Also würde ich den Mörder entsprechend zu Entschädigungszahlungen verurteilen. Dann könnte er die 3000,-- gleich als Anzahlung abliefern.
Das ist eine Frage, die mich ohnehin beschäftigt: Der Mann hat ja einen Prozess hinter sich, den er verloren hat (Anklage wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Mord). Normalerweise entstehen bei solchen Gerichtsverfahren ja Gerichtskosten, die die unterlegene Partei bezahlen muss. Wenn sie dies nicht kann (wg. kein Geld), dann übernimmt das die Staatskasse. Wenn Gäfgen Geld hat, kann er ja zahlen.
Jörg Kachelmann hat ja in einem Interview durchblicken lassen, dass ihn seine Anwaltskosten quasi ruiniert haben (war sicherlich übertrieben), obwohl er freigesprochen wurde.
Übrigens: O.J. Simpson wurde damals im Strafprozess vom Vorwurf des Doppelmordes freigesprochen. Dafür wurde im anschließenden Zivilprozess der Familie des einen Mordopfers eine Entschädigung in zweistelliger Millionenhöhe zugesprochen, zahlbar vorn O. J. Simpson.
Muss man das verstehen? Ich glaube nicht.