc gestern angezeigt, mit direkter abfrage bei Conti.
Lieferzeit 2 tage.

gerade gesehen, auch motorradreifen direkt hat sie lieferbar.
 
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