Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Diskutiere Entschädigung für Kindermörder Gäfgen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Warum nur bekomme ich das Kotzen, wenn ich so etwas lese: :mad...
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Christian RA40XT

Christian RA40XT

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Tja.. Das Grundgesetz gilt irgendwie auch für Verbrecher.......
 
Frosch'n

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.. weil wir in einer Demokratie leben in der Folter oder die androhung von Folter verboten ist...ja ich könnt auch kotzen..es wird sich immer mehr mit den Tätern wie mit den Opfern beschäftigt...:mad:
 
Christian RA40XT

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bug

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da werde ich ohnmächtig aber so ist´s nun mal

hätte der Polizist nach Recht und Gesetz gehandelt, wäre der Mörder wahrscheinlich schon auf freien Füssen
 
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saeger

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Servus,

eigentlich muß man doch eingestehen, daß man in einem Rechtsstaat nicht anders urteilen durfte und konnte. Recht zu sprechen hat eben auch für einen Verbrecher zu gelten, sonst gings in unseren Gerichten ja wohl nur noch nach Beliebigkeit.

Aber !!!

der Mörder hat doch in erheblich stärkerem Umfang gegen die Menschlichkeit ect. verstoßen. Es gibt ja was wie ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Der Mörder hat das Kind seiner Freiheit beraubt und ihm das Leben genommen. Das ist doch die höchstmögliche Verletzung der Menschenwürde ect. Also würde ich den Mörder entsprechend zu Entschädigungszahlungen verurteilen. Dann könnte er die 3000,-- gleich als Anzahlung abliefern. Tantiemen von Zeitungen und sonstiger Schmierenpresse die irgendwann vermutlich folgen werden, kämen gleich dazu. Der Standpunkt er wird ja schon durch Gefängnis bestraft ist eben die Strafe. Die Zahlungen sind nur eine Entschädigung für die Opfer oder deren Familien.

Gruß Karl
 
C

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Tja.. Das Grundgesetz gilt irgendwie auch für Verbrecher.......
.. weil wir in einer Demokratie leben in der Folter oder die androhung von Folter verboten ist...
... und das ist gut so, sonst wären wir nicht besser als all die Despotenstaaten, die wir so verteufeln (einschließlich China).

Alles hat zwei Seiten, auch der Schutz der Menschenwürde - mir ist die bei uns sichtbare jedoch die liebere...
 
S

Schlonz

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genau, wir fangen jetzt an, Gesetze individuell pro Delinquenten anzuwenden. Je ekliger die Volksseele ihn findet, desto mehr schwule 2 Meter Verbrecher dürfen in seine Zelle
 
sampleman

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Also würde ich den Mörder entsprechend zu Entschädigungszahlungen verurteilen. Dann könnte er die 3000,-- gleich als Anzahlung abliefern.
Das ist eine Frage, die mich ohnehin beschäftigt: Der Mann hat ja einen Prozess hinter sich, den er verloren hat (Anklage wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Mord). Normalerweise entstehen bei solchen Gerichtsverfahren ja Gerichtskosten, die die unterlegene Partei bezahlen muss. Wenn sie dies nicht kann (wg. kein Geld), dann übernimmt das die Staatskasse. Wenn Gäfgen Geld hat, kann er ja zahlen.

Jörg Kachelmann hat ja in einem Interview durchblicken lassen, dass ihn seine Anwaltskosten quasi ruiniert haben (war sicherlich übertrieben), obwohl er freigesprochen wurde.

Übrigens: O.J. Simpson wurde damals im Strafprozess vom Vorwurf des Doppelmordes freigesprochen. Dafür wurde im anschließenden Zivilprozess der Familie des einen Mordopfers eine Entschädigung in zweistelliger Millionenhöhe zugesprochen, zahlbar vorn O. J. Simpson.

Muss man das verstehen? Ich glaube nicht.
 
C

Chefe

Gast
...

Übrigens: O.J. Simpson wurde damals im Strafprozess vom Vorwurf des Doppelmordes freigesprochen. Dafür wurde im anschließenden Zivilprozess der Familie des einen Mordopfers eine Entschädigung in zweistelliger Millionenhöhe zugesprochen, zahlbar vorn O. J. Simpson.

Muss man das verstehen? Ich glaube nicht.
Kann man aber...
Strafrecht und Zivilrecht sind sinnigerweise schon immer zwei Paar Stiefel und nur, weil's im Strafrechtsprozess (der Staat - also die Allgemeinheit - gegen den Angeklagten) nicht für eine Verurteilung gereicht hat, muss ein Zivilrechtsprozess (privat gegen privat) ja nicht erfolglos sein ;)
 
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