Ich mag solche reißerischen Artikel einer sog. freien Presse nicht. Es gibt hier 2 Fälle:
- Diess hatte einen gültigen Vertrag und wurde daraus 2022 freigestellt ("Verkündigung des Rücktritts"). Dann sind die Zahlungen aufgrund des Vertrages zu erfüllen. Diese Zahlungen müssen dann über eine Rückstellung im Jahr der Freistellung (2022) gemacht worden sein, so ist das üblich, weil diese Verbindlichkeit sofort mit der Freistellung entstanden ist. Sie haben nichts mit dem Ergebnis im Jahr 2025 zu tun.
- Diess hat aufgrund seines Vertrages Anspruch auf eine sog. Firmenpension. Für die Firmenpension muss es rechtlich eine Rückstellung geben, die unabhängig (mündelsicher) vom Unternehmen verwaltet wird. Selbst wenn das Unternehmen in Konkurs geht, wird die Pension dann lebenslang bezahlt. Die Rückstellung wird mit dem Zeitpunkt des Erwerbs gemacht, ist daher also in der Vergangenheit gemacht worden. Im Unterschied zum Staat, der den Mitgliedern in Bundesrat und Bundestag nach wenigen Jahren auch eine erhebliche Pension spendiert, muss ein Unternehmen Rückstellungen machen. Der Staat verlagert die Zahlung auf die Generation, die Steuern zahlt, wenn diese Mitglieder in Pension gehen.
Wenn die 37 Mio Euro eine Firmenpension ("Rente") sind, werden sie nicht aus dem laufenden Ergebnis bezahlt, die Rückstellung stammt aus der Zeit, aus der der Anspruch gebildet wurde. Das ist bei allen Firmenpensionen unabhängig von der Stellung der betreffenden Person im Unternehmen in Deutschland der Fall.
Die Diskussion, ob die Höhe gerechtfertigt ist, führt zu nichts, das wird dann nur ein Meinungsaustausch. Über die Höhe dürfte der Aufsichtsrat bei VW entscheiden, in dem Arbeitnehmer (also auch der Betriebsrat) und Arbeitgeber paritätisch vertreten sind.
Gruß
Klaus